@ puttbreese: mir kommts auch so vor als würdest du deren arbeit einfach schön reden, denn jeder der halbwegs ahnung von ner zündung hat weiß, dass nach dem austausch der grundplatte diese neu eingestellt werden muss und nicht "einfach nur eingebaut".
ist dasselbe als würdest du beim vergaser eine größere HD einbauen und sagen "ja das funktioniert alles sofort, da muss man nichtsmehr machen", das ist genauso falsch, da der vergaser neu eingestellt werden muss, etc...
aber normalerweise, da die werkstatt nichts richtig hinbekommen hat dort, hat er doch gegen den "vertrag", der nicht schriftlich abgeschlossen wurde verstoßen und muss doch seiner gewährleistung nachkommen, wenn nicht nen teil des geldes zurückgeben, da er nicht wie vereinbart alles korrekt einbaute, verbaute & einstellte.
kurzgesagt vertragsbruch :).
so'n schrott muss ich grad in BWL (Betriebswirtschaftslehre) lernen ~_~…