Simson Papiere beim KBA beantragen - Wie Formular ausfüllen

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  • Guten Abend,
    ich wollte jetzt endlich mal alles an Papiere für Simson ordentlich machen und beantragen, die Kontrollen sind immer bißchen kritisch... manche meckern die ja wegem Kaufvertrag etc.
    Ich hab jetzt eben mal das KBA Formular angesehen und da sind bei mir paar Unklarheiten aufgekommen, ich hab jetzt alles erstmal so ausgefüllt:


    Typbezeichnung: * S51 (wenn ich hier S51N hinschreibe, dann muss ich doch keine Blinker dran haben, richtig? Ich hab aber nen Enduroauspuff und somit fällt das "N" ja weg.. in meiner Steuerkarte ist nur s51 eingetragen.)
    Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer: * 47*****
    Alle Angaben gemäß Typschild: * (was kommt hier rein?)
    Baujahr: * 1980/1983 (laut Rahmennummer ist sie aus 1980, in der alten Steuerkarte ist aber 1983 eingetragen, was tun?)
    Evtl. zusätzliche Bezeichnung: Enduro
    Blinker: * Nein (Wenn ich mal Blinker wieder dran haben möchte, was dann? Wenn ich hier "Ja" wähle und keine dran habe bei ner Kontrolle, was dann? Drf ich die Blinker dann quasi "zuviel" dran haben wenn ich hier trotzdem nein wähle?)
    Anzahl der Gänge: * 4
    Aufbau: Lenkerform: * flach
    Auspuff: * flach / hochgezogen (Enduro beschreibt doch den Enduroauspuff, also hier hochgezogen wählen?)
    Zündung: * Elektronik
    Starter: * Kick
    Schaltungsart: Fuß
    Sitze: Doppelsitz (ist doch für 2 Personen oder nicht?)
    Rückspiegel: ohne 1, links 2 (wenn ich hier 1en wähle, kann ich dann zwei Spiegel dran haben ohne Probleme? Andersrum wenn ich 2 wähle, dann darf ich doch nicht nur einen dran haben, oder?)
    Batterie V (Volt): * 12
    Batterie Ah (Amperestunden): * 5
    Höchstgeschwindigkeit: * (Welche Höchstgeschwindigkeit ist denn die Richtige? 65 oder 60?)


    Wäre nett wenn man mir mal das rot markierte erläutern kann, danke :)

    Einmal editiert, zuletzt von Paladin_q ()

  • Typbezeichnung: * S51 (wenn ich hier S51N hinschreibe, dann muss ich doch keine Blinker dran haben, richtig? Ich hab aber nen Enduroauspuff und somit fällt das "N" ja weg.. in meiner Steuerkarte ist nur s51 eingetragen.)
    Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer: * 47*****
    Alle Angaben gemäß Typschild: * (was kommt hier rein?)
    Baujahr: * 1980/1983 (laut Rahmennummer ist sie aus 1980, in der alten Steuerkarte ist aber 1983 eingetragen, was tun?)
    Typenschildangabe
    Evtl. zusätzliche Bezeichnung: Enduro
    Blinker: * Nein (Wenn ich mal Blinker wieder dran haben möchte, was dann? Wenn ich hier "Ja" wähle und keine dran habe bei ner Kontrolle, was dann?)
    Anzahl der Gänge: * 4
    Aufbau: Lenkerform: * flach
    hoch
    Auspuff: * flach / hochgezogen (Enduro beschreibt doch den Enduroauspuff, also hier hochgezogen wählen?)
    hoch
    Zündung: * Elektronik
    Unterbrecher
    Starter: * Kick
    Schaltungsart: Fuß
    Sitze: Doppelsitz (ist doch für 2 Personen oder nicht?)
    ja
    Rückspiegel: ohne 1, links 2 (wenn ich hier 1en wähle, kann ich dann zwei Spiegel dran haben ohne Probleme? Andersrum wenn ich 2 wähle, dann darf ich doch nicht nur einen dran haben, oder?)
    1
    Batterie V (Volt): * 12
    6V
    Batterie Ah (Amperestunden): * 5
    11Ah
    Höchstgeschwindigkeit: * (Welche Höchstgeschwindigkeit ist denn die Richtige? 65 oder 60?)
    60


    alle Angaben müssen richtig gemacht werden hast du keine unterzugstreben ist es auch keine Enduro :a_bowing:

  • Ok, aber was kommt denn nun alles bei "Alle Angaben gemäß Typenschild" rein? Einfach die Daten hintereinander die auch auf dem Typenschild stehen?
    Wenn ich an meiner Simson keine Blinker habe, aber einen hochgezogenen "Enduroauspuff", darf ich sie dann als "N" geltend machen?
    Ansonsten müsste sie ja Blinker haben wenns keine N wäre.
    Muss ich meine Zündung "falsch" angeben (besitze Vape)? Zählt das was zum damaligen Zeitpunkt "aktuell" war oder wie?
    Meine Simson ist ja alles andere als original - soll ich nun den aktuellen Status angeben oder den damals "aktuellen" Status - auch was Bauteile angeht..?

  • ABE wird in Original Zustand ausgestellt
    hast du die Öse am Rahmen für die Streben?

  • Nein, leider nicht. Es steht im Kaufvertrag und Steuerkarte nur "S51" drin ohne einen genaueren Typ... aber was anderes als ne N draus zu machen bleibt mir ja nicht übrig? Die braucht ja keine Unterzugsstreben.

    Einmal editiert, zuletzt von Paladin_q ()

  • dann ist es auch keine Enduro
    S51N wenn eine Ladeanlage und Zündschloss verbaut fällt diese weg ;)
    S51B1-3
    S51B1-4
    S51B2-4

    Einmal editiert, zuletzt von Schlesi ()

  • Dann bleibt mir ja im Prinzip nix anderes als eins der anderen 3 zu wählen, damit bin ich doch aber verpflichtet eine Blinkanlage montiert zu haben..?
    Und schreibe ich bei Baujahr jetzt das nach der Liste der Rahmennumer hin (47xxxxx = 1980) oder das was in der Steuerkarte steht (1983)?

    Einmal editiert, zuletzt von Paladin_q ()

  • aber: ich kenne bloss eine S50N …eine S51N gibts die überhaupt?


    was du kennst steht hier nicht zur Debatte es gab eine S51 N und auch eine Endurovariante der N

  • Bj siehe Typenschild


    Ich hab noch kein Typenschild, nur eine Rahmennummer die eingehämmert ist.
    Ein Typenschild wollte ich mir morgen noch beim Simsonhändler nachträglich besorgen und drüber machen.


    P.S.: Ich hab grad gelesen dass alles im Originalzustand angegeben werden muss :whistling:


    Die Zündung zu tauschen ist doch eine Veränderung, ist sowas eigentlich TÜV-relevant?

    Einmal editiert, zuletzt von Paladin_q ()

  • Also in das Feld mit ,alle Angaben gemäß Typenschid' kommt rein:
    Fahrzeug und Jagdwaffenwerk Suhl
    Sie kürzen es dann so ab:
    Fahrz.u.Jagdw.-W.Suhl


    Ich habe selbst mir mal bei der KBA eine neue Betrieberlaubnis geholt, nur mein Glück war, dass meine Simson noch Original ist.
    Deshalb konnte ich mir alle Angaben im Internet raussuchen.


    Habe dir die Seite mal rausgesucht und dann wirst du dein Modell schon finden. Es ist eventuell die S51 N.
    Schau es dir einfach selbst an :)
    http://www.mopedfreunde-oldenburg.de/html/simson_s51.html


    Ich denke da wirst du auch deine Angaben finden. Wenn du Pech hast, dann ist dein Moped ein Umgebautes irgendwas und dann hilft nurnoch eine Einzelabnahme beim TÜV. Denn wenn du die Betriebserlaubnis haben willst, dann muss dein Fahrzeug auch original sein. Alles andere wäre Betrug und wenn du mit einem Umgebauten Fahrzeug rumfähst und in der Betriebserlaubnis sind nur die Originaldaten angegeben, dann ist es fahren ohne Betriebserlaubnis. Denn das Fahrzeug entspricht dann der nicht. Bei der Einzelabnahme werden dir die Umbauten dann gehnemigt eingetragen. Seidenn es ist in einem Katastrophalen zustand. Dann geht garnichts, als es wieder Original umzubauen.
    Ach ja, und wenn das Typenschild ab ist, dann kannst du mit ziemlicher sicherheit davon ausgehen, dass das moped geklaut ist. Einfach eins dran machen ist sozusagen eine Fälschung und dann bekommst du so einen Anschiss von den bullen. Frag nicht nach Sonnenschein! Ein Typenschild fällt nähmlich nicht einfach von alleine ab. Außerdem ist dann diese Regelung mit den 60 km/h aufgehoben (alle fahrzeuge vor 1991 angemeldet dürfen trotz aktuellen Gesetzten offiziell 60 statt 45 km/h fahren). deine Simson ist ohne Typenschild eigendlich wertlos :S


    Hoffe ich konnte helfen!

    Die Kuh macht Muh;
    der Ochse auch,
    sind kaum zu untscheiden,
    doch will man sie melken,
    merkt man den Unterschied der beiden!
    :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Maggi S51 B1-4 ()

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