Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Beiträge von hallo-stege

    • Der Enduroauspuff. Der Krümmer bereitet mir arge Kopfschmerzen. Ein Endurokrümmer vom S51 sollte wegen der Auslassposition sicher ausscheiden? Kriegt man den Star-Krümmer entsprechend gebogen? Oder sollte etwa ein Fremdfabrikat passen?

    ... mir auch (für unseren Renn-Sperber).


    Falls Du aus der Nähe von Suhl kommst, dort im Museum steht ein Star Prototyp mit linksseitigem, hochgezogenem Auspuff.


    Gruss von Frank

    ... er schrieb oben er wollte auf den Oldtimerbestandsschutz plädieren ...

    Ich antworte mal mit Radio Eriwan: im Prinzip ja ... allerdings, das was Du als "Oldtimer - Bestandsschutz" aufführst, gilt nur dann, wenn in der StVZO bzw. FZV eine entsprechende Übergangsregelung verankert ist. In Bezug Bilinker, Gurte, etc. gibt es sowas - in Bezug auf die Kennzeichenanbringung gibt es diese aber nicht.


    Gruss von Frank

    ... weil Simsons ja Zulassungsfrei sind ...

    Rein rechtlich spricht überhaupt nichts dagegen ein zulassungsfreies Fahrzeug mit auf die rote 07 zu nehmen, wenn Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst (Gutachten nach § 23c StVZO), denn auf Wunsch darf jedes Fahrzeug sich freiwillig dem Zulassungsverfahren unterwerfen (vergleiche §3 Abs.3 FZV), allerdings wird es von vielen Zulassungsstellen nicht gerne gesehen, da es für sie einen gewissen Mehraufwand bedeutet. Ich habe nach ein wenig Diskussion auch das eine oder andere Moped auf der 07. Argument war, das einem das rote Versicherungskennzeichen nichts nützt, da man damit nur Probe- und Überführungsfahrten machen darf, nicht aber an Oldtimer Veranstaltungen teilnehmen.


    Sperber sind unproblematisch, da sie sowieso ein amtliches Kennzeichen benötigen.


    Gruss von Frank

    Hallo Zusammen,


    Grundsätzlich ist die ganze Geschichte ziemlich einfach. Bei einem Lenker bekommt man einen Zettel mit: selten eine ABE, normalerweise ein Teilegutachten und ganz früher auch mal einen Prüfbericht. Auf diesem Zettel steht jeweils genau, was man damit zu tun hat. Bei einer ABE z.B. garnichts oder Anbauabnahme, bei einem Teilegutachten immer Anbauabnahme und bei einem Prüfbericht eine Abnahme nach § 21 StVZO, so sie noch möglich ist (hier lieber aktuelle Papiere von der Homepage des Lenkerherstellers downloaden)


    Nach der erforderlichen Anbauabnahme bei TÜV / Dekra / GTÜ / KÜS etc. steht ebenfalls auf der Bescheinigung, was man nun zu tun hat:


    Beispiele:


    a. man muss sofort zur Zulassungsstelle (Beispiel: Fahrzeugart hat sich geändert, Steuer- Versicherungs- oder Fahrerlaubnisrelevante Dinge haben sich geändert, z.B. Ümrüstung von Kleinkraftrad zur Mofa) Platzprobleme auf dem "ABE - Kärtchen" des Fahrzeuges gibts keine, ggf. gibts dafür Anlageblätter, die angeheftet + gesiegelt werden, oder die Zulassungsstelle stellt ein neues Kärtchen aus.


    b. man muss nicht sofort zur Zulassungsstelle, sondern erst bei nächster Befassung, (Beispiel: Es haben sich Dinge, welche in Ziff. 1-21 der Zulassungsbescheinigung genannt sind, geändert, z.B. Anhängekupplung angebaut, Länge, Breite, Höhe, Gewichte soweit nicht a. betroffen ist) dann ist das wirklich auch so gemeint, wenn man die nächsten 10 Jahre dort nix zu tun hat, muss man auch nicht dahin. ---> Einfach den Zettel mitführen oder sicherheitshalber an die Fahrzeugpapiere tackern und gut is.


    c. man muss garnichts veranlassen Beispiel: Es haben sich Dinge aus der ehemaligen Ziffer 33 des Fahrzeugbriefes bzw. heute aus der Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung geändert, z.B. Front- oder Heckspoiler angebaut, etc, dann ist das ebenfalls so gemeint. Man führt die Bescheinigung über die Anbauabnahme mit und hat damit seinen Pflichten Genüge getan.


    Für alle "Zettel" gilt wie immer: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.


    Gruss von Frank



    Was da zitiert wurde, ist eine Übergangssache, die eigentlich nur für wenige Tag oder vielleicht eine Woche gedacht war, - nicht bis man vielleicht irgendwann in ein paar Jahren ´mal zufällig wegen irgendetwas anderem auf der Behörde zu tun hat. Das ist nur "spätestens".

    ... die Kühlung bei Zündapp nennt sich "Thermosyphonkühlung" und kommt ohne Wasserpumpe aus. Wenn Du Pech hast, dann ist aber der einzelne Zylinder teurer als eine Schwalbe ...


    Früher haben einige Edelbastler nachträglich Zylinder mit einer Wasserkühlung versehen, indem sie die Kühlrippen entfernt und einen Wassermantel drumherum gebaut hatten. Das wäre eine Alternative.


    Gruss von Frank

    Viel schlimmer aber ist, dass man sich die Vorgehensweise hier mittlerweile wirklich vorstellen kann, und dass man bei einer normalen Kontrolle neuerdings echt schiss haben muss. Das finde ich krass.

    Hallo Mc-Kev,


    wenn Dein Moped technisch und optisch einigermassen in Schuss ist, Du es nicht frisiert hast und es auch keinen Höllenlärm macht, Du die passenden Papiere (mit ggf. eingetragenem Tuning), Versicherungsschild/Nachweis und den richtigem Führerschein dabei hast musst Du vor keiner Kontrolle "Schiss" haben.


    Wenn man natürlich ohne Papiere mit nicht lesbaren oder zweifelhaften Fahrgestellnummern, "wildem" Tuning oder mit einer "Ratte" unterwegs ist, wunderts mich nicht, wenn die Rennleitung genauer hinguckt.


    Auch das war eigentlich schon immer so, nur das die Kontrollen früher (bei uns) wesentlich häufiger waren: so alle 2 - 3 Wochen wurde man auf dem Schulweg schon angehalten.


    Gruss von Frank

    Hallo Zusammen,


    ich weiss nicht aus dem Kopf, ob es mit der Schweiz ein Abkommen gibt, welches es der Schweiz ermöglicht, hier Bußgelder einzutreiben. Weiss aber bestimmt der ADAC.


    - Wenn Du irgendwann einmal wieder in die Schweiz fahren möchtest und das Bußgeld gerechtfertigt war, würde ich es so schnell wie möglich bezahlen. Wenn es nicht gerechtfertigt war, Rechtmittel einlegen.


    - Eine eventuelle Mahnung kann noch viel teurer werden bzw. sich auch der Tatbestand ändern (aus Verwarnungsgeld wird Bußgeld).


    - Wenn Du nie wieder in die Schweiz willst, und es mit D kein Abkommen gibt, ists wohl egal.


    Gruss von Frank

    Also, nach den Ausführungen wundert mich jetzt nix mehr. Ich denke mal, da fehlt noch mindestens die Hälfte an Fakten. Naja, wenn es sich nur um den Bekannten eines Kumpels handelt ... solche Geschichten sind wie "stille Post" - mit jedem Weitererzählen schwindet der Wahrheitsgehalt und solange keine Fakten auf dem Tisch liegen, würde ich sie nicht glauben.


    Ich kannte übrigens mal einen, der kannte einen ... wie war das noch mit dem nagelneuen Porsche, wo jahrelang eine Leiche drin lag (die Story werden die Älteren von Euch gewiss auch kennen).


    Gruss von Frank



    PS: jedem, der sich in der von mc-kev geschilderten Story ungerecht behandelt fühlt, steht ja der Rechtsweg offen. Davon leben unsere Anwälte.


    PS2: Wer mit Rahmen oder Mopeds ohne Papiere rummacht, kennt das Risiko und ist selbst schuld. Ausserdem kann man an gestohlenen Dingen kein Eigentum erwerben. Auch, wenn man sie noch so schön restauriert. Weiss aber eigentlich auch jeder.


    PS3: Wenn es sich in irgendeiner Form um Diebstahl handelt, gibt kein Polizist irgendwem irgendwas "einfach so" - ausserdem wird dann gewöhnlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und das ganze geht vor Gericht. Und das ist auch gut so.

    ... wenn nicht andauernd was geklaut werden würde, müsste auch nichts beschlagnahmt werden !


    Freut Euch doch, wenn die Polizei für Euch arbeitet und versucht, die geklauten Sachen wiederzufinden und die Täter ausfindig zu machen.


    Aber das nur am Rande.


    Gruss von Frank

    Das sehe ich nicht so! Drehe es mal andersrum....die Drehzahl bleibt gleich, aber die Geschwindigkeit wird weniger. ^^ Wie soll denn ein stino-Motor auch höher drehen, wenn der Zylinder es nicht zulässt? Ob mit dem Auto oder dem Moped....ich darf bei beiden Fahrzeugen im 1. Gang bis maximale Drehzahl bis zum Motortod fahren, ist es deswegen illegal? :rolleyes:

    Hallo Christian,


    die Geräuschmessung (Fahrgeräusch) wird aber bei einer bestimmten Geschwindigkeit gefahren, und für diese erhöht sich die Drehzahl. Und das ist auch "praxisgerecht", denn Du bewegst das Fahrzeug ja auch mit der kürzeren Übersetzung bei gleichen Geschwindigkeiten und nicht bei gleichen Drehzahlen.


    Falls Du Zweifel hast, pack die Simme ein und komme her, wir können hier ja mal probeweise Stand- und Fahrgeräuschmessungen durchführen (allerdings keine "amtlichen", da mein Meßgerät nicht geeicht ist)


    Gruss von Frank