Servus, doch ist es. So zumindest mein TÜV-Prüfer. Es ist vollkommen irrelevant, ob es sich um eine Simson oder ein anderes Leichtkraftrad handelt. Mit dem A1-Führerschein gilt maximal 0,1 kW/kg. Verrechnest du das mit den 78,5 kg Eigengewicht kommst du auf 7,85 kW. Umgerechnet sind das 10,52 PS. Da in die Papiere keine gerundeten kW-Werte eingetragen werden können, kann es unter Umständen sein, dass 8 kW (10,72 PS) noch in Ordnung sind.
Dann hat dein Prüfer scheinbar keine Ahnung.
,,Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW / 15 PS. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder mit Erstzulassung bis zum 19. Januar 2013 können weiterhin mit der Klasse A1 gefahren werden, ohne das neue Kriterium zu beachten."
Alles anzeigenSei so gut und verlinke den erwähnten Beitrag, insbesondere weshalb. Weshalb sollten getunte Simsons unter irgendeine hypothetische Ausnahmeregelung fallen? Komm da mal keiner mit "Bestandsschutz" +g+
Also stehen quasi Beiträge von Mitgliedern des Simsonforum.net über gesetzlichen Regelungen?
Ein mit einem A1 führbares LKR darf maximal 15PS bzw. 0,1kw/kg haben. Hat es mehr, ist es kein LKR mehr. Mit A1 darfste aber nur LKR fahren.
Belege deine Aussage bitte mit dem entsprechenden Gesetzestext, wenn du solche Angaben machst, welche den Fragesteller mal eben bis zu €5.000 + ggf. Führerscheinsperre kosten können wenn er auf dich hört.
Danke im Voraus.
Ist der Beitrag von Tommy Maul. Kann man auch in der FEV76/6 nachlesen