MKH - dran und gut oder gesetzliches Heckmeck?

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  • Nabend,


    ich habe mir nun auch einen MKH zugelegt. Würde es für die Polizei reichen, dass die Kupplung original ist und der Hänger nen Typschild, Rück- und Bremslicht, den 40Km/h-Aufkleber hat, die Tatsache und dass es das so einfach auch in der DDR gegeben hat oder sollte man den ganzen Krampf irgendwie vorführen und eintragen lassen? Ich fänds affig wegen so nen Peanut zum Tüv zu springen, da das alles doch sinnvolles Originalzubehör ist. Ich hab mich schon belesen und ich blicke einfach nicht ganz durch, was man nun wirklich machen sollte und was sich überhaupt lohnt. Zumal die Polizei hier auf der Schwäbischen Alb keinen blassen Schimmer von Simsons hat. Was würde denn auf mich zu kommen, wenn das dem Herrn Wachtmeister nicht imponiert? Mängelkarte und Anzeige oder nur Verwarnung? Ich blick einfach nicht ganz durch.


    Gruß, Martin

  • Hi,


    wenn es ein originaler MKH Typ Mx ist, beantragst du einfach eine ABE dafür. Gibt es beim KBA wie für die Simson auch. Fertig ist der Lack.


    MfG


    Tobias

  • Wichtig ist eben, dass DDR Teile verbaut sind. Das fängt bei der Rücklichtkappe an und hört bei BEIDEN Kupplungen auf. Denn auch die Nachbaukupplungen haben keine Zulassung. 40er Schild muss an den Anhänger und gut. Bevor du dich jedoch zu irgendwelchen Aktionen zwecks zweitem Kennzeichen hinreissen lässt, lass es lieber nur am Zugfahrzeug.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Naja, an den originalen Kupplungen waren ja nur diese Aufkleber und die sind ja anscheinend gerne weggefallen. Reicht die Aussage dem Polizisten? Eher nicht.. Das Maul von dem Anhänger ist original..

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