Beiträge von DUOcalle


    laut abe isset nen kleinkraftrad


    nen krankenfahrstuhl nach §18 bla bla bla isn 1 sitziges elektrodingens womit die rentner durch de gegend ackern,
    gugg mal aufn versicherungsschein,
    kleinkraftrad bis 45 kmh isses och nich


    somit wäre es nich versicherbar, ABER ->
    alte ddr ausnahmeregel tritt hier in kraft, kleinkrafträder vor 91 zugelassen usw. daher kann es als ddr kleinkraftrad versichert werden,


    man muß immer vom schlimmsten fall der fälle ausgehen, sprich die in anspruch nahme des versicherungsschutzes und ob der noch greift wenn es falsch versichert ist,


    wie auch immer


    gruß
    calle

    moin moin,


    nachdem ich heut eigentlich zu eurem treffen kommen wollte,
    hats letzte woche den duo motor erwischt, komische klänge, :frown:
    verdacht auf kickstarter (welle)


    also vorsichtshalber ausgebaut und nachgeschaut
    http://foto.arcor-online.net/p…/400_6266396566343666.jpg
    http://foto.arcor-online.net/p…/400_3734366536383239.jpg


    dabei gleich die simmerringe, div dichtungen erneuert, ansonsten hab ich nix weiter gefunden, :lookaround: komisch,
    kette und div. kugellager sowie kettenschutz hab ich och gleich erneuert,
    heut hab ich den ganzen scheiß eingebaut, bin noch nich ganz fertisch geworden,


    hoffe nächste woche mal vorbei schauen zu können, :dance1:



    so sah es am 25 .02 schon aus
    http://foto.arcor-online.net/p…/400_3961613233386462.jpg
    http://foto.arcor-online.net/p…/400_3335346261623865.jpg


    aber es wird

    Zitat


    Original von Schwalbenfahrer:
    also mit 2K-Kleber ankleben und dann von außen spachteln? Das muß aber später starke Schwingungen aushalten.... platzt mir das dann nicht alles weg? die risse sind ziemlich lang. So etwa 10 cm und länger...



    hmm, hat mein duo och,


    soll helfen am riß ende kleine löcher zu bohren, das nimmt den druck des rißes,
    weiß nich obs hilft,
    ansonsten hilft wahrscheinlich bloß das blech zu wechseln,
    oder die riße verzinnen, aber dann wirds daneben weiterreißen




    §18 Zulassungspflichtigkeit


    (1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Abschleppachsen) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.


    (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind:


    5. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite)


    allet klar,


    :b_wink: