hab da ma nen textchen:
Die Beleuchtung
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen ein Prüfzeichen tragen.
Neuere Beleuchtungen müssen mit einem E - Zeichen gekennzeichnet sein.
Ältere geprüfte Beleuchtungen müssen mit einer Prüfschlange gekennzeichnet sein.
In die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen Lenkerendenblinker ( auch Ochsenaugenblinker genant).
Bei selbstimportierten Fahrzeugen muss auch ein Prüfzeichen darauf hinweisen das die richtige Funktion gegeben ist.
Etwa durch SAE-Zeichen. Blinkerabstand Hinten zueinander min. 240mm , vorn min. 340mm ,
dabei ist darauf zu achten das der Abstand jeweils zum Scheinwerfer 100mm beträgt. Die Mindesthöhe ist auf 350mm
festgelegt. Bei Lenkerendenblinker muss der Abstand von Blinker zu Blinker min. 560mm betragen.
Das Gutachten spielt dabei immer eine wichtige Rolle. Ist der Lenker nach hinten stark gebogen dann ist eine Eintragung
nicht möglich. Die Blinker wären von hinter, besonders mit Beifahrer nicht mehr zu sehen.
Besonders bei Fahrzeuge die ab Bj. 1985 zugelassen sind fordert der Tüv hinten ein zusätzliches Blinkglas.
Doppel-Abblendlicht nur wenn eine gemeinsame Streuscheibe vorhanden ist oder das
Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat. Doppelscheinwerfer, Doppelfernlicht ist zugelassen. Zusatzscheinwerfer
darf nur je einer montiert werden. Der Nebelscheinwerfer muss rechts und der Fernscheinwerfer muss
links montiert werden. Beide müssen auf der Höhe des Hauptscheinwerfers angebracht werden.
Oder das Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat.
Die Zusatzscheinwerfer dürfen nicht auf die Sturzbügel montiert werden.
Bremslicht darf am Motorrad nur eins vorhanden sein. Ein Rückstrahler muss auch heute noch vorhanden sein