Beiträge von AlexSnd

    Na das lass ich so nicht stehen, denn bei meinem Auto habe ich viele ABE´s für Teile deren ordnungsgemäße Anbau trotzdem abgenommen werden muss

    ;)

    Dann sind das entweder "nur" Teilegutachten und keine ABEs oder ABEs mit besonderen Auflagen (oft z.B. bei Rädern nur gültig mit Serienfahrwerk, sonst eintraungspflichtig). Im allgemeinen aber müssen Teile mit ABE NICHT eingetragen werden!



    Gruß
    Alex

    So einer muss ja auch immer angst machen, greift die Versicherung überhaupt?
    Denn so ganz war sie ja nicht gegen Diebstahl gesichert, und wenn du nen blöden Deppen erwischst dann erzählt er dir das du sie abschließen musst mit einen Schloss und es deswegen eigen verschulden wäre.
    Oder liege ich falsch mit der Annahme ?(

    Es ist es völlig unerheblich, denn es geht hier ja um die Haftpflicht- und nicht um die Kasko-Versicherung!


    Gruß
    Alex

    Wenn man die HS1 Lampe "ein wenig abändert" siehts mit der E-Zulassung ja aber wahrscheinlich auch wieder schlecht aus... bzw. verliert man die dann dabei (auch wenn das Licht völlig identisch ist)...

    Prinzipiell ja, aber da muss einer schon sehr genau draufschauen, bzw. die Birne ausbauen um zu sehen ob es eine HS1 oder H4 ist. Und im Falle des Falles irgendwie beweisen dass es die Ursache für den Unfall gewesen ist.



    Gruß
    Alex

    ...ist wohl davon auszugehen, dass es keine geprüften H4 35/35W Lampen gibt :(

    Kann es auch nicht geben denn H4 hat grundsätzlich 60/55W. HS1 Lampen (35/35W) passen aber mit einer kleinen Änderung in einen H4 Sockel. Bis auf den Sockel gibt es da keine Unterschiede - Abmessungen sind identisch und auch das Abstrahlverhalten...


    Gruß
    Alex

    dann brauchst also auch Blinker am Fahrrad??

    Die Tiere im Wald können mit den Fahrtrichtungsanzeigern nicht viel anfangen und auf den Strassen fahre ich eher wenig Fahrrad, da kann ich auch schon mal die Hände benutzen (die ich da ja auch nicht zum Gasgeben/Kuppeln brauche) :D


    Gruß
    Alex

    Oder einfach besser selber recherchieren :p_aua::rotwerd:

    Wenn du "A" sagst musst du auch "B" sagen oder zumindest davon ausgehen dass dich jemand danach fragt ;)



    Mir wäre das Rumfuchteln mit den Armen zu lästig und gar nicht anzeigen wo man hin will finde ich asozial und irgendwo auch gefährlich...



    Gruß
    Alex


    Einfach etwas mehr Zeit nehmen schafft viele "Konflikte" aus der Welt ;)


    § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger
    ...
    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
    einachsigen Zugmaschinen,
    einachsigen Arbeitsmaschinen,
    offenen Krankenfahrstühlen,
    Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
    ...



    Gruß
    Alex

    Alex: ich habe es nicht nötig, iwas zu behaupten...

    ähmmm, du behauptest (ohne jeglichen Nachweis) dass man eine S51 (sowie auch alle anderen 50er Fahrzeuge) ohne Blinker fahren darf! Was ist das denn sonst wenn keine Behauptung?!
    TÜV-Prüfer kenne ich keinen privat und um die Uhrzeit erreiche ich keinen auf dem offiziellen Weg ;) Google habe ich bereits erfolglos befragt bevor ich nachgefragt habe...