für die Zulassung spielt es keine Rolle ob die Lampe 6 V oder 12 V hat solange sie die gleiche Leistung besitzt. Für alles andere ist, wie von mir bereits geschrieben, der AC Spannungsregler wichtig. Auch das dann alle Lampen auf 12 V ersetzt werden müssen steht oben bereits. Der Halogen Lampe ist es auch gleich ob sie mit Wechsel- (AC) oder Gleichspannung befeuert wird solange der Spannungsbegrenzer vorhanden ist. Sie wird durch eine Versorgung mit Gleichspannung nicht länger leben, sowieso setzen den Glühwendeln die mechanischen Belastungen mehr zu.
OK, da gab es dann ein Missverständnis betreffs 12V oder 6V. (war wohl nicht ganz eindeutig herauszulesen bzw ich habe das in den falschen Hals bekommen)
Betreffs der Halogen: Mein Fehler: Ich hatte gerade noch die LED-Birnen im Kopf, die ja besser eine stabile DC-Spannung bekommen sollen... (peinlich: Wie komme ich auf LED, obwohl du von Halogen schreibst? - anscheinend springe ich zu schnell zwischen den Foren und den Themen umher...)
Den "Regler" würde ich im 12V-System grundsätzlich einbauen! ...auch wenn ich die Spule an ihrer Leistungsgrenze auslaste:
1. man weiß nie, ob sie nicht doch etwas höhere Spannungen produziert...
2. wenn ich sie mit mehreren Verbrauchern belaste schütze ich die anderen Verbraucher vor Schäden, falls ein Verbraucher ausfällt.
es gibt -wenn auch schlechter- selbige Regler als 6V-Versionen.
Beim 4-Poligen Regler erspart man sich dann die Ladeanlage, da er ja einen DC-Ausgang liefert. (allgemein gesehen und nicht speziell auf die N bezogen; den universal-Spannungsbegrenzer aus meiner Ausarbeitung bekommt man ebenfalls -und sogar besser- als 6V-Ausführung zu kaufen)
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Fitch12:
Ja, da ist etwas falsch geklemmt => sonst würde ja das Rücklicht nicht aufblitzen (und durchbrennen), obwohl das Licht ausgeschalten ist.