Lieber S50 Schrauber,
sollte deine Tabelle, die du so aufgestellt hast stimmen, dann kannst du deine Simme wieder verkaufen oder hast du Klasse 1?
Denn alle Daten, die dort oben stehen, kannst du nicht erreichen, mit deinem Geburtsjahr 1973!
Somit würden aus diesem Forum ca 80% der Mitglieder ausfallen.
Lies das bitte nochmal durch und dann bezieh noch einmal stellung dazu!
irrtum!!! erstens ist für uns das dick unterstrichene wichtig. das betrifft kleinkrafträder, wozu die summi definiert wird.
zweitens: meine summi ist 1976 erstmals in den verkehr gebracht worden und darf , wie im einigungsvertrag festgeschrieben, Bestandsschutz, 60km/h höchsgeschwindigkeit fahren
drittens: mein führerschein ist vom 16.04.1993! damit vor!!! 2002 erworben und somit darf ich dieses fahrzeug bewegen. so, wie sicher viele andere hier im forum auch.
also, lesen was da steht und nicht die großen mangt die kleinen bringen. denn die summi mit 50 ccm hat nicht mit leichtkrafträdern zutun. es sei es ist eine S70. also kennzeichenpflichtige fahrzeuge. so kommt nämlich dieses ganze durcheinander zustande.