Nabend,
ich habe mir nun auch einen MKH zugelegt. Würde es für die Polizei reichen, dass die Kupplung original ist und der Hänger nen Typschild, Rück- und Bremslicht, den 40Km/h-Aufkleber hat, die Tatsache und dass es das so einfach auch in der DDR gegeben hat oder sollte man den ganzen Krampf irgendwie vorführen und eintragen lassen? Ich fänds affig wegen so nen Peanut zum Tüv zu springen, da das alles doch sinnvolles Originalzubehör ist. Ich hab mich schon belesen und ich blicke einfach nicht ganz durch, was man nun wirklich machen sollte und was sich überhaupt lohnt. Zumal die Polizei hier auf der Schwäbischen Alb keinen blassen Schimmer von Simsons hat. Was würde denn auf mich zu kommen, wenn das dem Herrn Wachtmeister nicht imponiert? Mängelkarte und Anzeige oder nur Verwarnung? Ich blick einfach nicht ganz durch.
Gruß, Martin