wo steht das ???

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  • moin, undzwar hab ich ne 125er mz sx, die kann man ja ab 16jahren jetzt seit 19.1.2013 offen fahrn, ich brauch bloß mal einen gültigen gesetzesausschnitt wo das steht falls mal die polizei selbst nichts davon weiß und mir am ende die karre noch wegnehmen wolln, damit ich denen irgendeinen paragraphen oder so an den kopf schmeißen kann ! ;)
    vlt. wisst ihr was dazu ??


    mfg ingefahrer :)

    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit. Warum auch nicht? es hat ja Zeit! :lol:

  • Die Polizei müsste das wissen.
    Es sind die neuen führerscheinklassen von der EU, wieso sollten sie also unwissend sein?


    Gruß
    Lars :b_wink:

    Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. - Albert Einstein

    Einmal editiert, zuletzt von cowaas ()

  • Ganz einfach. Der Passus der Altersbegrenzung existiert nicht mehr. ;)


    Vergleiche einfach die alte und die neue FEV miteinander, besonders den Paragraphen 6 FEV.

  • alles klar danke, naja man weiß ja nie was es den grünen weißmacht, manche denken ja auch dass man mitn M-schein kenne simson fahrn darf, war reine vorsicht


    mfg ingefahrer

    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit. Warum auch nicht? es hat ja Zeit! :lol:

  • Dat mit der simson ist aber nur so weil nicht jeder ist Mopeds kennt.
    Und 125er kennt man und EU-Führerschein auch;)

    Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. - Albert Einstein

  • Dat mit der simson ist aber nur so weil nicht jeder ist Mopeds kennt.
    Und 125er kennt man und EU-Führerschein auch;)

    Und selbst wenn sie die Mopeds kennen, wissen sies teilweise nicht. Schon selbst erlebt. Sinngemäß: Dein SR 50 darfst du mit Klasse M fahren, eine S 51 nicht, weil die ja schon 51 cm³ hat :wacko:

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • ich hab hier nen link


    http://www.auto-motor-und-spor…-januar-2013-6195009.html


    gefunden zu dem thema da steht folgendes:
    Wer die Klasse A1 besitzt und am 19. Januar 2013 noch minderjährig ist, darf die Drosselung auf 80 km/h im "Moped" technisch entfernen lassen – allerdings nur, wenn die oder der Betreffende sich einen neuen, befristeten Führerschein ausstellen lässt."


    ich hab meinen A1 schein am 26 april 2012 bekomm, gilt das auch für mich mit dem befristeten führerschein, ich hab da keine ahnung ?? ich hab meine 125er im dezember schon angemeldet ungedrosselt,


    mfg

    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit. Warum auch nicht? es hat ja Zeit! :lol:


  • Das hat sich Auto, Motor und Sport ausgedacht. Auch Inhaber der "alten" Führerscheine können die Vorteile des neuen Fahrerlaubnisrechtes nutzen, mit außnahme der Klasse B. Hier muss der Führerschein umgetauscht werden, damit Fahrzeuge der neuen Klasse B gefahren werden dürfen. (§76 Nr 7b FEV)


    Wahrscheinlich aht jemand den §6(6) FEV falsch gelesen. Dieser beschreibt aber nur den Bestandschutz im Umfang des §76 FEV.


    Aber zu deiner Frage: Du darfst ungedrosselt fahren und die Leistung/Leermasse-Beschränkung von 0,1 kw/kg entfällt bei dir.

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