Rein rechtlich gesehen hast du Anspruch auf die Gewährleistung die hat er nicht ausgeschlossen nur die Rücknahme lt. Artikelbeschreibung. Selbst wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hätte hat er den Artikel frei von Sachmängeln zu übergeben, also ist er zu Sachmangelhaftung verpflichtet (die kann er nicht ausschliessen). Da er die vorhandenen Mängel bewusst verschwiegen hat wäre ein Gewährleistungsausschluss eh unwirksam.
Dem Verkäufer steht in diesem Fall als erstes eine Nacherfüllung zu d.h. Reparatur oder Nachlieferung mängelfreier Ware. Wenn dieses innerhalb einer angemessenen Frist fehlschlägt hast du als Käufer das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Kauf zurück zu treten (Rücktritt jedoch nur bei erheblichen Mängeln).
Dieser Link bei Ebay hilft dir eher http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html