Hallo,
ich bin nun seit einiger Zeit mit meiner S51 E fertig.
Jetzt habe ich vor, die langweiligen Glühbirnen in den blinkern durch fancy LEDs zu ersetzen, die dann noch eine animation machen sollen.
Die soll ungefähr so aussehen:
Ähnliches habe ich auch beim Bremslicht vor.
Jetzt meine Frage: Ist das so einfach erlaubt oder muss ich dann noch irgendwas eintragen lassen? Wäre bissel doof wenn ich wegen sowas dann meinen Lappen verliere, bin noch in der Probezeit und hab nen BF17 Schein...
Erlischt dadurch die ABE?
Zitat
Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
-die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
-eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
-das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)
Eigentlich wird ja keiner der drei Punkte verändert, oder?
Danke für jede Antwort
LG jukisu