Habe heute Antwort von der rechtsabteilung des ADAC bekommen ob denn nun Winterreifen für uns Pflicht sind oder nicht.
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde.
Vom
neuen § 2 Abs. 3 a StVO ist die Teilnahme am öffentlichen
Straßenverkehr im Inland erfasst. Somit gilt die Verhaltensvorschrift
auch für Kfz mit ausländischer Zulassung. Die Verpflichtung gilt nicht
nur für - auch allradangetriebene - Pkw. Auch Lkw und Busse müssen
Reifen mit M+S Kennzeichnung bei entsprechenden Straßenverhältnissen
benutzen.
Allerdings reicht es bei Kraftomnibussen mit mehr als 8
Sitzplätzen (Fahrzeug der Klasse M2, M3) sowie bei Kraftfahrzeugen zur
Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
(Fahrzeuge der Klasse N2 und N3) aus, wenn nur an den Rädern der
Antriebsachsen M+S Reifen angebracht sind. Hintergrund hierfür ist, dass
die Reifen an den übrigen Achsen aufgrund von erhöhten
Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als
PKW-Sommerreifen haben und dadurch grundsätzlich für den
Ganzjahreseinsatz geeignet sind.
Eine weitere Ausnahme gilt für
Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge
von Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der
Katastrophenschutz, die Polizei und dem Zolldienst. Diese Ausnahme gilt
jedoch nur, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen
verfügbar sind.
Problematisch ist weiterhin die Situation bei
Krafträdern und Quads (außer diese sind als Nutzfahrzeug der Land- und
Forstwirtschaft zugelassen und es sind keine M+S-Reifen verfügbar s.o),
da auch sie als Kraftfahrzeug von der Norm betroffen sind, jedoch nur
wenige M+S-Reifen für Motorräder bzw. Quads angeboten werden. Während
die Benutzung von Geländemotorrädern und Quads mit grobstolligen Reifen
zulässig sein dürfte, sind Fahrten mit schweren Motorrädern bei
verschneiten und vereisten Straßen mangels entsprechender Bereifung
unzulässig.
Mittlerweile kursieren im Internet diverse Theorien, weshalb Krafträder nicht von der Vorschrift erfasst sein sollen.
Tatsächlich
ist im neuen § 2a StVO jedoch nur allgemein von Kraftfahrzeugen, also
von solchen im Sinne der StVO die Rede. Der Verweis auf die Richtlinie
92/23/EWG bezieht sich nur auf die Eigenschaften der Reifen und nicht
auf die Definition des Begriffs Kraftfahrzeug.
Auch für Ihre SR
500 brauchen Sie daher M+S Reifen, wenn Ihnen das Motorrad nicht zu
schade sein sollte, es bei Eis und Schnee zu bewegen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Miller
ADAC Juristische Zentrale
Verkehrsrecht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel. 0 89/76 76-6129, Fax 0 89/76 76-25 99
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Also ich denke ich werde noch investieren sofern ich welche bekomme .
Welche würdet ihr mir für meinen SR 50 empfehlen ?