bei den simsonfreunden oldenburg habe ich noch folgendes für mich sehr wichtiges textversatzstück gefunden:
"Darum empfiehlt es sich an erster Stelle Deckungssummen und Prämienhöhe
(den Preis der Versicherung) zu vergleichen, wobei eine Deckungssumme
von pauschal 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden empfohlenen wird. Herbei sollte man noch darauf achten,
daß diese Summe nicht durch weitere Vertragsklauseln (z.B. maximal 8
Mio € je geschädigter Person/Ereignis) eingeschränkt wird."
das wird hier ja noch gar nicht beleuchtet. bei der recherche einiger tarife hatte ich die HUK dabei vorne mit 15 mille glaube ich (die auslaufende saison)
wie sind da eure verträge bzw erfahrungen...
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zu diesem Sachverhalt würde ich gerne noch mehr wissen, kennt von euch einer eine Versicherung, die die Deckungssumme nicht einschränkt?
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Eine weitere Frage Dreht sich um den Personenkreis welcher das Moped bewegen Darf.
ich hatte mal gehört, dass nur der versicherungsnehmer versichert ist, was mir relativ unpraktikabel vorkommt.
andererseits habe ich bei der ADAC mopedversicherung folgenden Absatz gefunden
"
A.1.2
Wer ist versichert?
Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende
mitversicherte
Personen:
–
den Halter des Fahrzeugs,
–
den Eigentümer des Fahrzeugs,
–
den Fahrer des Fahrzeugs,
–
den berechtigten Insassen des Fahrzeugs – ausgenommen Selbstfahrerver
mietfahrzeuge, es sei
denn, ein anderer Versicherer hat Versicherungsschutz zu
gewähren –,
–
den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den
berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur
gelegentlich begleitet,
–
Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für
dienstliche Zwecke gebraucht wird,
–
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D.1.1
Vereinbarter Verwendungszweck
Das Fahrzeug darf nur zu dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden.
D.1.2
Berechtigter Fahrer
Das versicherte Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter
Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen,
dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird (z.B. durch sichere Verwahrung
der Fahrzeugschlüssel).
Quelle: https://www.jungesportal.de/mo…ooklet_Moped_Internet.pdf
Ich interpretiere das so, dass jeder mit meiner Erlaubnis (sofern ich der Versicherungsnehmer bin) mit meinem Moped fahren darf, solange er die fahrerlaubnis dafür besitzt etc. .
ist das generell so geregelt, oder stimmt teilweise auch das was ich zunächst gehört hatte?
P.S.
beim ADAC kostet die Versicherung fürs Moped als mitglied und Ü 23 Jahre ohne Teilkasko 79€
Maximalsumme 100 Mio / 12 Mio Pro Person