Vielleicht um aus den Originalen noch das letzte bisschen Geld raus zu pressen?
Rechtliches zum Schwalbe Kindersitz
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Also, ich mache da keinen Wirbel
In der DDR mussten solche Kindersitze für Kleinkrafträder bauartgenehmigt sein, in der BRD nicht, heute ist das eben ungeregelt ...
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Es ist relativ einfach: für Kindersitze an Kleinkrafträdern gibt es keine technischen Vorschriften (StVZO etc.), sie müssen also lediglich "geeignet" sein ...
und eingetragen? -
Wenn der Sitz mit dem Fahrzeug fest verschraubt ist, so dass man ihn nicht ohne Werkzeug lösen kann, wahrscheinlich ja. Muss ich aber mal im Büro nachgucken, was §19 dazu sagt.
Ist der Sitz nur loose aufgelegt oder mit Flügelmuttern/Rändelmuttern fest gemacht, zählt er wie "Ladung".
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Meintest Du das hier, hallo-stege?
§19 (3) StVZO sagt dazu:
Zitat(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1.für diese Teile
a)eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b)der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder2.für diese Teile
a)eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b)eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,Die Sitze waren ja in der DDR Bauartgenehmigt...
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Die Sitze waren ja in der DDR Bauartgenehmigt...
Meine Frage war ja, ob diese bauartgenehmigten Teile auch eingetragen sein müssen. Das eine muß das andere ja nicht ein- oder ausschließen (in der brd müssen Teile eingetragen sein, sofern es nicht eine ABE gibt, die man stattdessen ständig mit sich herumtragen muß, oder eben eine E-Nummer haben; wie es sich mit Eintragung bei Zonen-Sachen verhält, erschließt sich mir aus Deinem zitierten Gesetzestext nicht, da ich nicht weiß, ob es in der Zone - oft entgegen der "landläufigen Meinung" - eingetragen sein mußte). -
Nein, ich meinte den Beispielkatalog zu § 19 ...
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schwalbeclub
Hat den Titel des Themas von „Rechtliches zum Thema Kindersitz Schwalbe“ zu „Rechtliches zum Schwalbe Kindersitz“ geändert.
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