Prüfen ob Simson gestohlen oder geklaut

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  • Einen Kaufvertrag kannst du doch immer noch machen. Ein einfacher Standardkaufvertrag aus dem Internet ist schon ausreichend.
    Wenn der Verkäufer seriös ist, unterschreibt er den Kaufvertrag auch noch nachträglich.
    Zu einem Fahrzeugverkauf gehört ein Kaufvertrag einfach dazu und es hat auch für den Verkäufer Vorteile, wenn er z.B. bei einem Unfall o.ä. nachweisen kann, dass er für das Fahrzeug nicht mehr verantwortlich ist.


    Und wenn der Verkäufer zu weit entfernt wohnt, dann schickst du ihm einfach zwei von dir unterschriebene Kaufverträge und er schickt dir einen von ihm unterschrieben wieder zurück. Das kostet dich maximal 1,16 Euro inklusive frankiertem Rückumschlag, damit dem Verkäufer keine Kosten entstehen.

  • Einen Kaufvertrag kannst du doch immer noch machen. Ein einfacher Standardkaufvertrag aus dem Internet ist schon ausreichend.
    Wenn der Verkäufer seriös ist, unterschreibt er den Kaufvertrag auch noch nachträglich.
    Zu einem Fahrzeugverkauf gehört ein Kaufvertrag einfach dazu und es hat auch für den Verkäufer Vorteile, wenn er z.B. bei einem Unfall o.ä. nachweisen kann, dass er für das Fahrzeug nicht mehr verantwortlich ist.


    Und wenn der Verkäufer zu weit entfernt wohnt, dann schickst du ihm einfach zwei von dir unterschriebene Kaufverträge und er schickt dir einen von ihm unterschrieben wieder zurück. Das kostet dich maximal 1,16 Euro inklusive frankiertem Rückumschlag, damit dem Verkäufer keine Kosten entstehen.


    das ist natürlich auch keine schlechte idee!
    Da such ich gleich mak den seine adresse raus

  • Wieso "wenn er doof ist"? Doofe Leute gibt es zwar mehr als genug, aber in diesem Fall ist es doch nicht vom IQ des Verkäufers abhängig.
    Es kommt ganz darauf an, ob der Verkäufer die Rahmennummer des von ihm verkauften Mopeds noch weiß oder nicht. In Normalfall sollte er die Nummer kennen - z.B. vom Kaufvertrag seines eigenen Kaufs oder vom Versicherungsvertrag, bzw. der Versicherungsbescheinigung, denn dort steht die FIN auch immer.
    Wenn er die Rahmennummer kennt und diese im Kaufvertrag korrekt eingetragen ist, spricht doch nichts dagegen, dass er den Kaufvertrag unterschreibt.
    Und so doof ist das auch für den Verkäufer nicht, einen ordentlichen Kaufvertrag abzuschließen. Nur mal angenommen, das Moped wird bei einer Straftat benutzt oder ist z.B. in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt.
    Dann kommt der Verkäufer als vermeintlicher Halter ohne Kaufvertrag ganz schnell in Beweisnot, dass er nichts damit zu tun hat.

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