Hallo @all!
Da ich selber auch einen originalen DDR-Anhänger für meine Schwalbe im Keller stehen habe, machte ich mich durch diesesn Thread \"aufgeschreckt\" auf die Suche.
Frage: Was muss ich beachten, wenn ich hinter meiner Schwalbe einen Anhänger hänge und mit diesem fahre?
Frage nach der \"Zulassung\": §18, Absatz 2:
Zitat[center] Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind ...
6 ... folgende Arten von Anhängern ...
h: einachsige Anhänger hinter Krafträdern ... .[/center]
Folglich: man braucht keine Zulassung.
Ist eigentlich auch logisch: für die Schwalbe braucht man keine Zulassung, aber für den Anhänger dahinter?
Es heisst aber weiter in §18, Absatz 3:
Zitat[center] Fahrzeuge, die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn für die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung erteilt ist.[/center]
Also: man braucht keine Zulassung , aber eine Betriebserlaubnis für den Anhänger! WICHTIG!
Weiter heiss es in §18, Absatz 5:
Zitat[center]Wer ein nach Absatz 3 betriebserlaubnispflichtiges Fahrzeug führt oder mitführt, muß bei sich haben und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen
1. die Ablichtung oder den Abdruck einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (§ 20) oder
(...)
2. eine Betriebserlaubnis im Einzelfall (§ 21), die von der Zulassungsbehörde durch den Vermerk \"Betriebserlaubnis erteilt\" auf dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist. [/center]
Nun heisst es aber in §21:
Zitat[center]Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen ... [/center]
Da der Anhänger nicht zulassungspflichtig ist (er kriegt ja kein Nummerschild!), sondern \"nur\" eine Betriebserlaubnis benötigt, verstehe ich den letzten Abschnitt so, dass man einfach zur Zulassungsstelle geht und eine Betriebserlaubnis beantragt. Nix mit Gutachten vom TÜV oder der DEKRA oder so! Denn die braucht man nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge!
ACHTUNG: ist natürlich keine rechtsgültige Auskunft! Handelt sich um meine Vermutung, gestützt auf Lektüre der entsprechenden Gesetztestexte ( -> STVZO im Netz) und meinem gesunden ( ? ) Menschenverstand.
Habe aber mal vorsichtshalber das KBA angeschrieben und dort nachgefragt. Infos á la \" ... ein Kumpel von einem Kumpel hat mal gesagt ... \" sind mir ein wenig suspekt.
Werde berichten, wenn ich mehr weiss bzw glaube zu wissen. ![]()
Christoph