Hi Leute,
vielleicht darf der eine oder oder andere ein Kfz mit H-Zulassung sein Eigen nennen. Die Bundesregierung (Bundesrat genauer) hat eine Änderung im Bereich der Oldis getätigt. Demnach dürfen jetzt Fahrzuge mit H-Kennzeichen auch mit Saison-Kennzeichen zugelassen werden.
Hier mal ein Auszug
5. § 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können
als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
....
„Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums
1. in Betrieb genommen oder
2. abgestellt
werden. Der Halter darf
1. die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder
2. dessen Abstellen
auf öffentlichen Straßen nur anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach
Satz 5 vorliegen.“....
Quelle:http://www.bundesrat.de/Shared….html?cms_topNr=87#top-87 (Drucksache 770-16)