Kennzeichenbefestigung S51

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  • Es kommt immer auf die Rennleitung an. Bei uns gibt es 2 Cops, die gezielt auf Simmis Jagd machen und Mängelscheine ausstellen, auch für Blinker, die ne E Nummer haben. Die beiden haben im dem Kurs "wie finde ich was wenn ich nichts finde " sicher beide Ohren gespitzt. Da braucht man an der Schwinge gar nicht anfangen. Andernorts gibt es aber Leute, die jahrelang damit rumfahren.


    ich habs daher ans Heck verlegt. Die 40cm Stossdämpfer, Enduro Lenker usw habe ich eintragen lassen. Nach EU ist im übrigen eine Radabdeckung überhaupt nicht nötig, nur falls mal jemand Stress wegen gekürzten Schutzblech hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Waldmensch ()

  • Danke für die ganzen Antworten.
    Habe es jetzt ähnlich wie Der Sternie gemacht und den Halter einfach umgedreht.. Danach gleich mal zu nem bekannten von der Rennleitung gefahren welcher mir dann versicherte das es kein Problem seih.
    Wichtig seih vorallem das man es von beiden seiten aus sehen kann bis 45 grad und dass es ordentlich mit Schraube(n) befestigt ist und nicht mit klebeband etc.

  • Es kommt immer auf die Rennleitung an. Bei uns gibt es 2 Cops, die gezielt auf Simmis Jagd machen und Mängelscheine ausstellen, auch für Blinker, die ne E Nummer haben. Die beiden haben im dem Kurs "wie finde ich was wenn ich nichts finde " sicher beide Ohren gespitzt. Da braucht man an der Schwinge gar nicht anfangen. Andernorts gibt es aber Leute, die jahrelang damit rumfahren.


    ich habs daher ans Heck verlegt. Die 40cm Stossdämpfer, Enduro Lenker usw habe ich eintragen lassen. Nach EU ist im übrigen eine Radabdeckung überhaupt nicht nötig, nur falls mal jemand Stress wegen gekürzten Schutzblech hat.


    Das mit der Radabdeckung ist nicht ganz korrekt. Unsere Simson sind nicht nach EU zugelassen, sondern nach STVZO. Und dort ist die Reglung mit den 15cm über Achse festgehalten. Gibt da noch mehr Sachen die nach EU gehen, bei der Simson nach STVZO aber wiederum nicht.
    Z.B. Anzahl Rückleuchten (oder waren es Bremsleuchten?) darf man nach EU 2 Stück am 2 Rad haben, nach STVZO nur 1.


    Das wird zwar von der Rennleitung gerne ignoriert, aber bei der Radabdeckung hat man keine Chance.

  • Der Dekra Mann hat gesagt, das die Simsons nicht schlechtergestellt werden dürfen und damit EU gilt, daher hat er mir das Schutzblech auch nicht eingetragen, wegen "Schwachsinn" und weil bei Mopeds Schutzblech nicht eingetragen wird - ich solle den Cop beim nächsten mal vorbeischicken.
    Aber selbst wenn, mein Schwingenschutzblech geht mehr als 15cm über die Achse. Also darf die Rennleitung sich sogar eine Norm aussuchen.

  • ja und haste das alles schriftlich??
    Es gibt viele Prüfer die sich dann nicht mehr auf ihre mündliche Aussage beziehen.
    Immerhin ist der Halter bzw. Führer des Fahrzeuges immernoch für den ordnungsgemäßen straßentauglichen Zustand verantwortlich.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Letztlich ist es mir Wurst, das Schutzblech geht 18cm über die Achse - so what - soll der Cop halt einen Zollstock nehmen. Ob es an der Schwinge oder am Rahmen festgemacht sein muss, ist nirgends festgelegt.
    Vom Mängelschein blieb bei mir nur das Kennzeichen übrig. Normal sollte ich Widerspruch einlegen, da auf dem Mängelschein steht: Fahren ohne Betriebserlaubnis. Das ist m.e. Nonsens, da es zum Zeitpunkt der Erteilung der ABE gar kein Kennzeichen gab. Wenn man es also an der Falschen Stelle montiert hat, können sie sich auf irgendwas in der StVZO berufen, aber nicht auf eine erloschene ABE, da diese kein Kennzeichen inkludiert.

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