Mir wurde mitgeteilt dass es sich "vermutlich um einen Re-Import handeln könnte". Und daher keine BE ausgestellt werden kann. Ändert natürlich nichts daran, aber die Formulierung ist, zumindest bei mir, gar nicht so eindeutig gewählt gewesen.
Simson KBA Papiere kommen nicht an
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Das heisst aber im Umkehrschluss das sie es auch nicht 100 Prozent wissen
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Ja, hallo Stege verweist ja gelegentlich auch auf die Unklarheit wegen der Produktionslose.
Wenn man zu viel Zeit und Geld hätte, könnte man ja mal Einspruch einlegen. Wäre interessant.
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Wenn man zu viel Zeit und Geld hätte, könnte man ja mal Einspruch einlegen. Wäre interessant.
Moin zusammen!
Das finde ich, ist ein interessanter Ansatz! Hat das den schon einmal Jemand gemacht?
"vermutlich um einen Re-Import handeln könnte" - Zum Beispiel ist für mich keine Feste Aussage, sondern nur das die Akte schnell wieder vom Tisch ist.
Kann man den dagegen überhaupt Einspruch einlegen?Ich hatte auch Anfang Februar einen Antrag gestellt und so wie ich es auch über Facebook verfolge, wird derzeit alles von Januar wohl bearbeitet (?)
Na, da bin ich mal gespannt.
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Mh, ich behaupte mal aus meiner Behördenzeit, dass da auf dem Wisch auch die Rechtsbehelfsbelehrung ist, in der steht, welche rechtlichen Möglichkeiten du hast. Aber-wenn du Einspruch einlegst, musst du entweder triftige Gründe haben (Opas Versicherungsheft mit der FIN) oder zu viel Zeit, Geld und große Hoden, um dich auf den Papierkrieg einzulassen. Und ne gute Begründung solltest du auch mitbringen. Dann könntest du n Klageverfahren starten und dann mal rausfinden was es mit der Formulierung "vermutlich um einen Reimport handelt" rausfinden, welche Maßstäbe das KBA anlegt und ob das gerichtsfest ist.
hallo-stege: Sind dir vielleicht sogar solche Klageverfahren und deren Ausgang bekannt?
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"vermutlich um einen Re-Import handeln könnte" - Zum Beispiel ist für mich keine Feste Aussage
steht dir frei den Nachweis zu bringen
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Wenn mir das KBA so eine Antwort schickt, kann ich es gerne versuchen, so wie simson-kassel84 es schon angedeutet hat, mit der Rechtsbehelfsbelehrung und den gegebenen Möglichkeiten.
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Ja, aber wie Lehmann (und auch ich) sagte-du bist in der Beweispflicht.
Du legst den Widerspruch ein, dann gibt's ne Anhörung, dann gibt's wieder ne Ablehnung, dagegen kannst du dann klagen. Musst aber n Anwalt finden, der dir bei dem geringen Streitwert (und Erfolgsaussicht) ne Klage einreicht. Das ist nur was für Freaks oder Querulanten.
Klar, die Formulierung des KBA ist schwammig, aber sollten die wirklich mal vor Gericht gezerrt werden, dann wirds nach dem Verfahren noch ungemütlicher für alle anderen.
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Dem ist nicht zu widersprechen, das man schon Beweise auf den Tisch legen muß, die ich gegebenfalls in meinem Fall ja auch vorweisen könnte.
Sonst würde ich ja kein Fass aufmachen wollen.
Daher zurück zu meiner Ausgangsfrage, ob den schon mal Jemand (erfolgreich) Einspruch eingelegt hat? -
Komische "Ausgangs"frage. Wer so blöd ist und ne Exportmöhre kauft ist garantiert auch zu dämlich nen "Ein"spruch zu verfassen.
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Ist Dir zu hoch wie?
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