Beiträge von ballermon

    erm...danke für den Hinweis. Ich wusste nicht einmal, dass sich die Schutzbleche von S50 und S51 unterscheiden. :tongue:


    Das mit den Schutzblechen war sowieso noch nicht so richtig überdacht...mehr ne spontane Entscheidung.


    OK ich danke Charles und mutschy, ich denke ich habe meine Antworten.


    mfg

    Erstmal danke für eure Antworten.


    Das Schutzblech werde ich wahrscheinlicht nur wenige Zentimeter kürzen, eigentlich gehts mir ja nur um die Querstreben.


    Das großte Problem glaube ich sind die Stoßdämpfer. In meinem Buch (\"Ich fahre ein Kleinkraftrad\") gibt es eine Tabelle über zulässige Umbauten. Da steht eigentlich alles drin, so auch die Stoßdämpfer. Aber hier im Forum wird gesagt, dass man ne ABE für die Stoßdämpfer braucht. Wie schon gesagt sind die geposteten nur für ne S51.


    Vielleicht hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht, ob die Polizei die auch akzeptiert wenn man eigentlich ne S50 fährt.


    Ich glaube ich werde einfach mal ne mail an einen Verantwortlichen schreiben. Dann kann ich mir wenigstens sicher sein.


    mfg

    Hallo Leute,


    ich habb die letzten Wochen dazu genutzt an meiner Simme etwas rumzubasten. Ich bin anfangs davon aus gegangen, das nichts von meinen Umbaut bei Polizeikontrollen Probleme machen würde. Allerdings würde ich doch gern sicher gehen, da ich ja noch in der Probezeit bin.


    Folgende Umbauten habb ich schon an meiner S50 B1 gemacht:


    - 4.Gang S51 Motor
    - Enduro Auspuff
    - Enduro Lenker
    - Elektronik-Zündung


    Eigentlich sollte es ja keine Probleme geben, da das \"zulässige Umbauten\" mit original Teilen sind.


    Folgendes habb ich noch vor:


    - Federbeine mit außenliegender Feder
    - Kürzung des vordern Schutzbleches (normgerecht)
    - vielleicht kürzere Spiegel


    Zu den Federbeinen gibts ja hier im Forum ABEs, die man dann mitführen muss, aber die sind nur für eine S51. Gibts das auch für eine S50? Da es ja laut \"Ich fahre ein Kleinkraftrad\" zulässig für S50 ist.


    Was meint ihr, sollte ich lieber mal beim TÜV nachfragen oder ist das alles auch ohne Eintragung zulässig.


    mfg