Rechtsfahrgebot

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  • Bei einer unserer Touren hat uns ein Polizist erklärt, das wir mit dem Mopped nicht hintereinander versetzt- und auch nicht mittig fahren dürfen.
    Das dürfen nur Motorräder.
    Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • Normalerweise soll mit dem Zweirad mittig gefahren werden. Wurde mir zumindest in der Fahrschule so vermittelt. Habe aber nochmal meine Fahrlehrerin kontaktiert und lasse mir mal zuschicken.

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

  • Wie gesagt, die Anfrage läuft. Sobald ich Rückmeldung habe (ob es auch eine gesetzliche Grundlage gibt), werde ich es hier kund tun.

    TEAM SAUSTAHL


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    Einmal editiert, zuletzt von LordHelmchen ()

  • In Holland müssen wir auf den Fahrradweg?


    Nein, da müssen nur die holländischen Mopeds fahren. Die haben ein gelbes Plastikschild vorne auf dem Schutzblech.
    Kann aber auch sein,daß dort noch zw. Moped und Mokick unterschieden wird. Ist schon zig Jahre her,wo ich da gewohnt hab.
    Vielleicht weiß der Knaller da mehr

  • Hab noch was in einem rechtsportal gefunden


    Zitat

    Seit dem 15.12.1999 gilt folgende Regel: Bromfietsen (also alles von 50 - 80ccm) muessen auf der Fahrbahn fahren, es sei denn, es ist ein 'verplicht fiets/bromfietspad' ausgeschildert (Schild siehe unten). Fuer Snorfietsen, also Mofas, ist die Benutzung des Fahrradweges Pflicht.

  • Also da ich gerade in der Fahrschule für den A2 bin (und da halt in dem Kurs auch n paar Leute für AM drinne sitzen) kann ich sagen, dass es so mit dem hintereinander versetzt fahren immer noch gelehrt wird.


    PS: Manche Pozilisten labern ab und an ziemlichen Quark.
    Bei sowas sollte man sich fast immer die rechtliche Grundlage zeigen lassen...

    Laisdung (Sprich Lais-dung)
    = Die vollkommen übertriebene Angabe von Motorleistung auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken
    Wird berechnet mit :
    P=Kanäle*Lautstärke²+Hauptdüsengröße



  • Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage


    Selbst wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, wer definiert dann "rechts"? Ist in der Fahrbahnmitte nicht auch noch rechts? Zumindest ist es nicht links;-) Und wann fängt Mitte an und hört rechts auf??? Ist wie mit dem Fahrrad; da soll/muss man ja auch so weit als möglich rechts fahren. Aber wie weit rechts kann man fahren, wenn rechts die ganzen Gully Deckel sind und jeden Moment einem ne Autotüre vor der Nase aufgerissen werden kann!? Offizielle stellen empfehlen 1m vom rechten Fahrbahnrand zu fahren(Fahrrad), dass kann man de fakto auch schon fast als Mitte ansehen. Also alles auslegungssache.
    Davon abgesehen würde so eine Regelung wohl auch nur Mofas betreffen!?
    Und nein, ich fahre freiwillig nicht am Fahrbahnrand, schon zu viele negative Erfahrungen gemacht.

  • Das Rechtsfahrgebot hat nicht nur damit zu tun, wo man in seinem Fahrstreifen fährt, sondern welchen Fahrstreifen man benutzen darf.
    Es ist wichtig, dass man hier unterscheidet.
    Hier wird unter Ratgeber einiges erläutert: https://www.bussgeldkatalog.org/rechtsfahrgebot/


    Soweit ich das verstanden habe, ist eine Kolonne erst dann eine Kolonne, wenn diese auch angemeldet ist. Ansonsten seid ihr einfach ein paar Leute, die zusammen fahren.
    Und da gilt aus meiner Sicht, das jeder möglichst weit rechts im Fahrstreifen zu fahren hat.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

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