Steuern bei Geringverdienst

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  • Hey,


    ich hab jetzt im Internet keine eindeutigen Infos dazu gefunden, also frag ich hier mal:
    Ich bin Schüler, keine Einnahmen (ausser Kindergeld), wohne bei meinen Eltern, selbstverständlich ledig. Außerdem hab ich kein Gewerbe angemeldet.


    Nun werde ich durch mein Hobby diesen Monat aber etwas einnehmen. Sagen wir 800€, 300€ gehen für Hotel und Zug drauf, bleiben also 500€ übrig.
    Muss ich die nun besteuern? Oder wie muss ich da vorgehen, um das Geld legal zu bekommen ohne dem "armen" Staat Steuern zu unterschlagen?
    Ich hab jetzt irgendwo gelesen, dass alles bis 400 sowieso steuerfrei ist und bis 800 Euro sei es "Verhandlungssache". Stimmt das?


    Tut mir Leid euch mit meinen Fragen zu quälen, aber bei Google findet man echt nix verwertbares.


    Schönen Abend.


    P.S.: Die Beträge sind ausgedacht und es handelt sich nur um ein Beispiel.

  • frag direkt beim finanzamt oder zoll oder in nem steuerbüro nach


    steuern und verhandlungssache - wenn ich das schon lese :wacko:


    ob du von den 800€ nun 300€ an ausgaben hast oder 1300 interessiert keinen - du hast 800 verdient und fertig




    frag bei offiziellen stellen nach (und wecke eventuell schlafende hunde) oder lass es als erweiterte nachbarschaftshilfe durchgehen...

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Hauptsache mal wieder was meckern ohne was zu wissen oder zu sagen.. Bis 8000 knips im Jahr is steuerfrei. Interessant könnte die Sozialversicherung (kv) sein sollte für dich aber keine Rolle spielen. Bis 17500 im Jahr brauchst du auch keine MwSt erheben. Is die Einnahme selbstständig oder angestellt? Ne Steuererklärung musste aber evtl machen, is aber harmlos.

  • wo wir gerade dabei sind:



    8000€ im Jahr steuerfrei - zählt da nur der Nebenerwerb oder auch eine normale Tätigkeit bzw. sogar Arbeitslosigkeit?

  • Selbstständig, wenn ich mir das richtig definiere. Ich mach an einem Wochenende Fotos für meinen Kunden und er gibt mir im Gegenzug direkt das Geld. Oder bin ich da von meinem Kunden "angestellt"?
    Solche Definitionen sind echt nervig...
    Also könnte ich auf deutsch gesagt 8000 Euro in einem Monat verdienen und muss keene Steuern zahlen? Krank...


    Eine Rechnung kann man auch als Privatperson ausstellen soweit ich gelesen habe, bloß halt ohne Märchensteuer, stimmt soweit?

  • Quark, 8004€ sind der Steuerfreibetrag für dein Einkommen und deinen Gewinn aus deiner Selbsständigkeit zusammen, das sind im Monat 8004 /12 €. Du musst aber wenn du Sachen für den Verkauf kaufst nen Gewerbe anmelden...

  • 8000 auf alles bezogen. alg is steuerfrei erhöht aber steuersatz (progressionsvorbehalt) aber auch bis 10k is die Steuer ni so hoch. Ausserdem is die Steuer allgemein ni viel. Krankenversicherung und Rentenversicherung sind eh das teuerste. Musste aber als Schüler ni zahlen da nebengewerbe und frag da bloß ni nach!
    Gewerbe muss er ni anmelden is eine freiberufliche tätigkeit. Rechnung ohne MwSt nach §19 ustg.


    Äjoscha das mit dem durch 12 is Quark. Steuererklärung musst du auf alle Fälle machen.

  • wenn du keiner Tätigkeit nach gehst und du ein Kleingewerbe anmeldest, nach §19 anmeldest, darfst du einen Jahresumsatz von 17500€ haben und musst keine Umsatzsteuer zahlen, ist dein Jahresgewinn nicht höher als 8004€ musst du keine Einkommensteuer zahlen, aber je nach Krankankasse musst du dich schon verher selbst krankenversichern...


    mit dem geteilt durch 12 ist kein Quark, weil das hier in die Richtung 8000 pro Monat ging, deshalb wollte ich das Durchschnitt aufklären...

  • Hi,


    ehrlich? Wenn du Schüler bist und sonst keine Einkünfte hast, würde ich da gar nichts machen. Das wäre für mich analog wie jemanden Nachhilfe geben und da 50€ im Monat für bekommen. Hat da jemals ein Schüler das beim Finanzamt angegeben?


    Korrekt ist, dass es unter ~8000€ Einnahmen im Jahr Steuerfrei ist. Als Schüler ist die Krankenkasse eh bei Mama und Papa versichert, also auch egal.


    Für die 500€ einen Aufriss zu machen lohnt eh nicht, weils unter der Freigrenze fällt.


    Wenn es ums Foto machen geht, ist das eh eine freiberufliche Tätigkeit und kein Gewerbe, da kann man aber nochmal googeln, da gibt es eindeutige Regeln für.


    MfG


    Tobias

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