Beiträge von Locke

    thx, das weiß ich, nen obergurt ungebogen hab ich schon zu liegen, aber ziemlich versifft,hängerkupplung is auch schon da, den angstgriff hinten bestell ich noch und dann hoff ich mal, das die sitzbank sich wieder gut zurückbiegen lässt. wie ich gesehn hab wurde die eingeschnitten und nach dem biegen nen paar plättchen drüber geschweißt

    ähm es wird das zugfahrzeug, der hänger war zuerst da. moped hab ich nu gut 14 tage und muß da noch nen bissi was dran ändern


    ....und ja das eine "katzenauge" is wirklich nen batteriebetriebens fahrradrücklicht, kann man och abnehmen dann is darunter ne schwarze trägerplatte

    ich weiß nicht obs auch mit dynamo gab, aber es gab fahrradanhängerkupplungen, da war nen stecker mit an der seite dran, um das rücklicht vom hänger anzuschliessen, wie es jedoch mit dem rücklicht am fahrrad aussah? keine ahnung


    übrigens nen fahrraddynamo hat 6V und ne mindestleistung von 3W

    http://www.simson-und-co.de/anhaenger.html


    http://www.helpster.de/mopedan…verwenden_36556#anleitung


    bitteschön



    Paladin, da gebe ich dir sicherlich recht. ich glaube auch das unsere konversation in ordentlichen bahnen verläuft. so wie man in den wald ruft schallt es herraus.
    aber nur weil ich hier neu bin und in einigen sachen was simsons betrifft nicht so die ahnung habe, muss ich nicht bäuchlings kriechen und mich vom sogenannten urgestein, denen ich das fachwissen auch nicht abstreiten will, andauernd komisch von der seite kommen lassen.

    folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Hänger im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann:


    vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen vorhanden sein und funktionieren;
    Wiederholungskennzeichen an der Rückseite des Anhängers (= aktuelles Kennzeichen vom Zugfahrzeug + aktuelles Kennzeichen vom Zugfahrzeug als Kopie am Anhänger);
    40 Km/h Schild / Aufkleber auf der Rückseite der Anhängers - Vmax von 40 Km/h darf im Anhängerfahrbetrieb nicht überschritten werden!
    Anhänger muss fahrtauglich und in einem ordnungsgemäßen Zustand sein (z.B. ausreichend Profiltiefe, Beachtung der zulässigen Gesamtmasse und Zuladung usw.);
    Betriebserlaubnis muss vorliegen;
    Kupplung muss korrekt einrasten und darf kein Spiel aufweisen;
    Es muss sich bei dem Anhänger um eine Mopedvariante handeln - Der MKH/F (Fahrradvariante) ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen!



    Mit einem Mopedanhänger richtig transportieren


    Damit Sie die Anhängerkupplung problemlos nutzen können, muss sie in die Betriebserlaubnis (ABE) des Mopeds eingetragen werden.1
    Um der Straßenverkehrsordnung zu genügen, muss Ihr Mopedanhänger mit dreieckigen Reflektoren versehen sein und über eine funktionierende Beleuchtungsanlage verfügen. Dazu gehören ein Rück- und ein Bremslicht sowie Blinker, sofern das Moped nicht über Lenkerblinker verfügt.
    2
    Für den Betrieb des Anhängers benötigen Sie kein eigenes Versicherungskennzeichen, allerdings benötigt der Anhänger eine allgemeine Betriebserlaubnis. Wenn Sie den Anhänger selbst bauen, müssen Sie diese Betriebserlaubnis einholen, bevor Sie ihn benutzen können.3
    Die maximal zulässige Breite für einen Mopedanhänger beträgt einen Meter, wobei die Außenkanten als Messpunkte herhalten.4
    Achten Sie auf die zulässige Höchstlast, die Ihr Moped transportieren darf, vor allem wenn Sie neben dem Anhänger noch einen Sozius befördern.5
    Die maximale Anhängelast (bei Simson-Kleinkrafträdern beispielsweise 60 kg) schließt das Gewicht des Hängers mit ein.6
    Da der Anhänger nicht extra gebremst wird, müssen Sie die Geschwindigkeit auf den in der ABE verzeichneten Wert drosseln. Der Anhänger sollte mit einem Schild ausgestattet sein, dass die nun geltende maximale Höchstgeschwindigkeit angibt.7


    Beachten Sie, dass sich durch den Anhänger die Fahreigenschaften Ihres Mopeds stark verändern. Fahren Sie Ihre ersten Mopedanhängertouren also mit besonders viel Bedacht.



    bitteschön :i_auslach:

    laut stvo müssen leider katzenaugen in dreiecksform in dieser größe an nen hänger, gefällt mir auch nicht. war beim tüv da es ja nur nen mkh m1 is, und blinker passend zum möp nachgerüstet werden müssen, da wollt der bei der nachrüstung, weils eben nicht original ist auch ne kennzeichenbeleuchtung. so einfach und dit andere licht is ne fahrradbeleuchtung, wenn er am fahrrad betrieben wird.


    dein hänger is so ma an dem möp nich zulässig :dash: weil möp hat blinker, hänger nich, kein 40-er schild und keine katzenaugen. mir aber auch lachs, dem einen grünen isset egal, hier sind se pingelich.

    Hat jemand schon diese Teil ausprobiert?


    http://www.ebay.de/itm/Alarmsc…chuhe&hash=item2ec8da2273


    Sollte nur dazu dienen daß die Suffköppe die Finger von meinem Zeugs weg lassen!

    also ich hab son teil, allerdings an meinem rad. nah dran einigermaßen laut, nach nen paar metern nicht mehr so doll, nen ordentlicher fußtritt und die ist weg. batterien brauch ich ca 2-3 stück im jahr. hat aber dennoch ne abschreckende wirkung *find
    wenn ich einkaufen bin und das ding im fahrradständer abstelle und scharf mache und es kommt dann nen anderer und rammelt dagegen, dann guggen die doof und sehn tunlichst zu, nemme gegen das rad zu kommen. die leute im umfeld schauen dann auch was da los ist.

    man kann getrost mit 2 rücklichtern fahren, der letzte mkh hatte das auch. und wozu? bzw weswegen?
    ich habe nach LED rücklichtern gesucht. 1. war bei mir die lichthalterung abgeflechst worden, also mußte da sowieso was neues ran, 2. mit normalen glühbirnen, hätts schlecht aussehen können (der hänger war erst da, dann kam das moped, schön das es ne vape hat) 3. war es die kompakteste bauform auf led-basis wo alles in einem ist (rück, brems, blink und nummernschildlicht. hätt ich mich für eins ohne blinker entschieden und 2 gleiche blinker zusätzlich verbaut, hätte ich mehr platz gebraucht.
    DESWEGEN!