Beiträge von S51_Freak

    In Italien ist die Welt eben noch schöner.
    Das sowenig passiert liegt daran das jeder Rücksicht auf den anderen nimmt, und nicht jeder auf sein Recht besteht.
    Bei uns wird alles einfach nur übertrieben, wie z.B. mit dem BE-Schein... :(
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    S51B2-4 Bj. 86
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    Ein Board besteht aus Menschen und Technik.

    Sag ich doch, das ist defenitiv so, ihr könnt ja auch im Motorradladen fragen, sonst hätte ich nämlich schon längst so ein Schlitten :teufel2: ;)
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    Ein Board besteht aus Menschen und Technik.

    Nach §6 (1) FeV ist zum führen eines vierrädrigen KFZ bis 3500Kg eine Fahrerlaubnis der Klasse B Erforderlich.
    Bauartbedingte Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge z.B. Ackerschlepper dürfen mit den Klassen -L oder -T gefahren werden wenn sie auch für solche Zwecke eingesetzt werden.
    Ein Quad gilt als Auto, deshalb gibt es auch weklche mit Sicherheitsgurt, dann brauch man keinen Helm mehr.
    APE 50:


    Die neue (nationale) FE-Klasse M berechtigt nur zum Führen von einspurigen Kfz.
    Die einzige Ausnahme gemäß § 76 Nr. 8 FeV gilt für einsitzige Lastendreiräder.


    Schau nach, es ist so.
    Hie rnoch eine Homepage dazu, du kannst aber auch nach den Paragraphen schauen.
    Das stand auch auf Piaggio.de, leider wird die Seite grade überarbeitet.


    Zum Quad nochmal was:


    Klicken


    Nochmal was


    Und nochmal was


    Wer redet jetzt Müll?? Jetzt steht wieder einer blöd da, ich rede sowas nicht wen nes nicht stimmt!


    Ich finds ja auch bescheuert, schließlich darf man mit 16 Bagger, Raupe und Traktor fahren, überlegt euch mal was man damit anrichten könnte, aber das ist Deutschland... :rolleyes:


    Die Klasse S soll eingeführt werden für 16-jährige die von Quads träumen.
    Duo ist wieder eine Ausnahme, wie alle Mopeds von Simson Außnahmen haben, außerdem ist es ja ein Rollstuhl.
    Wenn du noch mehr Beweise willst, schau bei Google!
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    Simsonist
    Das stimmt so nicht, Quads (4 Rädrige Geländemotorräder) gibt es auch bis 45Km/h und 50ccm³, die man mit Versicherungskennzeichen fährt, doch dafür braucht man ebenfalls B, es reicht nicht einmal der A-Schein aus!
    Oder Piaggio APE 50, die Dreirädrigen LKW´s die in Italien rum cruisen, laufen meist auch nur um die 50, dafür braucht man auch B-Lappen obwohl Verischerungskennzeichen. ODer ganz krass, elektrische Rollstühle darfst du auch nicht fahren, denn dafür gibt es auch wieder einen extra Schein... :rolleyes:
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    Ist ja egal ob du auf gesperrten oder nicht gesperrten Wegen fährst, ohne Nummer ist es verboten!
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    Naja, ich werde dieses oder nächstes Jahr mir mal einen guten S70 Motor besorgen und in in meine Simme umbauen. Das wird dann alles legal eingetragen und versichert, denn bei uns kennen die eh keine Simmis, ich bring denen einfach ein Bild von einer S70 mit, dann wird das kein Problem. Dann kann ich endlich auf die Autobahnen, und Suhl steht dann nichts mehr im Weg. Am A-Lappen bin ich ja nun sowieso schon dran.
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    Im Wald fahren ist sehr wohl erlaub twenn kein Sperrschild vorhanden ist, allerdinsg ist auch unnötiges hin- und herfahren verboten.
    Unversichert rumzufahren gibt 7 Punkte und kostet ca. 230€, außerdem ist der Lappen für 1-3 Monate weg. Ich würde dir empfehlen entweder die Simme auf deinen Vater zuzulassen, dann kostet sie nur noch etwa 40€ im Jahr, oder du besorgst dir ein altes Schild, vor ein paar Jahren waren sie ja schonmal blau, allerdings darfst du dich dan neben nicht anhalten lassen. Und lass es irgendwelche Fußgänger zu ärgern, denn ein Griff zum Handy genügt und die Bullen stehen auf der Matte...
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    Hi,


    Heute traf ich bei einer Generalversammlung den Polizeichef unseres Ortes den ich relativ gut kenne. Wie immer in solche Situationen fing ich an zu fragen und zu diskutieren. Er sagte mir ein paar interessante Dinge, die hier immer falsch gehandhabt wurden. Er ist u.a. auf Zweiräder spezialisiert, d.h. er hat einige Lehrgänge dafür mitgemacht.
    1.) Was tun wenn ein Moped original schneller läuft als angegeben (z.B. stino Simme 65 Km/h)
    "Das muss gedrosselt werden, mit anschließender TÜV-Abnahme. Bei Neu-Fahrzeug zahlt es der Hersteller".
    2.)Sind 60 bzw. 58,xx ccm³ legal als Reparaturschliff?
    "Grundsätzlich ja. Allerdings muss man es eintragen lassen, damit verfällt die Fahrerlaubnis. Also Leute mit A1 können gedrost einen 60iger drauf hauen, wenn es ein original und kein Import ist.
    3.) Wie sieht es aus mit original Motor-Ersatzteilen?
    "Wenn es größeres wie Auspuff, Vergaser oder Zylinder ist, muss selbst ein originaler eingetragen werden".
    4.) Nach welchen Kriterien werden Zweiräder näher untersucht?
    "Wenn z.B. am Motor schrauben zerkratzt sind, oder Teile fehlen".
    (Was allerdings bei einem 20 Jahre alten Gerät etwas unsinnig ist.)
    5.) Was passiert wenn ich ohne Helm einen Unfall habe?
    "Der Schaden am Auto usw. wird problemlos ersetzt, allerdings weigert sich die Krankenkasse bei irgendwelchen Schäden am Körper des Fahrers zu zahlen".


    Fand dieses Gespräch sehr interessant, vieles hab ich so auch nicht gewusst, z.B. wegen der Helm-Geschichte oder dem 60iger Zylinder.


    Anscheinend gab es Anweisungen die nächsten paar Wochen Zweiräder intensiver zu kontollieren, von irgendeinem Polizeiministerium, zumiendest gilt das für Baden-Württemberg.
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    Ich kann sie dort schlecht sehen, weil sie hinter einem Busch mit Viderkamera sitzen, und man erst 300m weiter rausgeholt wird!


    Hab soeben meinen zweiten Strafzettel bezahlt, wieder 30€ :look:
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    Ich meinte damit das er etwa +- 2 Liter mehr braucht, also z.B. 1,7 Liter mehr oder 2,3 Liter mehr...


    Das kommt aber auch auf die Einstellung an, eine perfekt eingestellte simme brauch weniger Sprit ;)
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    Naja, kannst du ca. mit +- 2 Litern rechnen, also nicht die Welt.
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