Beiträge von Schwalbenoli

    Also ich und der ein oder andere Bochumer würde auch kommen, aber wo und wann wäre schon gut zu wissen. ?(


    Ich hoffe das sich das im laufe des abends noch ergibt !!!


    Fahre bei jedem Wetter, so lange die Sonne scheint. Wer noch?
    2ccm 50 Kanal , Wer noch?
    is das blöd, Wer noch?

    Regelungen zur Klasse M hasst ja recht


    8.§ 6 Abs. 1 zu Klasse M


    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch


    a.Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,


    b.dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,


    c.Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.Erforderliche Fahrerlaubnis


    Antwort vom KBA
    Kopiert von http://www.fen-net.de


    Bzgl. der erforderlichen Fahrerlaubnis (Führerschein) für das Führen der unten genannten Fahrzeugarten aus der ehemaligen DDR kann das Kraftfahrt-Bundeamt (KBA) keine rechtlich verbindliche Auskunft erteilen. Zuständig für die Durchführung des Fahrerlaubnisrechts sind die Länderbehörden und damit zunächst Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt.
    Bei diesbezüglichen Fragen wollen Sie sich daher an diese Behörde wenden. Möglicherweise sind Ihnen dabei folgende Ausführungen hilfreich:


    Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH):
    (Simson KR 50..., KR 51..., S 50..., S 51..., S 53..., SR 1..., SR 2..., SR 4... (außer SR 4-3 „Sperber“), SR 50..., JAVA ...)

    Richtig. Einem Fahrzeug kann man ja auch nicht fahren ohne fahrerlaubnis vorwerfen. Und im viel zitierten Einigungsvertrag ist nichts von Führeischeinklassen für Wessis im Jahre 2010 zu finden.


    Fakt:§ 6.6 Fev Fahrerlaubnisse der Klasse M bis 31.12.1998 erteilt - 50 km/h ( Fahrerlaubniss alten Rechts) alle danach 45 km/h


    aber es gilt: wo kein kläger, da kein Richter


    Selbst das Straßenverkehrsamt Bochum kann keine geauen angaben machen Wer was wie schnell fahren darf.
    Die betonnung liegt auf wer und nicht was. Denn eine Simme darf 60 fahren.