Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Beiträge von hallo-stege

    Würde dieses Gesetz auch für Quads gelten, wär das ne Katastrophe, denn es gibt soweit ich weis keine M+S Reifen für unsere Fahrzeuge. Zudem ist son schöner Stollenreifen eh besser als son Winterreifen, insofern man einen mit weicher Mischung hat.
    Betroffen wären nur die fahrer mit L7e Zulassung (bis 20PS). Für die LOF Fahrer gilt ja die Ausnahme für Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.

    Quads (Fahrzeugart L7e) sind ebenfalls nicht Teil der Rili 92/23/EG bzw. 70/156/EWG sondern gehören in die Rili 2002/24/EG ... Quadreifen erfüllen allerdings meistens die Definition aus der 92/23/EG, da sie meist grobstollig sind. Und eine Kennzeichnung ist ja nicht vorgeschrieben.


    PDF´s habe ich hier leider nicht, Du findest die Texte auf der EU Homepage.


    Gruss von Frank

    Ja, weil einige keine Gesetzestexte lesen können und meinen da Dinge reininterpretieren zu müssen. Das ist ja grundsätzlich nichts Schlimmes. Aber andere glauben das Halbwissen dann noch.


    Alle Fahrzeuge, die einen Motor haben, brauchen M+S-Reifen, egal wieviele Räder oder welche bbH sie besitzen. Punkt aus Ende.

    Hallo MUZ,


    das mag der fromme Wunsch des Verordnungsgebers gewesen sein, leider hat er es dazu mal wieder nicht richtig formuliert. Die zitierte Richtlinie (92/23/EG) als Systemrichtlinie zur 70/156/EWG bzw. 2007/46/EG gilt nämlich überhaupt nicht für alle Fahrzeuge, sondern nur für PKW, LKW, Busse und deren Anhänger. Für Zweiräder, Dreiräder, leichte 4 Rädrige (Quads etc) (alles meine Baustellen, Rili 2002/24/EG), Trecker und deren Anhänger sowie für national zu genehmigende Fahrzeuge wie Krankenfahrstühle (mein Spezialgebiet), Baumaschinen (ebenfalls mein Spezialgebiet) etc. gilt sie eben nicht.


    Man kann für Zweiradreifen per se keine PKW Reifen Eigenschaften fordern.


    Hätte der Verordnungsgeber gewollt (bzw. nicht gepennt), hätte er ja ohne weiteres die Zweirad Reifenrichtlinien (97/24/EG K1 bzw. ECE) zitieren können. Hat er aber - obwohl wir ihm das geraten haben - nicht. Es lebe die Letanz.


    Gruss von Frank
    (der täglich mit solchen Vorschriften arbeitet und ausbildet)

    Naja, alle Kraftfahrzeuge (also auch Mofas, bla, bla) müssen Winterreifen haben, die bestimmte Eigenschaften erfüllen undentweder durch das M+S-Symbol bzw. diese Schneeflocke gekennzeichnet sind.


    So richtig?

    Nein. Von einer Kennzeichnung ist überhaupt nicht die Rede. Der genaue Text lautet:


    "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."


    Die Richtlinie 92/23/EWG gilt allerdings nicht für Krafträder, sondern nur für PKW, LKW, Busse und deren Anhänger. Für Kräder gilt 97/24/EG (und bei Reifen läuft sowieso alles nach ECE). Und eine nicht anwendbare Richtlinie muss/kann auch nicht erfüllt werden. Und die 92/23/EWG Anh.II Nr. 2.2 stellt lediglich Anforderungen an das Profil, nicht aber an echte Wintertauglichkeit.


    Gruss von Frank

    So Leute, ich habe gestern mal die Polizei zu diesem Schwachsinn mit Winterreifen für Moppeds befragt!
    Ergebnis: ALLE KRAFTFAHRZEUGE MÜSSEN REIFEN HABEN; DIE MIT DEM M+S SYMBOL GEKENNZEICHNET SIND!

    Da sind Deine Polizisten aber schlecht informiert worden, denn genau das steht eben nicht in dem Verordnungstext.
    (wobei die M+S Aufschrift gesetzlich sowieso nicht geschützt ist, kann jeder Reifenhersteller nach Gutdünken auf seine Reifen beppen)


    Gruss von Frank

    Habe mich im Internet schon ein bisschen schlau gemacht.
    Es handelt sich um dieses Modell

    Hallo Mike,


    ist ganz schwer zu sagen. Früher war es mehr ein Rentner Moped, und wurde lange nicht so viel verkauft, wie die Hercules / DKW 50 ccm Maschinen.


    Wichtig ist, das der Motor ok ist (Kolben, Kurbelwelle, keine Ausbrüche im Gehäuse rechts). Rest ist unproblematisch, viele Verschleissteile von der Hercules Military passen.


    Gruss von Frank

    darf ist da ein neues Blech einschweißen ??

    Du darfst beim Käfer fast überall neue Bleche einschweissen, nur beim Rahmenkopf und an der Vorderachse wäre ich vorsichtig.


    Aber: oft musst Du auch überall Blech einschweissen, ich hab schon vor 30 Jahren beim Käfer Quadratmeterweise Bleche eingesetzt, und das bestimmt nicht freiwillig ;)


    Also genau gucken, der obere Radlauf ist nicht unbedingt das erste, was durchrostet.


    Gruss von Frank

    Ich wollte mal fragen ob es möglich ist die Schwalbe zu drosseln (25km/h). Ist das mitm Ritzel möglich?
    Wieviel kostet das dann das der Tüv das Einträgt?

    Grundsätzlich sollte das gehen mit einer Kombination aus kleinem Kettenritzel, grösserem Kettenrad, Gasschieberanschlag / verlängertem Gasschieber und Drosselscheibe im Auspuff. Außerdem müssten die hinteren Fußrasten entfernt werden und damit die Zahl der Sitzplätze auf 1 reduziert. ("Mofatasche" gibts nach EG Recht nicht mehr).


    Du müsstest nur einen Prüfer finden, der Dir das auch entsprechend einträgt. Neben einer Höchstgeschwindigkeitsmessung wird noch eine Leistungsmessung und eine Geräuschmessung fällig.


    Deswegen ist der Umbau wahrscheinlich unwirtschaftlich.


    Bei einer /2 Schwalbe könnte man auf Teile der S 53 M zurückgreifen (Mofaausführung der S 53).


    Gruss von Frank

    Tassilo sollte man nehmen wie er ist.

    Google einfach mal "Tassilo von Würzburg", er ist seit Anfang der 80er Jahre in der Oldtimerszene bekannt und berüchtigt wie ein bunter Hund. Angefangen hat er mal - wenn ich mich recht erinnere - mit aus Baumarktgummis selbstgeschnittenen "originalen" Bodenmatten für Lloyd Arabella, die dann für einen horrenden Preis den Besitzer wechseln sollten. So hatte er im Westen wenig Glück und zog dann während der Wende gen Osten ;)


    Wenn man die von ihm angebotenen Waren angucken und anfassen kann, und sieht, was man bekommt, kann man sie auch kaufen. Hab ich auch schon gemacht ...


    Gruss von Frank

    Dann hatte er wenig Ahnung. Dabei hätte ein Blick in § 59 StVZO (und dazu insbesondere Anmerkung 4 die seit 1957 gilt) genügt, um festzustellen, daß der Halter ein Ersatztypenschild nicht nur organisieren darf, sondern sogar muss. Nur bei Unklarheiten, was auf dem Schild vermerkt werden muss, ist z.B. der TÜV (konkret: ein amtlich anerkannter Sachverständiger) einzuschalten.


    Gruss von Frank

    Wer wird schon Prüfen ob du die Plakette selbst gemacht hast, hauptsache es sieht vernünftig aus.
    Aber Nein es ist n
    icht legal!!!

    Doch, Typenschild darf man selbst machen, denn es ist keine Urkunde (im Gegensatz zur Fahrgestellnummer) Du kannst sogar ein völliges Blanco Schild (vom Landmaschinen Händler) nehmen. Wichtig: Du musst die richtigen Daten , die zu den Fahrzeugpapieren passen, eingravieren lassen.


    Gruss von Frank

    Papiere brauch man zum Versichern nicht, was die aber von dir wollen, ist die Rahmennummer und deine persönlichen Daten, mehr nicht.

    Papiere brauchst Du zum Versichern (es sei denn, Dein Versicherungsvertreter hat keine Ahnung, ist ein Pfeifenkopf oder macht illegale Dinge ;) ) und Du musst sie natürlich mitführen, wenn Du mit Deinem Mopedle auf öffentlichen Strassen unterwegs bist.


    Gruss von Frank

    K steht da für die Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
    also ist es vielleicht das Datum für die Typgenehmigung

    Genau, das ist das Datum, an dem die EG Typgenehmigung oder die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis = BRD ) oder der Typschein (DDR) ausgestellt wurde.


    Insofern sollte das Baujahr auf dem Typenschild frühestens das Jahr aus K sein ...


    Gruss von Frank

    Hallo Nino,


    ohne technische Änderungen wird Deine Schwalbe in der Schweiz als "Leichtmotorrad" eingestuft.


    Ein für die Schweiz brauchbares Geräuschgutachten (nach ECE oder EG) gibt es meines Wissens nicht, da in der DDR die Fahrzeuge nach einer TGL (DDR interne technische Norm) gemessen wurden.


    Gruss von Frank