Das ist wohin das Beste. Wenn er nicht nachgibt anzeigen.
Rahmennummer passt nicht zu Bj.
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Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann wurde 1990 (?) der Stempel des IFA-Vertriebs Karl-Marx-Stadt gestohlen und in betrügerischer Absicht (anders kann man es wohl nicht nennen) zum Abstempeln von Blankopapieren verwendet.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob es genau dieser Stempel war.
Vielleicht schreibt hallo-stege noch etwas dazu. -
Das Moped wurde ohne Papiere zum verkauf angeboten.War für diesen Preis absolut in top Zustand.
Ich bestand halt auf einen ordentlichen Kaufvertrag, um sicher zu gehen, daß alles rechtens ist.
Nach dem bezahlen gab mir der Verkäufer noch diese besagten "Papiere"
Da wurde ich halt etwas mißtrauisch wegen dem doch recht guten Zustand.
Erst zu Hause stellte ich fest, daß die Rahmennummer nicht zum Baujahr passt, war dann bei der Polizei um die Rahmennummer zu prüfen, war aber alles ok.
Man lernt nie aus, jetzt habe ich ja die Rahmennummer- Bj. Zuordungslisten gefunden.
Beim nächsten schaue ich genauer nach!
Schade um dieses schöne Moped. -
Der 22.08.1987 war ein Samstag....das bestätigt neben dem Zustand und auch der schlechten Schreibweise des Kugelschreibers die Falschheit der Papiere.
Nocheinmal: Die Betriebserlaubnis erlaubt dem Fahrzeug, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Ein Kaufvertrag ist ein Eigentumsnachweis bzw. ein Nachweis der Übertragung von Eigentumsrechten. Weder ist eine BE ein Eigentumsnachweis noch ist ein Kaufvertrag ein Indiz für ein DDR-Modell. Viele fragen bei der Polizei nach und denken, es sei alles in Ordnung mit dem Fahrzeug. Die überprüfen nur, ob das Moped als gestohlen gemeldet wurde, nicht, ob es ein Export-Modell ist. Man kann mit einem Kaufvertrag und einer polizeilichen Auskunft auch legal ein Export-Fahrzeug kaufen und verkaufen! Wenn nicht darauf bestanden wird bzw. in der Artikelbeschreibung nicht explizit vermerkt ist, dass es sich um ein in der DDR zugelassenes Fahrzeug handeln soll, kauft man im Zweifelsfall ganz offiziell ein Export-Modell und hat keine Schadensansprüche.
Es tauchen in letzter Zeit so viele Fahrzeuge und Rahmen ohne Typenschild und Rahmennummer auf, das ist kein Zufall. Finger weg von solchen Mopeds und Rahmen!
Warte erstmal ab, was das KBA sagt. Bekommst du Papiere, hast du Glück gehabt und kannst die Fälschungen gepflegt in den Müll werfen. Ist es ein Export-Modell, kannst du den Verkäufer zumindest wegen Urkundenfälschung und damit Verkauf unter falscher Absicht oder so dran kriegen.
MfG
Christian -
Falls das Moped ohne Papiere angeboten wurde und es den oben gezeigten Wisch nur nach dem Verkauf als kostenlose Zugabe gab, dann würde ich dem Verkäufer erstmal keine direkte Betrugsabsicht unterstellen wollen. Vermutlich hat er die Papiere selbst beim Kauf dazu bekommen und inzwischen gemerkt, dass damit etwas nicht stimmt. Natürlich hätte er dir das eigentlich auch sagen müssen.
Du kannst ihn ja informieren, dass etwas mit den Papieren und dem im Kaufvertrag genannten Baujahr nicht stimmt und dass du die Simson deshalb zurückgeben wirst, wenn das KBA sich weigert, neue Papiere für das Fahrzeug auszustellen.
Wenn dir das KBA die korrekten Papiere mit Baujahr 1982 sendet, ist doch (fast) alles in Ordnung. Die falschen DDR-Papiere kannst du dann entsorgen oder so aufbewahren, dass niemand damit Unsinn machen kann, und hast ein schönes Moped mit den dazu passenden KBA-Papieren. -
Nochmal DANKE euch allen, genau so wird es gemacht, ich warte jetzt erst mal ab mit den KBA Papieren, sonst geht sie leider wieder zurück.Vielleicht klappt es ja.
Ist echt ein tolles Forum hier!! -
Mal davon abgesehen hat wohl niemand in 1987 so eine Handschrift geschrieben..
Naja, alles wird gut. Ich würde sie behalten wenn sie sonst soweit ok ist, über das Geld für die Papiere würde ich aber nochmal vorsprechen.
Achja, frag den Verkäufer mal nach seinen Geburtstag;)
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Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann wurde 1990 (?) der Stempel des IFA-Vertriebs Karl-Marx-Stadt gestohlen und in betrügerischer Absicht (anders kann man es wohl nicht nennen) zum Abstempeln von Blankopapieren verwendet.
Das wird er sogar heute noch, nennt sich dann "Papiere DDR Stil mit echtem Stempelabdruck" ...
PS: wenn ihr mir mal die genaue Fahrgestellnummer gebt, kann ich wahrscheinlich genaueres zum Fahrzeug sagen.
Gruss von Frank
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Wenn nicht darauf bestanden wird bzw. in der Artikelbeschreibung nicht explizit vermerkt ist, dass es sich um ein in der DDR zugelassenes Fahrzeug handeln soll, kauft man im Zweifelsfall ganz offiziell ein Export-Modell und hat keine Schadensansprüche.
Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn es sich um ein importiertes Fahrzeug handelt, dann ist der Verkäufer, ganz gleich ob Händler oder Privatmann, verpflichtet, dich darauf hinzuweisen. Unterlässt er das, dann besteht ein Grund zur Rückgabe oder Preisminderung. Wenn er es selbst nicht weiß und erst du die Importeigenschaft bemerkst, gilt das Gleiche.
Wenn in Kaufvertrag natürlich ein Häkchen bei "Importfahrzeug" gesetzt wurde, dann ist der Verkauf rechtens. -
Nein, steht nichts von Import drin.Relativ einfach gehaltener Kaufvertrag, steht nur was von " wird ohne Gewährleisrtung und Garantie übernommen".
Muß er es auch noch nach 6 Wochen zurück nehmen? Das KBA benötigt ja wohl zur Zeit etwas länger. -
Na wie gut, dass ich nach den Fotografien gefragt habe. Dachte mir schon, dass die Papiere nicht echt sind.
Bei meinem letzten Schwalbenkauf vor zwei Jahren hat mit der Verkäufer neben ordentlichen KBA-Papieren auch noch die "originalen" Papiere im neuwertigen Zustand ausgehändigt. Habe ihn darauf hingewiesen, dass er die Fälschung besser wegschmeissen sollte...
Ich würde das Moped wahrscheinlich zurückgeben.
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Wenn das Moped in Ordnung ist und der Preis auch, dann würde ich nicht so pauschal sagen, Rückgabe sei das Einzig Wahre.
Ich bin auch unwissentlich an eine Ungarn-Simme geraten. Mittlerweile bin ich froh, sie behalten zu haben. Der Preis wurde nachträglich angepasst, Rahmen wird gerade gewechselt. Alles gut.
Außerdem ist im Fall von diabolo ja noch gar nicht raus, was damit wirklich nicht passt.
Tipp an dich, diabolo: Schreib mal deine Rahmennummer an Hallo-StegeUnd ja, das KBA braucht zur Zeit etwas länger, ich warte auch noch auf die, am 15.12. beantragten, Papiere.
Die reguläre Frist zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen §123 (1) BGB beträgt ein Jahr ab Bekanntwerden des Mangels. Eigentlich ist dir der Mangel erst dann bekannt, wenn du vom KBA wirklich keine Papiere bekommst, vorher ist das nur eine Vermutung.
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