Zulassung S51 nur mit Rahmennummer

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  • Hi Leute,


    Ich möchte mir eine Simson Neu aufbauen und habe am Rahmen nur die eingestanzte Nummer...


    1. Frage: Kann ich mir ein neues Typenschild bei eBay kaufen und die Nummer selbst einstanzen?


    2. Frage: Was soll ich bei der Versicherung über das Baujahr sagen?


    3. Frage: Ist es überhaupt möglich neue Papiere zu bekommen wenn ich die alten nicht mehr habe?


    Mfg :pilot:

  • Hallo,


    zu 1.) Weiß ich leider auch nicht, ob man das selbst machen darf oder ob man das beim TÜV/DEKRA oder zumindest in einer Fachwerkstatt machen lassen muss.
    Ich vermute mal, dass man es auch selbst machen darf, denn eigentlich ist nur die im Rahmen eingestanzte Nummer wirklich relevant. Aber vielleicht schreibt dazu noch jemand etwas, der sich auskennt.


    zu 2.) Schau dir mal die Liste hier an:
    S50, S51 und S70 Fahrgestellnummern u. Baujahre für eine LISTE gesucht
    Dort sind Rahmennummern den Baujahren zugeordnet.
    Wenn deine Rahmennummer innerhalb der angegebenen Nummern eines Jahrgangs liegt, kannst du relativ sicher sein, dass deine S51 auch dieses Baujahr hat.


    zu 3.) Ja, das ist bei Simsons problemlos möglich. Natürlich nur, wenn es sich nicht gerade um ein geklautes Moped handelt. Die ABE kannst du hier beim KBA beantragen:
    http://www.kba.de/cln_007/nn_2…hweisABE__Integrator.html
    Die ABE, bzw. der Auszug daraus, den man beim Fahren mitführen muss, wird dir dann per Nachname zugeschickt. Die Gebühren liegen irgendwo zwischen 20 und 30 Euro, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.


    Viele Grüße
    Peter

    3 Mal editiert, zuletzt von Zweiradfan ()

  • 1. Du kannst für 5€ das Schild und für 10€ Schlagzahlen kaufen und das ganze dann nachprägen. Wenn du das sauber machst ist kein Unterschied zu merken. Dann musst du das Schild 30 Jahre altern lassen - Zitronensäure, Schleifpapier, Dreck, Fett sowas halt. Dann nimmst du Kerbnägel und schlägst es an.


    Bevor du den Aufwand machst würd ich aber erstmal die Rahmennummer prüfen lassen, am Ende ist er gestohlen.


    2. Steht in der Fahrzeugliste


    3. Jap, kostet 25€ und geht Problemlos.

  • Bei einem meiner Mopeds fehlt das Typenschild ebenfalls.


    In einer Kontrolle entgegnete mir der Polizist, dass dies relativ unwichtig ist und die Rahmennummer lediglich zu erkennen sein muss.
    (Falls dir der Aufwand zu groß ist)

  • zu 3.) Ja, das ist bei Simsons problemlos möglich. Natürlich nur, wenn es sich nicht gerade um ein geklautes Moped handelt. Die ABE kannst du hier beim KBA beantragen:


    http://www.kba.de/cln_007/nn_2…hweisABE__Integrator.html
    Die ABE, bzw. der Auszug daraus, den man beim Fahren mitführen muss, wird dir dann per Nachname zugeschickt. Die Gebühren liegen irgendwo zwischen 20 und 30 Euro, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

    Zur Ergänzung: Momentan sind es genau 24,66€. Gestern erst meine beantragt :)

  • und aus welchem Grunde altern lassen??


    Solch vollkommener Quatsch.
    Solange die Daten auf dem Typenschild mit dem Fahrzeug übereinstimmen, iss doch alles in Butter.


    Muss da nich nen Simson Typenschild dranpappen, nen universales mit den wichtigsten Daten geht aus

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Dann weiß die Polizei aber, dass es nicht original ist und fragt nach wer das denn gemacht hat, dann gibst recht warscheinlich Ärger, denn sowas darf man nicht selbst stanzen und dann als original verkaufen.


    Drum das altern lassen - dann soll einer nachweisen es ist fake.

  • Die eigentliche Frage war doch, ob man ein neues Typenschild selbst prägen darf.
    Wenn man es darf, dann muss man auch nichts künstlich altern lassen.


    In der StVZO steht unter § 59 "Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer" nur, was auf dem Typenschild stehen muss und wo es am Fahrzeug befestigt werden muss. Dort steht nichts darüber, wer berechtigt ist, ein Typenschild zu erstellen.
    Wenn es nicht noch irgendwelche mir unbekannten Ergänzungstexte oder Korrekturen zu $ 59 bzw. ergänzende EU-Richtlinien gibt, dann sollte jeder sich so ein Typenschild selbst prägen dürfen. Es muss nur die korrekten Angaben, wie Fahrzeugtyp, Baujahr, Fahrzeugidentifikationsnummer (Rahmennummer), usw. enthalten.

  • Die eigentliche Frage war doch, ob man ein neues Typenschild selbst prägen darf.
    Wenn man es darf, dann muss man auch nichts künstlich altern lassen.


    In der StVZO steht unter § 59 "Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer" nur, was auf dem Typenschild stehen muss und wo es am Fahrzeug befestigt werden muss. Dort steht nichts darüber, wer berechtigt ist, ein Typenschild zu erstellen.
    Wenn es nicht noch irgendwelche mir unbekannten Ergänzungstexte oder Korrekturen zu $ 59 bzw. ergänzende EU-Richtlinien gibt, dann sollte jeder sich so ein Typenschild selbst prägen dürfen. Es muss nur die korrekten Angaben, wie Fahrzeugtyp, Baujahr, Fahrzeugidentifikationsnummer (Rahmennummer), usw. enthalten.


    Richtig. Typenschilder darf jeder selber prägen und mit dem Fahrzeug verbinden (rechtmäßige Absichen vorausgesetzt).

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