Mahlzeit!
Das Ding ist ein Elektronischer WechselspannungsRegler, der richtet nicht, der regelt nur (bzw. begrenzen tut er, der Schlingel, und zwar die Scheinwerferspannung).
Der ganze Regelteil hat nur 3 Anschlüsse, nämlich Klemme 59, Klemme 31c und Klemme 31. Klemme 59 kommt an den Scheinwerferkreis, Klemme 31 an Masse, und schon regelt bzw. begrenzt er los: Sobald die Spannung am Scheinwerferkreis über 12V steigen will, schließt er sie für eine Halbwelle kurz und begrenzt so die Spannung auf 12 Volt. So kann man die Lichtspule mit etwas Leistungsüberschuß auslegen, und hat bei wenig Drehzahl man schon gutes Licht, ohne, daß bei Vollgas die Lampen schnell durchbrennen.
Klemme 31c ist nur ein Steuereingang. Man kann sie an Masse legen (Normalfall), oder auch nicht (Tagfahrt). Tut man das nicht, begrenzt der EWR schon bei 12V, um bei Tagfahrt die kostbaren Lampen noch mehr zu schonen. Bei Nachtfahrt wird Klemme 31c über das Zündschloß an Masse (Klemme 31) geschaltet, und die Begrenzung setzt erst bei 14V ein, so daß man volle Lichtleistung hat.
Die restlichen Klemmen (59a, 59b, 59ab) gehören zu dem Gleichrichter für die Batterieladung. Der teilt sich mit dem Regler nur das Gehäuse und den Massepin, hat aber mit dem Scheinwerfer und der Begrenzerei nichts zu tun.
Es spricht nichts dagegen, den EWR (der original nur zusammen mit HS1-Scheinwerfer und verstärkter Lichtspule verbaut wurde) auch in eine 12V-Bilux-Elektrik einzubauen. Nebenbei entfällt dann der bei 12V obligatorische Brückengleichrichter (weil im Gehäuse ja schon einer drin ist). Vorteil ist neben höherer Lampenlebensdauer, daß beim Durchbrennen des Scheinwerfers nicht augenblicklich das Rücklicht mit durchbrennt, was bei 12V ja am selben Kreis hängt.
GlückAuf!
MacHeba