Würde dieses Gesetz auch für Quads gelten, wär das ne Katastrophe, denn es gibt soweit ich weis keine M+S Reifen für unsere Fahrzeuge. Zudem ist son schöner Stollenreifen eh besser als son Winterreifen, insofern man einen mit weicher Mischung hat.
Betroffen wären nur die fahrer mit L7e Zulassung (bis 20PS). Für die LOF Fahrer gilt ja die Ausnahme für Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.
Quads (Fahrzeugart L7e) sind ebenfalls nicht Teil der Rili 92/23/EG bzw. 70/156/EWG sondern gehören in die Rili 2002/24/EG ... Quadreifen erfüllen allerdings meistens die Definition aus der 92/23/EG, da sie meist grobstollig sind. Und eine Kennzeichnung ist ja nicht vorgeschrieben.
PDF´s habe ich hier leider nicht, Du findest die Texte auf der EU Homepage.
Gruss von Frank