S51 Parklicht, ein muss?

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  • Moin,


    wie man aus dem Title herauslesen kann, würde ich gerne wissen, ob z.B. bei einer S51 B2-4 das Parklicht/die Parklichtfunktion so einer Betriebserlaubnis veranktert ist, sodass diese "in Gefahr" ist, wenn sie nicht vorhanden ist, oder ob es nur eine Zusatzfunktion ist, auf die man (rechtlich) problemlos verzichten kann?


    Der Hintergrund ist der, dass ein Kumpl von mir nun auch ein Zadizündschloss ein seinem Moped (S51 B2-4 Bj. 1985) haben möchte, laut Schaltplan ist ja das Parklicht vorgesehen, beim vergleichen ist mir aufgefallen, das bei meiner S51/1-C1 Bj. 1989 schon garkein Parklich mehr vorgesehen ist, genauso wenig wie beim Sr50, oder den ganzen Nachwendemodellen (S53 usw.), auch bei den heutigen Rollern, ist mir kein Modell bekannt, das sowas hat...


    Ganz davon abgesehen, dass ich mein Moped niemals an einer schlecht oder gar, überhaupt nicht beleuchteten Strasse abstellen würde und dann noch mit den bisschen Licht zum Ernten einladen würde, wurde das Parklicht bei noch keiner Kontrolle erfragt, aber ich würde gerne rechtlich auf der richtigen Seite sein, falls mal Fragen kommen sollten, vielleicht weiß da ja jemand bescheid :)


    MfG

  • Ich denke nicht, dass das Vorschrift ist - das fragt auch keiner, mein Parklicht geht nur hinten, das nehme ich nie, egal wo ich das Moped parke.
    Ich besitze auch ein Motorrad, selbst das hat kein Parklicht.
    Klar, mit der ABE ist es eine andere Frage, aber das kontrolliert keiner.


    MfG

  • Hier ist eine ganz gute kompakte Zusammenfassung der Vorschriften in dervauch das Parklicht vorkommt.
    http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
    Laut der, und das spiegelt auch meine Erfahrung wieder, ist es eine zusätzliche Beleuchtung die darf, aber nicht muss. ABER, da hast du absolut recht, das Parklicht wird in der ABE auftauchen, ebenso wie Blinker und Bremslicht, welche bei den S50 Modellen vorhanden sind, aber für diese Fahrzeuge nach STVZO noch nicht notwendig waren.
    Es wird aber niemanden auffallen, wenn es kein Parklicht gibt, bei der du den Schlüssel nicht stecken lassen kannst. Solltet ihr da auf Nummer sicher gehen wollen, baut einfach einen Schalter unter die Sitzbank, an den Herzkasten oder sonst wo, welcher das Standlicht ein und ausschaltet läßt.
    Ich habe KEIN Standlicht am Fahrzeug, ausser ich lasse die Zündung an.

  • Hallo zusammen, eine Grauzone ist das nicht, wie schnitzer schon sagte:
    § 51 Krad
    Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen


    93/92 EWG: muss


    Das heißt, bevor die EG-Zulassung zum tragen kam, durfte man ein Standlicht verbaut haben, muss es aber nicht.
    Nach EG-Zulassung muss ein Standlicht verbaut sein, aber die EG-Zulassung kam erst weit nach 1990 zum tragen.
    Als ich mit dem Motorrad ohne Standlicht beim TÜV war, hatte der so eine tolle Tabelle. Da war direkt aufgelistet was kann und was muss.
    Leider finde ich die im Internet nicht und Paragraphen deuten ist leider nicht mein Hauptfach :/
    Gruß Marko

  • es kann doch keine vorschrift sein, wenn es von werk aus nicht verbaut war, von daher denke ich ist es keine vorschrift, höchstens bei modellen bis bj. xx.
    ich kenne kein serienmäßiges modell mit 12v und parklicht.

  • Oha, jetzt muss ich mal ganz blöd nachfragen. Die 12V Modelle von Simson haben alle kein Standlicht? Das ist ja interessant! 12V Modelle sind mir noch nicht so oft untergekommen.

    Buchholz 69ers

  • Alle S50 und S51 haben ein Standlicht/Parklicht auf Schlüsselstufe 3. Erst die S53 Modellehaben das so nicht mehr. Eine Standlichtbirne ja, aber nur noch mit aktiver Zündung.

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