Einfach in einen anderen LK gehen. Logisch oder?
Nun lass Deine Katze mal aus dem Sack und pack die Butter zu den Fischen: In welchem LK funktioniert das noch?
Einfach in einen anderen LK gehen. Logisch oder?
Nun lass Deine Katze mal aus dem Sack und pack die Butter zu den Fischen: In welchem LK funktioniert das noch?
Paragraph 21 und ab zur Zulassungsstelle. Da hier aber jeder sagt das es nicht geht beginnt man halt das zweifeln
und dann haste nach geltendem Recht eine BE mit Vmax = 50km/h
...aber nur eine geltende Regelung dazu!
Übrigens gibt`s hier auch https://www.simsonforum.de/index.php?sc-terms-of-use/. Die solltest Du dringend mal lesen. Vor allem Punkt 2.4!
A1 - Lappen (oder B196, sofern B vorhanden),
21er - Gutachten
freiwillige Zulassung als Leichtkraftrad...
Und bringt dieser Kommentar den Ersteller dieses Beitrags weiter? Nein
Ich würde vorschlagen, jeder der keine Ahnung hat von der Materie, schreibt einfach nicht mehr. Denke, dann wirds hier ganz schnell ruhig
Befasse Dich doch zunächst mal mit der aktuell geltenden Rechtslage, bevor Du anderen Halbwissen vorwirfst, was, nebenher gesagt, dem TE auch keinen Deut weiter hilft!
Na gut. 45 m sollten reichen...
Wohnst Du nich (noch) am Spülsaum des Baltikums?
Das ist unterhalb des Flachlandes (zumindest in 25 - 50 Jahren, schätzungsweise).
Im Flachland haben wir derweil 7cm weißen Belag.
Mir wäre der Spannungsbogen zu flach.
Wieso? Die staatlichen Straßenmeistereien streiken doch in Niedersachsen...
Ente, Auge, Zickzack, Zickzack, ...
Hat er doch selbst erzeugt und schon auf'm Hof ...