Da Dich unser Staat dazu zwingt Deinen Sohn in die schule zu schicken ,sind sie auch für sein Leibliches wohl verantwortlich . Sollte Ihm also in der Schule ,oder auf dem Hin oder Heimweg Körperliches Leid zugefügt werden ,ist die Schule verantwortlich
Leider so nicht ganz richtig.
Dauer der elterlichen Obhut
und Verantwortung für den
Schulweg
Ausmass und Intensität der Obhut
nehmen mit dem Alter und der Einsicht des Kindes ab, doch endet die Obhut erst mit der Erreichung der Mündigkeit, das heisst mit dem zurückgelegten 18. Altersjahr. Sie gilt grundsätzlich lückenlos, entfällt aber für die Zeit, da das Kind in der Schule weilt. Der Schulweg fällt in der Regel in den Verantwortungsbereich der Eltern, es sei denn das Kind benütze
einen von der Schule eingerichteten Schülertransport. Wenn das Kind für den Schulweg ein Transportmittel des öffentlichen Verkehrs benutzt (das von der Gemeinde organisiert wird),
so liegt die Haftung bei beim betreffenden Transportunternehmen. Beauftragt die Gemeinde einen Privaten, so haftet die Gemeinde.
@ Eremit- wenn dein Lütter clever ist und durch zappeligkeit auffällt, könnte es auch daran liegen dass er in der Schule unterfordert ist.
Gruß Enrico