Was mir mal Aufgefallen ist.
Im Gesetzestext steht eindeutig nur Kraftfahrzeuge die Bauartbedingt über 60kmh fahren können, dürfen auf die Kraftfahrstraße.
Im Bußgeldkatalog kreift das bußgeld (20€) nur bei Fahrzeugen die Buartbedingt weniger als 60kmh Fahren.
Allegemin würd ichs lassen wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Aber vom Bußgeld her denke ich haben die Zuständigen hier auslegungsmöglichkeiten.