Moin, hätte mal eine Frage zum Thema Reparaturschliff, mich würde interessieren, wie das rechtlich geregelt ist. Bei Google und in diversen Simsonforen findet man ja die einheitliche Aussage, dass es bis zu einem gewissen Maß legal wäre, jedoch kann irgendwie niemand begründen, warum genau es legal sein soll. Aussagen wie "schwer nachweisbar", "merkt niemand" mögen ja zutreffend sein, interessieren mich aber weniger, da es mir rein um die rechtliche Seite geht und ich einfach gern wissen würde, worauf genau sich die Behauptungen stützen, die man überall zu lesen bekommt.
Dass von Simson mehrere Schleifmaße vorgesehen wurden, ist schon klar, und angeblich würde auch in der ABE, die beim TÜV liegt, jedes einzelne Schleifmaß drinstehen. Folglich würde die Betriebserlaubnis wohl nicht erlöschen, aber das ändert ja nichts an der Tatsache, dass das Fahrzeug dann einen Hubraum von 50,xx ccm hat.
Die Fahrerlaubnisverordnung schreibt ja eindeutig vor, dass mit Klasse M nur Fahrzeuge mit "nicht mehr als 50 ccm" gefahren werden dürfen. Wenn der Hersteller nun sagt "passt schon", dann ändert das ja nichts an den bestehenden Einschränkungen der FeV, denn dort steht meines Wissens nach nirgends etwas von einer Hubraumtoleranz.
Frage daher: Wo genau steht, dass mit Klasse M Fahrzeuge mit mehr als 50ccm gefahren werden dürfen, wenn man zu Reparaturzwecken den Hubraum vergrößert hat?