Beiträge von mcmestro

    Du,
    14tägiges Rückgaberecht gibt es ausschließlich bei Fernhandel und Finanzierungen bzw. Anschaffungen mit außerordentlicher finanziellem Umfang!


    Rückgaberecht hätte man sogar beim Autohändler auf Neuwagen nicht, wenn du diesen Bar zahlst und direkt im Autohaus kaufst.


    Also ich meine ein konkretes juristisches Recht hat man darauf nicht.
    14tägiges Rückgaberech ist im Direkthandel ausschließlich Kulanz!


    Und von Privat zu Privat gilt das nocheinmal verstärkt ;)


    Da bin ich mir ziemlich sicher!!!!

    Ich glaube, dass spielt erstmal keine Rolle!


    Da beim Verkaufen, also während er sich das Fahrzeug angesehen hat und entschieden hat: "Es läuft, will kaufen!" alle mit dem Geschäft untern den Bedingungen einverstanden waren.


    Und wie gesagt, von Privat zu Privat: Gekauft wie gesehen!


    Keine Sorge!

    Erstmal ganz locker!


    Er hat gekauft und von Privat zu Privat verkaufst du sowie so IMMER!!!!! "Gekauft wie gesehen"!


    Also, lass einfach alles auf dich zu kommen. Was will er denn machen? Vor Gericht gehen? Ohne schriftlichen Vertrag?

    Hallo hallo,


    also ich hatte mal das gleiche Problem... und konnte mir einfach nicht erklären woran es lag.
    Zum Schluss kam dann raus, dass der Vergaser( ich hab allerdings einen Bing Vergaser )
    zu fett im Standgas eingestellt war. Er lief super wenn er an war, aber wehe er ging aus.

    Ich wollte mal, eigentlich so ganz neben bei, meine Vorderradbremse checken. Ich hatte ne längere Strecke geplant und wollte auf "Nummer Sicher " gehen.
    Doch leider wollte die Radachse irgenwie nicht aus dem Rad gehen. So habe ich einfach mit einem Schraubenzieher und einem Hammer nachhelfen wollen.... Schlechte Idee.


    Der Schraubenzieher hat sich zwischen Achse und und Rad geschoben und dort verkeilt.


    Resultat: Gabel auseinander bauen, Schraubenzieher abflexen und neues Vorderrad kaufen :thumbup:
    Achja, und meine Tour war auch gelaufen X(