quatsch!!!
da es sich um ein antragsdelikt handelt und ich in diesem fall der geschädigte bin, kann ich die anzeige bzw. den strafantrag zurückziehen.
Sorry das ich das Thema nochmal hoch hole. Betrug ist kein Antragsdelikt, Betrug ist ein Offizialsdelikt und wird von Amtswegen verfolgt sobald da auch nur der geringste verdacht besteht. Deshalb kannst du diese Anzeige nicht zurück ziehen, wie es weiter geht entscheidet dann der Staatsanwalt. Brauchst nur mal ins Stgb schauen.
Mit freundlichen Grüßen