Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Beiträge von S50-Schrauber

    Danke für die Auskunft.
    Letztlich geht es ja nur um das Getriebe. Von der Seite her kann ich warten. Vorallem, wenn es nach gebaut werden soll! Der S51 - Motor läuft ja.


    Ich will den anderen halt als Ersatz einsatzbereit liegen haben. Der Rumpf und auch der Zylinder vom S50 Motor ist sonst in einem sehr guten Zustand.

    Hallo Leute,
    Ich habe seit Jahren einen Simson S50 Motor im Keller zuliegen. Diesen hatte ich gegen einen S51 4-Gang getauscht, da es immer wieder Probleme mit der Schaltung gab. Zudem sind in meiner Wohngegend einige Steigungsstrecken, wo mit einem 4-Gang Getriebe ein besseres Fortkommen ist.
    Irgendwann in den letzten Jahren hatte ich mal etwas von einem 4 Gang Getriebe für den S50 Motor gelesen bzw gehört.
    Im Rahmen einer Aufarbeitung des S50 Motors würde ich sehr gerne das Getriebe auf 4 Gang umrüsten.


    Hat jemand Erfahrung, Tipps und kann mir verraten, auf welches Getriebe ich zurück greifen kann? Ich gehe mal davon aus, das es ein Getriebe aus der Vogelserie sein dürfte.
    Für Eure Hilfe sage ich schon mal DANKE!


    Gruß Micha

    moin,


    das ist doch mit der aufsplittung des FS 1999 allgemein so. wer heute B macht, darf zwar PKW fahren aber kein anhänger anhängen, nur noch mit BE. oder mit der alten FS-Klasse 3, heute CE mit beschränkung, darst du 18,75t Gszg fahren, mit zugfahrzeug 7,49t. aber wiederum nur mit einem zentralachsanhänger. seit 1999 mußt du jedes element separat machen, B bis 3,5t, C1 bis 7,5t, E für anhänger und C für Lkw allgemein. also dann besser gleich CE womit du dann alles hättest. nun wird aber grad wieder was geändert, ab dem 10.09.2009, wer CE macht und dies auch noch gewerblich nutzen möchte, muß direkt eine berufskraftfahrer-qualifizierung machen. sonst darfst garnicht erst auf nen bock. also hier wird es dann für die quereinsteiger, die ihren schein bei den bewaffneten schülerlotsen gemacht haben, regelrecht unmöglich gemacht. aber nichts ohne ausnahmeregelung: auch hier greift wieder der bestandschutz. die die bereits gewerblich fahren, also bis zum 10.09.2009, die haben eine übergangsfrist bis 10.09.2014, bis dahin müssen diese kutscher ihre berufsquali in einem 35 stunden - kurs nach holen. betrifft mich ebenfalls.... :a_zzblirre:


    übrigens war bisher bei CE wiederum A1 bis 125 ccm inbegriffen :lol:

    es hat mir einfach keine ruhe gelassen und ich habe selber noch gegooglt. was die summis angeht, habe ich nichts gegenteiliges behauptet. hier ging es um den führerschein klasse M. wie erwähnt habe ich laut "simson ratgeber" herausgefunden, das dieser nach 1.01.2002 erworben, die summis mit 60 km/h nicht mehr gefahren werden darf. wie gesagt ich habe auch noch gegooglt und kann diesem auch nichts entsprechendes finden. nach fev §6 und §76 dürfen auch fs-inhaber, nach 2002 erworben, summis im sinne des DDR rechts fahren. das heißt summis mit Vmax 60 km/h. ich werde aber dennoch sicherheitshalber unseren betriebsamtlichen kontaktieren. weil es kann nicht sein, aber was wundert mich das überhaupt, das diese scheiß gesetze von jedem so interpetiert werden wie sie jeder braucht. ist halt wie schlüppergummi. schaut einfach mal in den "simson ratgeber" seite 16 tabelle oben, es steht da eben was vom sinn her völlig anderes was klasse M betrifft. deshalb werde ich mich halt auch an die grünenfraktioin wenden. die müssen es wissen.


    wie schon gesagt, ich lasse mich gern eines besseren belehren. aber es sollte auch das gelesen werden was dasteht nicht was man lesen will. denn dann kommt tatsächlich müll raus wie : 80 % der simson fahrer sei illegal unterwegs. ich dann nämlch auch. aber was solls, es wurde in der vergangenheit genug müll fabriziert. kommts darauf auch nicht mehr an.....

    das sagt geltende gesetzt dazu !Aufgrund dieser Regelung sind die Simson Kleinkrafträder aus DDR-Produktion und die, welche vor dem 28.02.1992 zugelassen wurden, nicht an die 45 km/h Beschränkung gebunden, sondern dürfen weiterhin legal 60 km/h schnell fahren.


    das heißt was auch immer das buch sagt ist falsch und die gesetzte gelten in der ganzen brd

    das ist soweit korrekt. aber wenn du deinen führerschein erst 2002 gemacht hast, dann hast du zwar eine summi die 60 km/h fahren darf aber du darfst sie nicht fahren. da ist dir der führerschein im weg... :lol: und was bringt dir dann deine schnelle summi??? ärger!!!! weil fahren ohne gültigen führerschein....

    wenn es nur ein dummes gerücht wäre. dann wäre es schön. ich lasse mich gern eines besseren belehren. nur lag ich bis jetzt mit den gesetzesverständnis immer richtig. denn man muß sie mehrmals lesen um sie richtig zuverstehen. denn ein vertauschen kann ich mir in meinem job garnicht leisten. aber warten wir es ab, was unser amtlicher sagen wird. ich versuche morgen mal gleich kontakt auf zu nehmen. es hat sicher einen grund, warum die dem jungen die summi weggenommen haben. und ich vermute ersthaft, es liegt an seinem M....schein.


    und nu gute nacht. brauch schon fast nicht mehr schlafen zu gehen.


    solangsam kommen wir der sache doch endlich näher. das mit den summis ist ja nach ehemalgem DDR-Recht via Bestandsschutz und einigungsvertrag geregelt. also dürfen sie auch nach stvzo am strassenverkehr teilnehmen. sogar mit 60 km/ h wenn vor 28.02.1992 erstmals im verkehr. und dennoch ist mit der geänderten stvzo ab 2002 einiges anders, genauso wie die summis nach 1.03.1992 neu im verkehr gebracht keine 60 km/h mehr laufen durften. das mit den 45 km/h ist ja wieder EU. vorher waren es wohl nur 40 km/h nach bundesdeutschem strickmuster.


    wie gesagt, ich werde mich mal an unserem betrieblichem hausbullen wenden und der kann mir dann sicher auch die dazu gehörigen paragraphen nennen.

    & ne simmer is kein 7,5 tonner..
    hab ich noch nie gehört mit dem fs datum.. & anscheinend is das denn bloß in bawü soO.. hier darf man jedenfals 60 fahren .

    mit dem lkw war als bespiel gedacht... nix anderes . und es ist nicht nur in bawü so. auch wir dürfen hier unsere 60km/h fahren. es gibt welche von der trachtengruppe die nehmen es sehr genau, andere, weil mit arbeit verbunden wiederum nicht. aber ich werde mich mal an unseren hausbullen wenden. der kann mir sicher mehr dazu sagen und ggf auch paragraphen nennen...

    gibts im buch keine quellenangabe? falls nein: dann is das buch mist. jedenfalls an der stelle...


    und nochmal:es gibt kein EU-recht. es gibt nur beschlüsse der EU die in nationales recht überführt werden (können). insofern muss es da deutsche paragraphen geben die für uns gelten.
    wenn du aus den von diir genannten gründen verurteilt worden bist, dann steht das entsprechende gesetz in der urteilsbegründung. falls dem so ist: einfach nachschauen




    ich bin nicht in bezug auf meine summi verurteilt worden, sondern weil ich mit meinem lkw auf einer autobahnbedarfsumleitung an einem baum hängen geblieben bin, der ganz offensichtlich in den fahrbahn bereich hinein hing. leider war mein anwalt den ich zu dem zeitpunkt hatte zu dähmlich der stadt karlsruhe das nachzuweisen. mein jetziger anwalt hat mich gar vor den regreß der versicherung bewahrt. aber das hat mit den summis nichts zu tun.


    wenn ihr die paragraphen wissen wollt und der meinung seit, das fachleute mist schreiben oder irgendwelche fachbücher ausgerechnet ander stelle mist sind dann googlt mal nach. und übrigens, das eu-recht kann nicht nur in nationales recht umgesetzt werden, es muß in nationales recht umgesetzt werden....


    man sollt sich mal genauer damit befassen. ich muß es schon von berufswegen als berufskraftfahrer. oder meint ihr das wir umsonst schon wieder die schulbank drücken müssen??? auch wenn einem das gefühl beschleicht, es ist geldschneiderei!!!!

    hi lesmou



    doch leider, sie sind mit einander verknüpft. die fs-klasse sagt dir, was du nach stvzo fahren darfst und umgekehrt.... bewegst du dich obererhalb der rahmenbedingungen ist das fahren ohne führerschein.


    bestes beispiel, du fährst einen 7,49t - lkw, hat inder regel eine nutzlast von 2,5 bis 3 t . du tust nun aber , weil der chef es so will, 3,5 t laden, kommst nun auf ein gesamtgewicht von knapp acht tonnen. eine kontrolle hat dich gefischt... waage, ergibt 500kg überladung ...


    du bist dann dran wegen.... 500kg überladung ( weil chef es so will ist irrelevant und zählt nicht) erlöschen der betriebserlaubnis des fahrzeugs (ist mit stillsetzung verbunden)und zudem fahren ohne gültigen führerschein wenn du nur den führerschein klasse 3 bzw jetzt C1 hast.


    also, das eine ist mit dem anderen verknüpft.

    selbst wenn ihr meint, was fachleute schreiben, sei müll, bittesehr. dann sei es so. vorm richter ist das sicher kein müll. ich habs hinter mir. und ich habe böse bluten müssen. das grundproblem hier ist: eu-recht schlüpfergummigesetze made in FRA


    und das schlimmste! keine sau weiß bescheid und alle sappeln mit...


    ein herr erhard werner wird ganz sicher wissen, wo er was her hat. und er hat sich sicher nichts aus dem finger gesaugt. es ist das gleiche, mit den klasse 3 lkw fahrern, die angeblich auf einmal 12-tonner fahren dürfen, nur weil seit 1.01.1998 C1E bis 12tonnen gszg erlaubt sind. GESAMTZUGGEWICHT. das heißt, 7,49t mit anhänger bis max 12t ganzer zug. der witz: bis dahin 18,75t gesamtzuggewicht möglich. aber auch wieder 7,49t zugfahrzeug....


    ich habe im moment nicht die zeit im web zu googln um euch irgendwelche paragraphen nennen zu können. aber da ich bereits gebranntes kind bin und aus schaden klug wurde, habe ich euch das ganze zum verständnis auseinander genommen. es ist anzuwendendes deutsches recht sowie neuester fassung EU recht.

    hey layland,



    sei bitte vorsichtig. hier ist die frage von wann ist der fs!!! das mit der summi und 60km/h ist schon korrekt. das wissen die auch hier. simson strauch hat ja auch seine werkstatt hier und ist nicht unbekannt. aber ein kleiner tip für den piloten.... platsch. guter anwalt und sein geld wert.... klaus bässler in der europastrasse in nürtingen unter anderem verkehrsrechts - anwalt. sehr zu empfehlen.



    s50-schrauber

    Sorry, es betrifft die STVZO.


    ... eine ausnahme bilden kleinkrafträder der DDR-produktion, die bis zum 28.02.1992 in den verkehr gebracht wurden. hier ist eine höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zulässig.....die höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt für alle fahrzeuge, die nach dem 1.01.2002 neu in den verkehr gebracht wurden. für früher in betrieb genommene fahrzeuge besteht bestandsschutz....




    jetzt zur tabelle....


    Klasse mind.alter zul. Vmax FS Kl EU


    leichtkrafträder 16 80 km/h 1B 1) A1


    18 unbegrenzt 1B 1) A1


    kleinkrafträder 16 45 km/h 4 3) M


    Mofa 15 25 km/h 5 2)




    erklärung fußnote:


    1) oder der PKW-FS wurde vor 1.04.1980 erworben


    2) wenn vor dem 1.01.1989 erworben. ansonsten prüfbescheinigung einer fahrschule.


    wer am 1.04.1985 bereits 15 jahre alt war, kann ein mofa ohne besondere erlaubnis nutzen


    3) ab 2002 erworbener führerschein nur für 45 km/h-fahrzeuge gültig




    sorry, aber das könnt ihr wie gesagt nachlesen im "SIMSON RATGEBER" seite 16 tabelle oben. wenn das der fall bei unserem bruchpiloten ist, dann war es fahren ohne führerschein und kostet ne menge asche. ich habe diese willkür in bawü hinter mir. nur paar tonnen größer. und da hilft auch keine dienstaufsichtsbeschwerde.




    gruß S50-schrauber

    hallo jungs!




    macht mal bitte kurz eine atempause. hier ist auch die frage, wann hat unser bruchpilot seinen FS gemacht :search: . wenn dieser nach 2001, also ab 1.01.2002 gemacht wurde, dann darf er kein fahrzeug führen, das laut betriebserlaubnis mehr wie 45 km/h fährt :a_bowing: . also keine summi die vor 1992 in verkehr gebracht wurde...




    sorry, ich möchte euch nicht die illusion nehmen :g_nono: , aber auch das ist in der STVO drin. ggf könnt ihr dieses auch im buch "SIMSON RATGEBER" Tabelle Seite 16 oben nachlesen....


    mein FS ist von 1993 und meine summi von 1976 :dma_smile2: . bei mir wäre es dann tatsächlich schnittlauchwissen :dash: ....




    gruß S50-Schrauber

    hallo grüß dich!



    habe da auch noch einen tip für dich. hatte das gleiche problem. entferne mal den Lima-Deckel und ziehe die mutter vom kleinen kettenritzel nach. das ritzel hat ein langloch und es kann sein das es ein wenig locker sitzt. das heißt es, rutscht im langloch durch die umdrehung ein wenig hin und her. den tip habe ich von meinem Freundlichen aus der werkstatt Simson-Strauch. bei mir hat es geholfen.



    gruß S50-Schrauber

    Hi,
    weiß zufällig jemand ob der im Moment noch Schwalben zum verkauf hat? bin grad auf der Suche nach ner Schwalbe; bei Ebay etc werden die nur von Leuten angeboten die eher im Osten wohnen. Hier in BaWü finde ich da niemanden; Stuttgart wäre da noch relativ nahe dran (wohne ~60km östlich von Stuttgart)


    moin,




    60 km östlich von stuttgart ist ja fast ulm. ulm richtung ehingen kommt gleich nach ulm, erbach. dort gibt es am 2 kreisverkehr den Simson-Müller. wäre vielleicht eine alternative...




    gruß S50-Schrauber

    also mit dem DVIX - format habe ich keine guten erfahrungen gemacht. ich habe "spuk unterm riesenrad" und "spuk im hochhaus" im DVIX. das bild ist grob segmenthaft. daher mache ich es so wie ich es beschrieben habe und das ergebnis ist dann ja auch digitalisiert.



    aber nun mal kurz dazu, weswegen dieser thread eröffnet wurde. es kommen jetzt über ostern wieder einige DDR-filme. auf RBB kommt ab freitag "Mensch Oma", auf dem MDR kommen "das pferdemädchen","gib acht auf susi", "oh diese tante" und am dienstag "das puppenheim in pinnow"



    also ran an die recorder



    bis denne S50-Schrauber

    was ist das denn fürn saftladen?! nach dem motto: zahlt mehr oder wir schalten ab, wie uns lustig ist?


    cya v3g0


    nee, nee das hat damit weniger zutun. hier ist mehr MULTIKULTI und die einheimischen hier könnten ja merken, das man ihnen einiges über uns ossis vorgeflunkert hat.


    meine jetzige frau ist eine echte schwäbin, genau wie meine schwiegermutter. aber wenn sie dann "zur see" oder "treffpunkt flughafen" sehen oder "benno macht geschichten" und ich habe da schon noch etwas zu bieten, dann sind sie beide total begeistert. meine frau meinte sogar schon, das diese serien und filme echte straßenfeger wären. sie nichts mit dem viel gepriesenen kommunismus zutun haben, sondern geschichten sind die das leben schrieb und schreibt.


    also, das darf nicht sein. also müllt man uns mit CNN, CNBC und irgendwelchen Shoppingsendern zu.....




    das ist der wilde süden, lol!!!




    gruß S50-Schrauber