Bei einer freiwilligen Zulassung brauchts keinen regelmäßigen TÜV (HU)...
Kenne dies aus zB der LKFZ-Szene...
Wissen oft aber nicht mal die Zulassungsprofis im LRA.
Landratsamt Schweinfurt - Freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades
Bei einer freiwilligen Zulassung brauchts keinen regelmäßigen TÜV (HU)...
Kenne dies aus zB der LKFZ-Szene...
Wissen oft aber nicht mal die Zulassungsprofis im LRA.
Landratsamt Schweinfurt - Freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades
Lies mal hier...und nach der Schilderung des TE scheinen dies die Parameter zu sein.
Ich sehe hier keinen Raum für eine Rücknahme des belegenen Verwaltungsaktes nämlich Erteilung der BE, da die Behörde ohne nachweisbares Verschulden des Antragstellers (TE) "geschlampt" hat...nach der Schilderung des TE gehe ich auch von Fristüberschreitung Abs.4 des §48 VwVfg aus.Der TE schrieb : Somit wurde mir jetzt verboten weiter zu fahren, bis das alles geklärt ist. Also bis heute der belegene Verwaltungsakt nicht rechtswirksam zurückgenommen...Schriftlichkeitserfordernis !!! zur Gültigkeit und Fristwahrung
Das von dir beigelegte Dokument ist lediglich ein Info-Blatt ohne direkte Rechtswirkung...selbst wenn das LRA Alles falsch gemacht hätte , ginge dies unjuristisch formuliert , auf dessen Kappe... Der VA bleibt bestehen. Siehe unten...
Soweit mir aus beruflicher Erfahrung (Verwaltungsrecht war nie wirklich meine Lieblingsbeschäftigung) noch erinnerlich , kann ein Verwaltungsakt wie das Erteilen einer Betriebserlaubnis (BE) nur unter strengen Voraussetzungen zurückgenommen werden.
Ohne Gewähr deshalb und weil die Schilderung meinerseits nicht rechtsfest überprüft werden kann:
Falls das LRA schlampig gearbeitet hat und dir die BE ohne ausreichenden Nachweis zugeteilt hat (soweit dies unter den damaligen Umständen ü-haupt zutrifft, da auch noch vor Jahren das KBA wesentl. laxer BE's rausgab), gilt die BE erst mal weiter.
Um diese zu entziehen (wobei ich davon ausgehe , daß dies nicht so einfach bis unmöglich sein dürfte), müsste ein so formulierter Verwaltungsakt dir zugestellt werden...nach deiner Schilderung geschah dies aber nicht und du wurdest nur mündl. angewiesen das Moped nicht mehr zu fahren. Diese Anweisung ist dann , weil nur mündl. , aber als Verwaltungsakt (VA) ungültig und man sielocker ignorieren. .... (VA's müssen schriftl. sein und nachweisl. zugestellt werden mit Rechtsbelehrung und dem ganzen PiPaPo)......
Einen schriftl. Entzug der BE durch VA hast du nicht beschrieben.
Also :
Deine alte BE ist noch gültig und wird wohl auch eher nicht rechtswirksam entzogen werden können.
Der alte Rahmen ist somit wohl Gold wert.
Hallo in die Runde
Heiße Guido, bin 70 Jahre alt und gefühlt ewig in diversen Foren/Gruppen Moderator und/oder Admin
zB:
Jeep-Commander-Gruppe Fb (gegründet.. Admin ),
Leicht-KFZ-Gruppe Fb (seit Gründung Admin) https://www.facebook.com/groups/159830951236645
Hyosung Fb Gruppe (gegründet Admin)
Velomobil/Liegerräder Fb (gegründet Admin)
LKFZ-Forum Moderator
Leichtkraftfahrzeuge - Foren-Übersicht
Nachbar-Simson-Forum Moderator für speziell DUO
Ford-Explorer-4x4 Forum Moderator
Explorer4x4.de - Foren-Übersicht
Nebenbei Hymer-Wohnmobil-Oldtimer-Forum einfaches Mitglied
Also so zieml. an Allem interessiert, das Räder (von 2 ,über drei bis 4) hat...
Habe im Nachbarforum von diesem Forum hier gelesen und schaue micht interessiert hier um...
Hoffe/denke , es könnte spannend werden.
Gruß
Guido