MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Beiträge von hallo-stege

    Ramirez: Super, daß Du auch die Erstzulassung dazugeschrieben hast. Stimmt diese denn auch mit dem Baujahr auf dem Typenschild überein? Das ist nämlich nicht immer der Fall.

    Was ja nicht weiter verwunderlich ist, geht doch das Baujahr (amtlich abgesegnet) von September - August (also in etwa von "nach den Werksferien" bis "vor den Werksferien" ). Eine Simson Baujahr 1973 kann also am 1.9.72 schon auf der Strasse sein.


    Gruss von Frank

    Nun bin ich am überlegen ob es überhaupt lohnt auf dieser basis einen Originalgetreuen aufbau zu machen, denn von der 65er sind ja eigentlich nur der schlechte rahmen, den motor und die felgen...


    was meint ihr dazu?

    Hallo Jan,


    Das ist ganz, ganz schwierig. Ich hatte eine ähnliche Konstellation mit einer 64er Schwalbe mit gutem Rahmen und gutem Motor und hab mir letztendlich doch eine komplette unverbastelte 64er geholt.


    Gruss von Frank

    "wild" ist nicht planlos und Oldschool ist eben ein Begriff mit denen viele "Ältere" nichts anfangen können und es gleich verurteilen als neumodischer Scheiss!

    Hallo Madde,


    laut meinem Englisch Wörterbuch bedeutet "wild" auch "planlos" ;)


    Gib mal "oldschool" bei ebay als Suchbegriff ein und Du ahnst, was ich meine. Das ist ein absolutes Mode- und Spamwort und hat mit wirklichen Oldtimern nicht viel zu tun. Die Artikel kann man getrost überblättern ... insofern stört es mich nicht, daß ich als "Älterer" (seit 1981 im "Oldtimergeschäft") mit sowas nichts anfangen kann.


    Genau so mit "clean" - das sind die Proll - Gölfe ohne Türgriffe und VW Zeichen :D


    Und zum "Wild Woodpecker" laut obigem Link fehlt mindestens noch der "big block".


    Ist eben meine persönliche Meinung.
    Gruss von Frank

    Dann frage ich mich aber, warum es die Auswahlmöglichkeit gibt [] ohne []1,links [] 2 ?(

    ... weil für die KTA-Typgenehmigungen die Fahrzeughöhe und -breite teilweise ohne Spiegel gemessen wurden, was dem damaligen Zeitgeist entsprach (und auch heute noch gemacht wird).


    Gruss von Frank

    Hallo Moni,


    da der Tank ja noch nicht mal ein halbes Jahr alt ist, kannst Du ihn doch problemlos zurückgeben (Gewährleistung).


    An sonsten: ich würde versuchen, den originalen Tank zu retten (Zitronensäure). Und beim Einbau darauf achten, daß auch alle Gummiteile an den Schrauben und im Rahmenheck eingebaut sind, sonst bekommt der Tank schnell Vibrationsrisse.


    Gruss von Frank

    Oh je, jetzt geht alles durcheinander ...


    Ohne jetzt mal den Sinn oder Unsinn eines Abbaus zu diskutieren:


    Rechtliche Grundlage zu Änderungen an Fahrzeugen ist § 19 StVZO (Dazu auch:Beispielkatalog, Erläuterung 1). Allerdings ist hier der Abbau von "nicht erforderlichen lichttechnischen Einrichtungen" (z.B. Fahrtrichtungsanzeigern an Kleinkrafträdern, siehe § 54 Abs.5 StVZO) nicht eindeutig geregelt. Bei "böser" Betrachtungsweise könnte man in den Raum stellen, daß die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach § 19/2 StVZO erlischt, da man eine Gefährdung erwarten könnte. Diese Gefährdungserwartung widerspricht aber § 54 StVZO und dem aktuellen EG-Recht, welche beide Fahrtrichtungsanzeiger an Kleinkrafträdern nicht fordern. Insofern erlischt die BE des Fahrzeuges nicht zwingend, ein entsprechender Eintrag in den Fahrzeugpapieren wäre allerdings hilfreich und zielführend, um Komplikationen zu vermeiden.


    mutschy, die KTA-Typscheine sind verschieden dick und bestehen aus der eigentlichen Genehmigung, einer Fahrzeugbeschreibung und entsprechenden Gutachten. Daß´durch (legale) Umbauten die 60 km/h Regelung tangiert wird, ist nur anzunehmen, wenn durch diese Umbauten ein Neufahrzeug entstehen würde. Die vom KBA ausgestellten Papier sind natürlich nur Auszüge aus diesen Typscheinen, deswegen steht da auch irgendwo "Datenbestätigung nach § 4 FZV (Fahrzeug - Zulassungsverordnung)


    fahrzeugschein, die AKE/VDTÜV Lichttechnik - Broschüre bezieht sich nicht wirklich auf den damaligen Stand von DDR Fahrzeugen.


    Gruss von Frank

    hä?!


    seit wann das denn?!

    Für diesen Fahrzeugtyp genau seit dem 02.10.1990 (Erteilungsdatum der Typgenehmigung), also bitte Vorsicht mit pauschalen Behauptungen. Da würden auch ordnungsgemäß ausgestellte Ersatzpapiere nicht unbedingt etwas nützen, da dieser Fahrzeugtyp nur für 50 km/h vom KTA (später KBA) genehmigt ist (und Du die gleichen Papiere wie vorher bekommen müsstest, also mit 50 km/h) ...


    An sonsten verweise ich auf den Einigungsvertrag, die dortige Übergangsvorschrift verweist auf "Kleinkrafträder im Sinne der DDR", nur, in diesem Falle ist es kein Kleinkraftrad im Sinne der DDR mehr.


    Gruss von Frank

    ich besitze ein S53 Baujahr 1991. Meine Betriebserlaubnis wurde am 2.10.1990 ausgestellt. Als Baujahr ist 1991 eingetragen.
    Das komische ist, dass als Höchstgeschwindigkeit 50 Km/h eingetragen ist.

    Das ist genau richtig, da Deine Simson schon der neuen Betriebserlaubnis von Ende 1990 entspricht. Im Laufe des Jahres 1990 wurden die Betriebserlaubnisse (Typgenehmigungen) dem Stand in den alten Bundesländern angepasst. Die Übergangsregelung mit 60 km/h gilt deswegen für Deine Simson nicht, da es sich ja nicht um eine alte Typgenehmigung handelt.


    Parallel zu diesen Neufahrzeugen wurden noch einige Fahrzeuge mit 60 km/h ausgeliefert, die Bestandsschutz haben, hier handelte es sich aber um Fahrzeuge, die bei Simson auf Halde standen, und nicht um Fahrzeuge - wie Deinem - aus der aktuellen Produktion.


    Gruss von Frank

    Eine persönliche Kontrolle bei der Polizei ergab, der Unfall wurde nicht gemeldet.

    So ein Bagatellschaden muss auch nicht bei der Polizei gemeldet werden, das kann man auch ohne Polizei mit der/dem Geschädigten regeln. Was natürlich nicht heisst, daß man sich einfach so aus dem Staub machen darf.


    Was mich ein wenig wundert, ist, daß der Fahrlehrer nicht rechtzeitig eingegriffen hat, bevor es "geknallt" hat. Das ist nämlich eine seiner wichtigsten Aufgaben während der Ausbildung.


    Gruss von Frank

    Ich denke mal,da sitzen auch ab und an mal Sesselpupser,die Langeweile haben und dann nen Dicken machen.

    Ich denke, wenn Du dort mal einen Tag gearbeitet hättest, würdest Du solche dummen Bemerkungen unterlassen. Langeweile kommt dort bei der Fülle der Anträge überhaupt nicht auf. Allerdings sind die Damen dort keine Techniker oder Ingenieure und müssen sich deswegen auf die Angaben von Euch verlassen. Wenn dort etwas durch die Plausibilitätsprüfung rauscht, gibts natürlich Rückfragen.


    Ganz nebenbei solltest Du Dich freuen, das Du so einfach und unbürokratisch zu neuen Papieren kommen kannst. Bei anderen nicht mehr existierenden Herstellern (z.B. Zündapp) ist das Procedere wesentlich aufwändiger und teurer: Einzelabnahme beim TÜV / DEKRA + Vorsprechen bei der Zulassungsstelle.


    Gruss von Frank