moin, undzwar hab ich ne 125er mz sx, die kann man ja ab 16jahren jetzt seit 19.1.2013 offen fahrn, ich brauch bloß mal einen gültigen gesetzesausschnitt wo das steht falls mal die polizei selbst nichts davon weiß und mir am ende die karre noch wegnehmen wolln, damit ich denen irgendeinen paragraphen oder so an den kopf schmeißen kann !
vlt. wisst ihr was dazu ??
mfg ingefahrer