Nach §6 (1) FeV ist zum führen eines vierrädrigen KFZ bis 3500Kg eine Fahrerlaubnis der Klasse B Erforderlich.
Bauartbedingte Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge z.B. Ackerschlepper dürfen mit den Klassen -L oder -T gefahren werden wenn sie auch für solche Zwecke eingesetzt werden.
Ein Quad gilt als Auto, deshalb gibt es auch weklche mit Sicherheitsgurt, dann brauch man keinen Helm mehr.
APE 50:
Die neue (nationale) FE-Klasse M berechtigt nur zum Führen von einspurigen Kfz.
Die einzige Ausnahme gemäß § 76 Nr. 8 FeV gilt für einsitzige Lastendreiräder.
Schau nach, es ist so.
Hie rnoch eine Homepage dazu, du kannst aber auch nach den Paragraphen schauen.
Das stand auch auf Piaggio.de, leider wird die Seite grade überarbeitet.
Zum Quad nochmal was:
Klicken
Nochmal was
Und nochmal was
Wer redet jetzt Müll?? Jetzt steht wieder einer blöd da, ich rede sowas nicht wen nes nicht stimmt!
Ich finds ja auch bescheuert, schließlich darf man mit 16 Bagger, Raupe und Traktor fahren, überlegt euch mal was man damit anrichten könnte, aber das ist Deutschland... 
Die Klasse S soll eingeführt werden für 16-jährige die von Quads träumen.
Duo ist wieder eine Ausnahme, wie alle Mopeds von Simson Außnahmen haben, außerdem ist es ja ein Rollstuhl.
Wenn du noch mehr Beweise willst, schau bei Google!
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S51B2-4 Bj. 86
S51B2-4 (12V) Bj. 82
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