Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Beiträge von hallo-stege

    Grundstätzlich gehört es zu den Kernaufgaben der Polizei, Verkehrsüberwachung zu betreiben. Dazu zählen natürlich auch Verkehrskontrollen von Zweirädern. Egal, ob da "Simson" oder " Qinan Jinan" draufsteht.
    Diese Kontrolen dienen dem Zweck, für eine erhöhte Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu sorgen.

    Hallo Mattes und MuZ,


    ich bin zwar kein CoP, habe aber beruflich auch etwas mit Verkehrssicherheit zu tun.


    Früher wurde allerdings deutlich öfterns kontrolliert, zu meiner Schulzeit ( ~ 1980) wurde ungefähr alle 2 - 3 Wochen eine Kontrolle auf dem Schulweg eingerichtet. Zum Glück wusste man dann den einen oder anderen "Schleichweg". Ausserdem kannten die meisten jungen Polizisten sich zwar mit Zündapp aus (weil sie selbst mit 16 Zündapp gefahren haben) und deswegen fuhren wir Kreidler oder Hercules, Vespa oder gar Velo-Solex ... naja, und die meisten Polizisten aus dem Dorf kannte man sowieso irgendwie (da hatte das Dorf noch eine eigene Wache, ich glaube, die gibts inzwischen auch nicht mehr). Wirklich zeitraubend waren die Kontrollen nur, wenn Polizeischüler mit dabei war, oder der Motorradpolizist aus Neumünster einem hinterher gefahren war und man das nicht gemerkt hat ;)


    Und wenn das Moped einigermassen anständig aussah, Licht und Bremsen funktionierten und einigermassen leise war, hatte man auch nicht viel zu befürchten (V max für Mokicks war 40 km/h). Wenn das Moped aussah, wie Kampfstern Galactica oder wie eben frisch vom Schrott geholt sah das natürlich anders aus.


    Zum Glück hab ich mit 16 gleich "den grossen" Führerschein gemacht und bin meist Leichtkraftrad gefahren, da war frisieren kein Thema. Fuhr ja schon so schnell genug.


    Das letzte Mal richtig kontrolliert (mit Laderaum auf, Handschuhfach gucken und Drogenspürhund, war allerdings der Zoll) wurde ich vor ein paar Jahren, als ich mich im Hamburger Freihafen völlig verfahren hatte. Planlose Lieferwagen sind da eben verdächtig. Gefunden wurde bei der Aktion nur die Kreidler im Laderaum, und die macht zwar süchtig, ist aber nicht strafbar. Da ich aber freundlich war und auch so behandelt wurde, hat man mir nachher sogar den Weg aus dem Irrgarten erklärt.


    Eine lustige Story möchte ich aber noch erzählen (ist inzwischen verjährt). Ich hatte mit meinem ersten Auto einen kleinen Bums gebaut und deswegen brauchte es eine neue Schnauze. Also zum Schrott gefahren, aus einem Audi die Frontmaske ausgesägt und erstmal nur "eingehängt", da unser Schweisser erst ein paar Tage später Zeit hatte. Die Maske war nur hinter die Stoßstange geklemmt und klappte nach vorn, wenn man die Haube aufmachte ... naja, und wie der Teufel es so will, nächsten Tag wurde ich rausgewunken. Licht und alles funktionierte ja, und ich dachte nur, "Lieber Gott, lass ihn diesmal nicht die Fahrgestellnummer kontrollieren, wenn er die Haube aufmacht, fällt die Schnauze ab". Ist aber nochmal gut gegangen und ein paar Tage später war ja auch alles wieder verschweisst und neu lackiert.


    Gruss von Frank

    50R-005526 ...

    bedeutet, daß der hier eine Beleuchtungseinheit Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte, Bremsleuchte, Fahrtrichtungsanzeiger oder Kennzeichenleuchte für Kräder geprüft wurde. (Mehr gibt die ECE R 50 nicht her). Ein Hauptscheinwerfer ist das jedenfalls nicht.


    Die Lampenmaske selbst kann niemals nach ECE geprüft sein, da es dafür keine ECE Regelung gibt. Sie ist aber von der Einzelabnahme her relativ unkritisch, wenn es für sie ein Materialgutachten gibt, sie einigermassen sinnvoll angebaut ist, nichts verdeckt wird oder klemmt und die Anbauanlage des Scheinwerfers Regelkonform bleibt.


    Für weitere Aussagen müsste man das Ding mal sehen.


    Gruss von Frank

    Neuer Sprithahn ??? Dann guck mal die Gummidichtung / Lochscheibe im Sprithahn nach, bei mir hat sie ziemlich genau 200 km gehalten und war dann aufgequollen und hat die Kanäle zugedrückt ...


    Gruss von Frank

    Hallo Zusammen,


    es gibt inzwischen 3 verschiedene Systeme von mobilen Rollenprüfständen:


    - das alte System (ca. ab 1980) ist auf einem Anhänger montiert und eine echter Leistungsprüfstand mit Wirbelstrombremse. Ein Gebläse für die Kühlung gibts dort auch. Das Mopedle wird mit einer Klemmung an der Hinterradschwinge auf dem Prüfstand befestigt. Dieser Prüfstand wird heute nicht mehr eingesetzt, da zu unhandlich und zu teuer (ich meine, hier in Schleswig Holstein gab es eine Handvoll solcher Prüfanhänger). Das Prüfergebnis ist (war) ein gerichtsverwertbares Beweismittel.


    - das System aus Fahrtenschreiber und Rolle (ohne wesentliche Schwungmasse), passt in jeden Kofferraum und ist deswegen in den meisten Streifenwagen vorrätig. Hiermit ist ein Schnelltest möglich, dessen Ergebnis einen Anfangsverdacht begründen kann, welcher zu weiteren Untersuchungen (Sachverständigen - Gutachten) führen kann.


    - ein recht neues mobiles System aus einer Rolle mit Schwungmasse, Kontroll - Fahrtenschreiber und Auswertung mit Computer und fahrzeugspezifischer Datenbank. Das Ergebnis soll recht genau sein, da die Schwungmasse eine gewisse Bremswirkung hat und Datenbank und Fehlerkorrektur recht gut sind. Laut Hersteller ist der Prüfstand so genau, daß ein weiteres Gutachten über das Fahrzeug nicht mehr notwendig ist, das Meßergebnis ist Gerichtsverwertbar. Den Prüfstand habe ich mir mal angesehen, das Konzept sieht ziemlich überzeugend aus. Der Prüfstand ist zerlegbar und passt in einen VW Bus. Er wird seit ~ 1 Jahr bei verschiedenen Landespolizeien eingesetzt.


    Und dann gibt es ja noch die gute alte Fahrprobe (mit Stoppuhr oder Lichtschranke) ...


    Das nur mal zur Info.


    Gruss von Frank

    Vor allem aufgrund der Leistungsschwäche des Motors und aufgrund von thermischen Schwächen bei zu hoher Dauerbelastung (Gefahr von Kolbenfressern etc.) hat Simson den 2 - Personen - Betrieb werksseitig untersagt.


    Gruss von Frank

    ... restauriere gerade eine SR 4-4. Habe jetzt am Typenschild das Baujahr 1984 gefunden. Meines Wissens war doch


    1975 Schluss mit SR 4-4??? Oder bin ich auf dem Holzweg??

    Das ist ein Fahrzeug aus einer sogenannten "Nach - Serien - Produktion". War in der DDR allgemein üblich, da riesige Ersatzteilbestände vorhanden waren und daraus die eine oder andere Nachserie offiziell oder auch inoffiziell aufgelegt wurde. Wenn ich mich recht erinnere, war das 10 Jahre nach Produktionsende sogar recht problemlos legal möglich.


    Gruss von Frank

    Hier ist das sagenumwogene Schild:


    Hallo Zusammen,


    ok, dann will ich (falls noch nicht geschehen) das Rätsel mal lösen:


    Fahrgestellnummern-Serien bis max. 15 Stellen sind national und werden/wurden vom Hersteller "nach Gutdünken" vergeben.


    17 Stellige Fahrzeug - Identifizierungsnummern basieren auf einer weltweit gültigen Norm, und heissen "WMI - Nummern". Die Nummernserien werden für deutsche Hersteller vom KBA vergeben. (das W am Anfang steht für "Westdeutschland").


    "WSU" steht für Suhler Fahrzeugwerke (Hersteller Nr. 7860), welche nach Abwicklung der Treuhand 1990 die Produktion von Simson übernommen haben. Und ab ~ 1993/94 waren WMI Nummern auch für Zweiräder möglich, später dann auch zwingend. Suhl hat ~ 1994 eine WMI bekommen.


    "WSZ" steht für Simson Zweiradwerk GmbH (Hersteller Nr. 8747 und später 9811), das ist de jure ein anderer Hersteller, von welchem das Suhler Fahrzeugwerk nach einem Konkurs ~ 1998/99 übernommen wurde und die dann 2002 endgültig in Konkurs gegangen sind.


    Gruss von Frank



    PS: hier gibts bei Wikipedia ein wenig zur WMI:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug-Identifizierungsnummer

    Die ABE erlischt, weil sich die Werte für Leistung, Abgas, Geräusch etc ändern (§ 19 StVZO). Der S 50 Motor ist eben nicht mit dem S 51 Motor identisch. Eine neue Zündanlage ist dagegen relativ unproblematisch, solange sie nicht zu einer Drehzahlerhöhung führt (z.B. aufgrund einer anderen Zündverstellkurve)


    "Werksseitig Zulässig" heisst noch lange nicht, daß diese Dinge nicht begutachtet und eingetragen werden müssen, das ist nicht nur heute so (nochmal § 19 StVZO) sondern war schon zu DDR Zeiten so (Vorführung beim Sachverständigen der Volkspolizei)


    Du findest übrigens zulässige Umbauten und was Du zu veranlassen hast im "Beispielkatalog zu § 19 StVZO"


    Gruss von Frank

    ... ich kenns von meinen Mofas, dass man in die ABE den Namen hinten reinschreibt. ...

    Das nennt sich dort "Nichtamtlicher Teil" und hat keine rechtlichen Auswirkungen. Liefert lediglich einen Anhaltspunkt, wer der Eigentümer sein könnte.


    In alten Simson Papieren ist dagegen oft und in Registrierscheinen immer der Fahrzeughalter amtlich eingetragen (mit DDR Stempel)


    Gruss von Frank

    Die Rahmennummer ist 8-Stellig und beginnt mit TP 780014xx.

    Das ist eine von der Technischen Prüfstelle (TP) vergebene Rahmennummer, 7 ist der Ort der technischen Prüfstelle (müsste TÜV Nord sein). Solche Nr. werden z.B. bei einer Einzelabnahme von Eigenbauten vergeben, oder auf Anweisung der Zulassungsstelle, wenn die Rahmennummer unklar, nicht vorhanden oder sonstwie zweifelhaft ist (§ 59 StVZO).


    Gruss von Frank

    Vaddern hat vor gut 27 Jahren aufgehört, was dazu zu sagen ... und Mofa - Moped - Auto - Schauberkurse an einer Schule habe ich auch schon angeboten (bin kein Lehrer sondern Ingenieur), seit einigen Jahren geht hier allerdings nichts mehr, da die Physik - oder Werken Lehrer das in ihrer Freizeit mitmachen müssten.


    Gruss von Frank

    Und genau das hat ne Supra 4 (ohne GP) auch. Das auf dem Foto ist zu 99% ne Supra 4. Warten wir mal ab bis der Fredersteller das Typenschild gelesen hat ;)

    Ich sags mal mit Radio Eriwahn: im Prinzip ja ... allerdings hat die Supra 4 (ohne GP) einen anderen Motorblock (basierend auf dem 50er Jahre Sachs Moped Motor, während der GP Motor auf dem Sachs 50 S basiert), anderen Rahmen, Tank, Sitzbank ...


    Hier: http://www.oldtimerfreunde-rem…t/fzg/hercules_supra.html


    finden sich gute Bilder zur Supra 4 ohne GP.


    Hier: http://www.moped-museum.de/her…ercules-supra4gp-1979.htm


    hast Du mal zum Vergleich die GP (erste Ausführung).


    Gruss von Frank

    Tatsächlich ist im neuen § 2a StVO jedoch nur allgemein von Kraftfahrzeugen, also
    von solchen im Sinne der StVO die Rede. Der Verweis auf die Richtlinie
    92/23/EWG bezieht sich nur auf die Eigenschaften der Reifen und nicht
    auf die Definition des Begriffs Kraftfahrzeug.

    Diese Information des ADAC ist leider sachlich falsch. Die EG Richtlinie 92/23/EG bezieht sich nur auf PKW, LKW, Busse und deren Anhänger. Insofern können sich Zitate aus dieser Rili auch nur auf diese Fahrzeugarten beziehen. An sonsten würde Deutschland das komplette EG Recht in Bezug auf Fahrzeuge auf den Kopf stellen. Einfach so "Rosinen picken" geht im EG Recht eben nicht.


    Gruss von Frank

    hallo-stege
    wäre dann nett wenn du uns morgen und wenn du dann halt bescheid weist noch mal informieren würdest
    heißt es gilt also doch net für uns?
    mfg

    Hallo Zusammen,


    es ist noch nicht veröffentlicht. Hier ist die HP vom Bundesgesetztblatt:


    http://www.bundesgesetzblatt.de/


    dort gibt es seit einiger Zeit einen "Bürgerzugang" wo man sehen kann, wenn ein Gesetz oder eine Verordnung veröffentlicht wird.


    Gruss von Frank

    Also, ist die Vorschrift schon angekommen oder noch nicht "draußen" ?

    Das neue Verkehrsblatt müsste morgen erscheinen, ab dann gilt die Verordnung. Wenns zu morgen nicht klappt, dann ist der nächste Termin der 15.12. Ich bekomme das Verkehrsblatt leider immer erst ein paar Tage später. Aber ein Kollege hat es online und informiert uns dann kurzfristig.


    Selbst das Verkehrsministerium redet inzwischen nicht mehr von Motorrädern:


    http://www.bmvbs.de/SharedDocs…amsauer-winterreifen.html


    Gruss von Frank