Beiträge von Seeperle

    Ich habe mir im letzten Jahr einen Simson-Rahmen von ibah gekauft, es war das Typenschild abgetrennt, Reste der Nägel noch im Rahmen und am Schlosseinsatz Spuren vom Lenkergegendonnern. War aber ne Auktion und der Preis günstig, da der S51-Rahmen schonmal in der Fussrastengegend geschweisst worden ist.
    Ich lasse mir da viel Zeit.

    es scheint, als kenntest Du den schwaben persönlich... :thumbup:



    abgesehen davon: thema erledigt und zu, ...oder?

    Nö, man kann ja Papiere beim KBA beantragen, dann wird man sehen was passiert, ausserdem kann man sich ja in der Nummer vertan haben, die Schuld muss erst bewiesen werden. Warum sollte man nicht schweigen ?
    Wir haben ein Datenschutzgesetz, wenn man Auskünfte auf dem Revier vor einem Kauf bekommt, ist das zwar sehr bürgernah aber rechtlich bedenklich.
    Warum glaubt Ihr, dass die Nummern nicht veröffentlicht werden ? Ganz einfach wegen der Missbrauchsmöglichkeiten.


    Schwabe hat nur gesagt was nachvollziehbar ist, ausserdem musste man seinen Ausführungen Glauben schenken.
    Ich war auch auf dem Revier kurz nach dem Kauf, man musste meinen wahrheitsgemäßen Ausführungen trotz mündlichem Vertrag Glauben schenken, aber wozu das Ganze?
    Nach spätestens 5 Jahren ist eine Fahndung in der Regel eh gelöscht.
    Nur die zivilrechtliche Seite ist interessant, um Ansprüche im Fall der Fälle gegen den Verkäufer anzuwenden, Frage nach Aufwand und Erfolg?
    Es reicht Kauf per Handschlag.Oder viel Rauch um nichts. :auslachen:

    nee. wenn es hart auf hart kommt, gilt nur das papier.
    selbst gutwillig- oder -gläubigkeit gelten dann nichts mehr.
    im schlimmsten fall bist du dann die hehlerin.


    Nö, wenn man schön schweigt, würde eine Sache eher mangels Beweisen eingestellt werden müssen, denn man ist ja nicht verpflichtet seine Unschuld(schriftlichen Kaufvertrag, mit Eigentumserklärung) zu beweisen.

    Bleibt nur die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ? Mündliche Verträge sind genauso wirksam.
    Wenn man der Zulassungsstelle glaubhaft versichert, es gekauft zu haben, müssten sie es akzeptieren.
    Ausserdem kann man das Teil eh an gute Bekannte verkaufen und mit schriftlichen Vertrag wieder zurückkaufen.
    Von meinem ursprünglichen Verkäufer habe ich nur eine Telefonnummer, einen Vornamen und eine Adresse+Bilder aus einer Kleinanzeige und danach die Nummer auf dem Revier überprüft, das müsste eigentlich reichen.

    kann dich aber bei der Anmeldung/Vollgutachten whatever auch anscheissen. Wenn du die originalen Papiere dazu hast ist es kein Problem, hast du nur das Fahrzeug kann es schwierig werden. Bei meiner MZ lief das sogar mit Eiddestattlicher Versicherung das der Brief weg ist und so weiter...

    Es kommt auf die Umstände an, die Jawa 20 und Schwalben sind ja beim KBA bezüglich des vereinfachten Verfahrens zur Erlangung der Papiere(Datenbestätigung) gelistet.
    Bei anderen Modellen, wo man die Papiere nicht direkt beim KBA bekommt, sieht es anders aus. Denn um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Revier zu bekommen, muss ja irgendwie glaubhaft machen, dass man in den Besitz gekommen ist, das hängt mit dem Datenschutzgesetz zusammen. Wenn man es ganz genau nimmt, hat man keinen Anspruch auf Auskünfte vor der Besitznahme.

    Ich habe mir letztens ne Jawa 20 geholt, stand jahrelang in der Scheune, wie man am äusseren Zustand zweifelsfrei erkennen konnte, der Verkäufer wollte keinen Kaufvertrag machen.
    Wozu auch ? Auch mündliche Absprachen sind genauso wirksam.
    Der Verkäufer hatte keine Lust was schriftliches zu machen, der Roller ist nirgendwo registriert.:)
    Nur bei höherpreisigen Sachen, sollte man sich unbedingt versichern lassen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer ist.

    Hallo,


    ich habe auch eine S50 in Berlin mit zwei Schlössern(Kette und dickem Drahtseil) an einem Fahrradrohr auf Sitzbankhöhe in einer Wohnanlage gesichert, zusätzlich habe ich einen versteckten Drucktaster(gedrückt=Zündung kurzgeschlossen) verbaut. Wenn die Simme nicht an einem Pfahl oder ähnl. gesichert war=kein Wunder=aufgeladen im Transporter oder Kombi.