Beiträge von moped-fan123

    - "Diese offensichtliche Inkompetenz einer gründlichen Recherche bestärkt sich mit der Handlung,"


    "Leider hat der Beamte weder in der Wache durch Nachfragen bei Kollegen aus den neuen Bundesländern noch durch Anfragen an Straßenverkehramt oder anderen Institutionen die Wissens"lücke" ergänzt sondern....."


    Ooooke ;) Das sind viele Verbesserungsvorschläge ! Danke dafür ;) Ihr nehmt meinen Text ja ganz schön auseinander :P


    Hehe, das mit dem Straßenverkehrsamt war auch ne schöne Sache^^ Bei der Vorladung hat er da angerufen, da wurde ihm auch gesagt 45 bzw. 50km/h aber nichts mit 60km/h. Da hat der Polizist sich auch ganz toll und gestärkt gefühlt :huh:

    Ich habe ja Verständnis, wenn sie bei den Jugendlichen genauer hinschauen, ob an ihren Rollern etwas getunt wurde. Nur mit 20 Jahren und der Klasse B dachte ich eher, dass ich glaubwürdiger erscheine, wenn ich äußere, dass mein Moped nicht technisch verändert wurde. Aber dem ist nicht so ... Habe nun die Dienstaufsichtsbeschwerde vervollständigt und freue mich auf Verbesserungsvorschläge. Und wohin genau muss ich diese Beschwerde schicken, bzw. an wen ?
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    Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeimeister Herr XXX der Polizeistation XXX


    Bezug: Verkehrskontrolle am 18.05.2008, Ort XXX, Fahrtrichtung XXX Ortsmitte


    Sehr geehrter Herr XXX .


    Ich wähle diesen ungewöhnlichen Weg einer Beschwerde, um die Sicherheit einer entsprechenden Bearbeitung zu gewährleisten.
    Ohne Sie mit den Einzelheiten zu behelligen, beanstande ich die Handlungsweisen des aufnehmenden Polizisten.
    Aufgrund der aktuellen Rechtslage darf ich mit der Führerscheinklasse M ein Kleinkraftrad aus der Deutschen Demokratischen Republik führen, welches bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erreicht.
    Mein Verständnis reicht soweit, dass Herr XXX zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle unwissend bei solchen Sonderregelungen im Straßenverkehr handelt. Aber trotz der Möglichkeit, sich zu erkundigen, wurde mir das Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt. Selbst bei der Vorladung wurde der von mir vorgelegte Auszug aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1), der die Sonderregelung darstellt, nicht anerkannt. Diese offensichtliche Inkompetenz einer gründlichen Recherche bestärkt sich mit der Handlung, dass sich Herr XXX nach der Vorladung nach eigenen Angaben in der freien Enzyklopädie „Wikipedia“ nach der Rechtslage erkundigt hat und diese nun auf Wahrheit überprüft. Diese Vorgehensweise halte ich für fraglich.
    Erschwerend kommt hinzu, dass ich trotz der Anschuldigung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis die restlichen 1000m bis zu meinem Wohnort unbehelligt mit meinem Kleinkraftrad fahren durfte. Inwiefern dies mit den Anschuldigungen des Polizisten XXX vereinbar ist, bitte ich zu prüfen.
    Zu alledem wird der Tatbestand erhoben, mein Kleinkraftrad sei technisch nicht Original und erreiche eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Gemessen wurde diese Geschwindigkeit mit Hilfe des Tachos der Polizeistreife. Ich halte diese Messung für unpräzise und nicht korrekt. Aufgrund meines ausgeprägten Rechtsempfindens kann ich versichern, dass an meinem Kleinkraftrad keine technischen Veränderrungen vorgenommen wurden, die zur Leistungssteigerung dienen. Aufgrund dessen ist es nicht möglich, diese mir vorgeworfenen Geschwindigkeiten, zu erreichen.
    Ich ordne diese Vorgänge als offensichtliche Inkompetenz und falscher Beschuldigung ein. Um weitere Veranlassung wird ersucht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ich würde nun gerne Dienstaufsichtsbeschwerde anfertigen. Mein erster Entwurf :
    Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeimeister Herr XXX der Polizeistation XXX


    Bezug: Verkehrskontrolle am 18.05.2008, Ort XXX, Fahrtrichtung XXX Ortsmitte


    Sehr geehrter Herr XXX .


    Ich wähle diesen ungewöhnlichen Weg einer Beschwerde, um die Sicherheit einer entsprechenden Bearbeitung zu gewährleisten.
    Ohne Sie mit den Einzelheiten zu behelligen, beanstande ich die Handlungsweisen des aufnehmenden Polizisten.
    Aufgrund der aktuellen Rechtslage darf ich mit der Führerscheinklasse M ein Kleinkraftrad aus der Deutschen Demokratischen Republik führen, welches bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erreicht.
    Mein Verständnis reicht soweit, dass Herr XXX zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle unwissend bei solchen Sonderregelungen im Straßenverkehr handelt. Aber trotz der Möglichkeit, sich zu erkundigen, wurde mir das Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt. Selbst bei der Vorladung wurde der von mir vorgelegte Auszug aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1), der die Sonderregelung darstellt, nicht anerkannt. Diese offensichtliche Inkompetenz einer gründlichen Recherche bestärkt sich mit der Handlung, dass sich Herr XXX nach der Vorladung nach eigenen Angaben in der freien Enzyklopädie „Wikipedia“ nach der Rechtslage erkundigt hat und diese nun auf Wahrheit überprüft. Diese Vorgehensweise halte ich für fraglich und inkompetent.
    Erschwerend kommt hinzu, dass ich trotz der Anschuldigung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis die restlichen 1000m bis zu meinem Wohnort unbehelligt mit meinem Kleinkraftrad fahren durfte. Inwiefern dies mit den Anschuldigungen des Polizisten XXX vereinbar ist, bitte ich zu prüfen.
    Ich ordne diese Vorgänge als offensichtliche Inkompetenz ein. Um weitere Veranlassung wird ersucht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ich hab da noch so ne idee: Frag doch den bullen einfach mal ob er doch bitte mal bei einer polizeidienststelle im osten anrufen kann um sich zu erkundigen. Natürlich hast du schon vorher mit den jungs dort gesprochen, um sicher zu gehen dass die es auch wissen und schlägst ihm dann diese dienststelle, idealerweise gleich mit telefonummer, vor.
    Polizisten sind auch nur menschen, und wenn du freundlich bist zu den jungs am telefon, werden sie dir bestimmt gern helfen. Vielleicht rufen sie ja sogar dort(bei der dienststelle die das bearbeitet) für dich an. Nur so ne idee, wie gesagt. Dann kann der Bulle der das bearbeitet vielleicht noch die notbremse ziehen - bekommt aber wohl auch seinen kopf aus der schlinge.


    greatings simsonite

    Danke für die Idee. Allerdings hat der Polizeibeamte das nun schon die Wege geleitet mit der Überprüfung der "60km/h-Regel". Ich denke da werden wir uns einig, dass ich 60 fahren darf. Aber der noch viel schlimmere Tatvorwurf ist, dass ich ja angeblich mit 80 Sachen unterwegs sei, obwohl meine nur 65 fährt. Das wird mir vorgewurfen. Sprich fahren ohne Fahrerlaubnis !

    Die Geschichte von EikeKaefer ähnelt sehr meiner. Scheint wohl bei der Polizei/Staat ein unbekanntes Thema zu sein, die Sonderregelung der DDR-Fahrzeuge. Ich scheue mich momentan vor den Kosten eines Gutachtens vom Tüv oder sogar der Kosten eines Anwaltes. Als Schüler bin nicht gerade in einer solch finanziellen Lage dies zu meistern. Nächste Schritte die ich einleiten werde ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde und der Einabu des orginalen Krümmers/Auspuffs (Krümmerlänge ist bei mir kürzer).

    Danke für Unterstützung und Tipps für die weitere Vorgehensweise. Möchte gerne die gestellten Fragen beantworten. Sicherlich erscheint es unglaubwürdig, dass ich selbst sage, meine Simson läufe nur 65 km/h und die Polizei aber der Meinung ist, dass sie 80 läuft. Aber ich lege meine Hand ins Feuer ! 65km/h mehr nicht. Genau das ist es ja, warum ich mich aufrege und dieses Geschehen/Erlebnis mit Euch teilen will. Ich drufte nach der Kontrolle weiter nach Hause fahren. Waren auch nur noch ca. 1100 m. Sprich das ganze hat sich fast vor meiner Haustür zugetragen. Ich würde mich freuen, wenn sie selbst eine Runde mit meinen Moped fahren würden, aber dafür wird es wohl schon zu spät sein. Die ganze "Sache" wird wohl schon auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft sein. Verstehen muss ich die ganze Sache wohl nicht. Ich hoffe, dass sich die ganze Angelegenheit schnell klärt und das dieser Beamter(Polizist) nicht ohne weiteres davon kommt. Die Idee mit den Anrufen find ich gut und auch lustig, weiß aber nicht, wie schon geschrieben wurde, ob das ein "guter" Weg ist.

    Danke für die vielen Antworten. Habe es leider nicht eher geschafft zu antworten. Bin grad im ABI Streß und musste lernen und habe eigtl. auch gar keine Zeit/Lust nun auf diese lächerliche Angelegenheit !
    Alsooo, annerkannt hat er meine Begründung mit dem Gesetztesauszug nicht. Er war immernoch der festen Überzeugung, dass ich nur 45 maximal 50 km/h fahren darf. Ca. 1-2 Stunden nach dem Verhör bekam in ein Anruf von der Polizeistelle. Er meinte, er habe bei Wikipedia nochmal nachgeschaut. Dieses Verhalten empfinde ich schon sehr schwach. Bei einer freien Enzyklopädie nach der Rechtslage suchen. Aber nagut...Dies wird nun von einer Behörde überprüft, ob das wirklich stimmt mit den 60km/H. Er macht sich da nochmal schlau. Ich wusste nicht, ob ich lachen sollte am Telefon. Aber er sagte auch, dass dies nicht zur Debate steht, da ich ja eh 80 gefahren bin, wenn nicht sogar 90. Und das so oder so zur Staatsanwaltschaft geht.
    Ein Kumpel von mir ist eben mit dem Auto hinter mir her gefahren, da ich nun wirklich verunsichert war. Herausgekommen sind : 65km/h Spitze laut Autotacho !!! Was soll ich dazu noch sagen ?!? Gerne reiche ich eine Beschwerde ein, obwohl mir eigtl. die Zeit gerade fehlt. Wie läuft der Prozess ab, was muss ich tun ?


    Ich warte nun erstmal auf das Schreiben vom Staatsanwalt ab und werde dann wohl einen Anwalt einschalten müssen. Ich habe ausdrücklich bei der Vorladung nochmal nachgef.*agt, ob sie sich sicher seien mit den angeblichen 80 km/h und ob sie dieses vor Gericht verwenden können. Beides wurde bejaht.....


    Ohne Worte !