Rechtliches zum Schwalbe Kindersitz

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  • Also, ich mache da keinen Wirbel ;)


    In der DDR mussten solche Kindersitze für Kleinkrafträder bauartgenehmigt sein, in der BRD nicht, heute ist das eben ungeregelt ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Wenn der Sitz mit dem Fahrzeug fest verschraubt ist, so dass man ihn nicht ohne Werkzeug lösen kann, wahrscheinlich ja. Muss ich aber mal im Büro nachgucken, was §19 dazu sagt.


    Ist der Sitz nur loose aufgelegt oder mit Flügelmuttern/Rändelmuttern fest gemacht, zählt er wie "Ladung".

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Meintest Du das hier, hallo-stege?


    §19 (3) StVZO sagt dazu:


    Die Sitze waren ja in der DDR Bauartgenehmigt...


  • Die Sitze waren ja in der DDR Bauartgenehmigt...


    Meine Frage war ja, ob diese bauartgenehmigten Teile auch eingetragen sein müssen. Das eine muß das andere ja nicht ein- oder ausschließen (in der brd müssen Teile eingetragen sein, sofern es nicht eine ABE gibt, die man stattdessen ständig mit sich herumtragen muß, oder eben eine E-Nummer haben; wie es sich mit Eintragung bei Zonen-Sachen verhält, erschließt sich mir aus Deinem zitierten Gesetzestext nicht, da ich nicht weiß, ob es in der Zone - oft entgegen der "landläufigen Meinung" - eingetragen sein mußte).

  • schwalbeclub

    Hat den Titel des Themas von „Rechtliches zum Thema Kindersitz Schwalbe“ zu „Rechtliches zum Schwalbe Kindersitz“ geändert.

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