Beiträge von jostef

    Hallo zusammen.

    Ein kurzes Update: Ich habe heute die Papiere bekommen! :juchuu:


    Ich musste sehr lange auf den erneuten Termin warten, da ich zeitweise auch selbst nicht Zuhause war.

    Bei dem Termin hatte ich mich schon auf alles vorbereitet. Ich hatte sowohl die Kaufbelege, als auch schriftlich und in Bildern die Restauration dargelegt. Außerdem meine Rücksprachen mit dem Prüfer festgehalten.

    Die Sachbearbeiterin hat die Dokumente kurz durchgeblättert und wusste auch erst nicht so Recht. Sie erwähnte dann zu ihrer Kollegin, dass der Cheftechniker auch nicht da ist. Damit hatte ich nach den vorherigen Erlebnissen vielleicht auch etwas Glück. Sie verschwand kurz für eine Rücksprache, aber letztendlich musste ich dann nur noch eine Erklärung abgeben/unterschreiben, dass die originalen Papiere verloren gegangen sind und es keine Ansprüche Dritter gibt.

    Einige der Kaufbelege wurden von ihr dann trotzdem noch eingescannt.

    Also ich bin happy und freue mich, 7 Monate nach Fertigstellung endlich mit 70ccm fahren zu dürfen.


    Vielen Dank an alle, die mir hier geholfen haben, oder auch Hilfe per PN angeboten haben.

    Da hat der Zulassungsstellen Sachbearbeiter sogar Recht, Du hast ein Neufahrzeug aus gebrauchten und neuen Teilen gebaut. Ganz streng nach den Regeln bist Du jetzt sogar der Hersteller und Dein Name erscheint auf dem Typenschild ... (Buggy Freunde und große Teile der Harley Szene können ein Lied davon singen).

    Okay, also bin ich ja so gesehen offensichtlich wirklich im Unrecht. Aber vielleicht komme ich da ja noch raus.


    Man darf ein Fahrzeug beliebig reparieren, aber nicht neu aus verschiedenen Teilen aufbauen, da sonst Neufahrzeug. Da Frage ich mich jetzt ab wie vielen Fehlteilen man eine Neuaufahrzeug aufbaut und ab wann, beziehungsweise ab wie vielen Fehlteilen, es noch ein/e Restauration/Reparatur/Neuaufbau ist. Das müsste ja auf die Basis ankommen, mit der man beginnt. Aber das scheint mir dann ja immer noch eine Ermessensentscheidung zu sein.


    Ich habe damals eine Rahmengruppe mit einigen Einzelteilen erworben.

    Letztendlich habe von den erworbenen Teilen nur den einzelnen Rahmen verwendet und den Rest der angebauten und mitgeschickten Teile nicht verwendet. Das war auch von Anfang an der Plan gewesen, da der Rest Tuning/Schrottteile waren. Es war wahrscheinlich auch mein Fehler bei der Zulassungsstelle zu sagen, dass es sich bei dem Kaufvertrag um den Kaufvertrag zu dem Rahmen handelt. Verkaufsgegenstand waren ja mehrere Teile, auch wenn nicht weiter verwendet. Kann natürlich sein, dass ich damit immer noch im Bereich Neufahrzeug bin.


    Außerdem steht im Kaufvertrag noch der Hinweis DDR Rahmen. Den hatte der Verkäufer hinzugefügt, da ich von ihm versichert haben wollte, dass der Rahmen erstmalig in der DDR zugelassen war. (Ich hatte ursprünglich vor eine S51 E aufzubauen). Man kann den Hinweis natürlich auch so lesen, dass ich nur einen Rahmen erworben habe. Das habe ich eigentlich auch selbst so gesehen, da der Rest ja Schrott war. Also alles etwas unglücklich.


    Naja, wie in meinem vorherigen Post geschrieben, werde ich das wohl der Zulassungsstelle schildern und auf ein anderes Ergebnis hoffen. Wenn nicht muss wohl ein anderer Sachbearbeiter her.

    Danke für eure Nachrichten.

    Es handelt sich um einen S51 Enduro Rahmen von 1988, Typenschild und Rahmennummer sind natürlich dran. Sonst hätte es mir der Vollabnahme auch nicht geklappt.

    Kaufvertrag machen ( Bekanntenkreis)

    21er Abnahme auf den eigenen Namen

    Eidesstattliche machen die hier gleich auf der Zulassung

    und dann die Kiste Zulassen (drauf achten das der Prüfer der die 21er macht, auch die EZ 01.07.1988 im Gutachten einträgt).

    Das hatte ich tatsächlich so im Kopf schon durchgespielt. Das Motorrad einfach an meinen Schwager weiter "verkaufen" und der macht für mich die Zulassung in Brandenburg. Vielleicht liegt es am Bundesland. Kann natürlich sein, dass die Rahmennummer jetzt sowieso schon als Neufahrzeug abgestempelt wurde.


    Ich hatte heute telefonisch Kontakt mit dem LABO. Ich soll jetzt per Mail alles nochmal schildern und alle Belege eingescannt anhängen. Dann nimmt sich dem jemand an. Mal abwarten, was da raus kommt.

    Hallo,


    ich hoffe hier auf Hilfe. Ich habe mir auf Grundlage eines einzeln erworbenen Rahmens von 1988 eine S70 aufgebaut. Alles wurde dokumentiert und anschließend eine Vollabnahme gemacht. das ging erstaunlich unproblematisch von sich.

    Bei meinem ersten Termin an der Zulassungstelle wurde ich allerdings wieder nach Hause geschickt, da mir Kaufbelege für Teile gefehlt haben. Ich hätte die ja von einem anderen Fahrzeug geklaut haben können. Der Tenor war: "Kommen Sie wieder und zeigen mir die fehlenden Kaufbelege, dann bekommen Sie den Stempel".


    Bei meinem zweiten Termin hatte ich alles dabei. Nach etwas hin und her, was ich überhaupt will und dem zweiten Gang zum Cheftechniker (diesmal ein anderer) sagte dieser mir, dass ich keinen Stempel bekommen werde. Ich habe aufgrund eines alten Rahmens ein Neufahrzeug aufgebaut und dieses, jetzt Baujahr 2022, müsse die aktuellen Abgasanforderungen erfüllen.


    Sein Tipp war, sich ein verunfalltes Fahrzeug mit BE zu kaufen und die Rahmennummer umschlagen zu lassen. Mehr kann er nicht machen.



    Hat er Recht damit? Gibt es da Vorschriften?


    Also hätte ich einfach einen Kaufvertrag über ein ganzes Fahrzeug vorgelegt, hätte alles geklappt. Mich ärgert jetzt ziemlich, dass ich alles so gründlich und ehrlich gemacht habe.


    Nach der Logik kann man dann einen Neuaufbau aus Einzelteilen ja immer noch komplett weiter verkaufen und der Käufer kriegt dann die BE gestempelt. Dieser hat dann ja einen Kaufvertrag über ein ganzes Fahrzeug und nicht nur den Rahmen.