Guten Abend,
Zitat
Original von Ramirez:
Zuerst mal dazu, was der Freddy oben geschrieben hat: Er darf sich als Händler sehr wohl von der zu leistenden Garantie freisprechen, indem er seine Artikel als "Bastlerware" o.ä. verkauft. Diese Praxis ist bei Gebrauchtwagenhändlern für Autos in der 1000€-Kategorie gang und gäbe!!!
Das mag sein, daß es üblich ist, ist aber nicht zulässig seit Beginn 2002.
Seit Anfang 2002 sieht die Sache folgendermassen aus:
Nach § 433 I Satz 2 BGB muß der Verkäufer "dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln [...] verschaffen."
Heisst: Wenn er Schrott schickt, nimmt er ihn gefälligst auch wieder zurück. Schrott ist es in dem Moment, wenn es nicht so aussieht oder ist, wie er es beschrieben hat. Da er alle seine Teile als "neu" kennzeichnet, ist auch nix mit "Bastlerware", denn das wiederspricht dem "neu" und wird einen Richter vermutlich ziemlich sauer machen.
Hat die Sache nun einen Mangel, kannst Du vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437, 439 I BGB). Das bedeutet, Du kannst von ihm fordern, daß er den Mangel behebt, oder Du kannst verlangen, daß er Dir eine mangelfreie Sache schickt. Die Kosten der Nacherfüllung, insb. die für Dich entstehen Portokosten, hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 II BGB).
Wenn du ihm die Sachen geschickt hast und er nicht reagiert, schick ihm stumpf ne Mahnung. und setze ihm eine Frist. Wenn er die verstreichen lässt, kannst du folgendes machen:
- Du kannst vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) oder Preisminderung verlangen (§ 441 BGB) und
- Du kannst Schadensersatz (§§ 280, 281, 283 BGB) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§ 284 BGB).
Zitat
Original von Ramirez:
Zweitens finde ich einen Boykottaufruf etwas sehr "übertrieben". Erstmal muss jeder selber wissen, ob er da kauft oder nicht.
Stimmt, ich finde den auch übertrieben, weil sehr gefährlich.
Wenn der nun auf den Gedanken kommt, denjenigen, der den Boykottaufruf gestartet hat, wegen Geschäftsschädigung anzuzeigen, wird das verdammt teuer. Denn auch solche Sachen sind nicht lustig. Wenn er nachweisen kann, daß er durch den Aufruf weniger verkauft (wie auch immer er das machen will), steht derjenige dafür ein, das heisst, das derjenige den "Verdienstausfall" bezahlt und das dürfte nicht wenig sein, wenn man sieht, wieviel Tassilo so verkauft.
Nachtrag:
Ich bin kein Freund von Tassilo, habe auch noch nix von dem gekauft und werde mir das auch nach eurer Meinung sparen
Als Kunde hat man mehr Rechte, als man manchmal glaubt.
Da ich schon sehr viele Jahre bei Ebay unterwegs bin, habe ich mich mal ein wenig schlau gelesen und weiss ziemlich genau, was man da darf und kann und was nicht.
Wichtig ist nur, das man immer die Ruhe behält und nix unüberlegtes tut, das nach hinten losgehen kann.
Gruß
Stephan
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SR50B4 mit 12V Bj. 87 / KR51/1 K, Bj.76, zerlegt im Keller