Winterreifenpflicht für 2 Räder

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  • Hab das mal von der ADAC Seite abgeschrieben:


    Rechtslage









    Nach der Neuregelung des § 2 Abs. 3a StVO darf ein
    Kraftfahrzeug auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen
    Reifen gefahren werden, welche die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer
    2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das
    Laufflächenprofil und die Struktur von Winterreifen (M+S-Reifen) so
    konzipiert sein, dass diese Reifen auf Matsch und Schnee bessere
    Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.




    Zwar ist richtig, dass diese Richtlinie unmittelbar nur für
    Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist. Da die StVO
    aber nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Richtlinie
    verweist, gilt deren Beschaffenheitsanforderung auch für zwei- und
    dreirädrige Krafträder. Dies wurde Ende 2011 in einer schriftlichen
    Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
    Stadtentwicklung nochmals erklärt.




    Im Übrigen hängt die Frage, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, nicht von
    der jeweiligen Reifenkennzeichnung (Schneeflockensymbol) ab. Erfüllen
    Reifen z.B. aufgrund ihres grobstolligen Profils die obigen
    Eigenschaften, ist eine ausdrückliche M-S-Kennzeichnung nicht
    erforderlich.




    Im Ergebnis dürfte diese Verlautbarung dazu führen, dass nahezu jeder
    Enduro-Reifen als Winterreifen (M+S-Reifen) anzusehen ist und die
    Benutzung solcher Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen weder zu
    bußgeldrechtlichen noch versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen
    wird.



    http://www.adac.de/infotestrat…=61003&SourcePageId=70539

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

    2 Mal editiert, zuletzt von Starheizer ()

  • Die rechtliche Herleitung:



    §2(3a) StVO


    Zitat

    (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.


    Definition Kraftfahrzeug

    Zitat

    Kraftfahrzeuge sind alle Fahrzeuge auf dem Land, die nicht an das Schienennetz gebunden sind und deren Antrieb mit Motorkraft erfolgt. Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel, die keine besonderen Fortbewegungsmittel nach §24 StVO sind.


    Richtlinie 92/23/EWG Seite 16



    aktuelle Rechtsprechung:


    - noch keine vorhanden -

  • Aber erst nachdem der Gesetzestext geändert wurde. Als das Gesetz zur Winterreifenpflicht rauskam, waren auch Motorräder gemeint. Man hat dann später das Gesetz so verändert, dass nur Kraftfahrzeuge mit mind. 4 Reifen der Winterreifenpflicht unterliegen.

  • Aber erst nachdem der Gesetzestext geändert wurde. Als das Gesetz zur Winterreifenpflicht rauskam, waren auch Motorräder gemeint. Man hat dann später das Gesetz so verändert, dass nur Kraftfahrzeuge mit mind. 4 Reifen der Winterreifenpflicht unterliegen.

    Wie jetzt ?


    Hast Du das schriftlich ?

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
    Zündfunke kommt noch mal mit elsterglanz drüber und wie neu <==== :whistling: :tischklopp:




  • da solltest schon einen Gesetzestext parrat haben :a_bowing:
    das ist von 2011

  • Asche auf mein Haupt.


    Ich habe da wohl diesen Abschnitt falsch interpretiert.


    Zitat

    Kapitel I Begriffsbestimmungen, Artikel 1:
    Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.“

  • Hi,
    gibt es eigentlich eine billigere M&S-Alternative zu den Heidenau K42 Snowtex?

    Wenn das noch gilt, dass grobes Enduroprofil als wetterangepasste Bereifung durchgeht, sind die K46 und K52 als Winterreifen zu behandeln. Wenn die Reifen aber als M+S ausgewiesen sein müssen, gibts nichts günstigeres.

  • Hi,


    ich fragem ich nch dem Sinn dieser Diskussion. Beim Auto kommt (hoffentlich) keiner auf die DUMME Idee mit Sommerpellen durch den Schnee zu fahren.


    Aber beim Moped, wo es nur 2 Reifen als Kontakt zur Straße gibt, wird rumlamentiert. Eigentlich sollte es der gesunde Menschenverstand einem Sagen, Winterreifen auf die Kiste oder stehen lassen.


    Und ja ich weiss, gescheite Reifen kosten Geld. Auf die Klappe fallen und die Knochen sich ruinieren ist günstiger...



    Kopfschüttel,


    Tobias

  • richtige schneedecken gibts in hh seit jahren nicht mehr (auf den strassen) und bei eis bringt kein winterreifen etwas.

    Korrekt, bei Eis bleibt die Kiste sowieso stehen.


    Aber die M+S Reifen haben eine wesentlich weichere Gummimischung (und fährt sich damit natürlich schneller ab!), die greifen schon bei bei niedrigen Temperaturen besser. Dafür muss nicht Schnee auf der Straße liegen.


    Selbst Schwabe hat eingesehen, dass die M+S Reifen besseren Vortrieb im Winter machen und man besser vom Fleck kommt. Und in Berlin ist auch wenig bis kein Schnee im Vergleich zum Oberharz.


    MfG


    Tobias

  • Ich würde mir ja gerne ein Paar Felgen mit Stollenreifen (Enduroprofil) für den Einsatz im Schnee hinlegen, denn damit fährt man im Schnee am besten.
    Aber wenn die Polizeibeamten darauf bestehen, dass die Reifen mit M&S oder dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sein müssen, dann nützen mir die Stollenreifen gar nichts.


    Und bei Glatteis ist es nahezu egal, mit welchen Reifen man Moped fährt. Das ist immer ein wenig russisches Roulette. Reifen mit M&S-Kennzeichnung bieten auf Eis bestenfalls (bzw. schlimmstenfalls) ein trügerisches Gefühl von Sicherheit.
    Es sei denn, die Reifen sehen so aus:

  • Ich würde mir ja gerne ein Paar Felgen mit Stollenreifen (Enduroprofil) für den Einsatz im Schnee hinlegen, denn damit fährt man im Schnee am besten.
    Aber wenn die Polizeibeamten darauf bestehen, dass die Reifen mit M&S oder dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sein müssen, dann nützen mir die Stollenreifen gar nichts.

    Da gabs ja noch immer diese Regelung für Landwirtschaftsfahrzeuge, für die es keine Winterreifen gibt und die aufgrund ihrer Profilgestaltung auch als Winterreifen durchgehen. Gleiches betrifft wohl die Bereifung von LKW-Aufliegern.


    Hab jetzt die neuen Texte nicht gelesen, ob das entsprechend umgeschrieben wurde.

  • Zitat

    Die Bundesregierung solle Motorräder und Baustellenfahrzeuge davon ausnehmen, weil es für diese oft keine besonderen Reifen für Schnee und Glätte gebe, beschloss die Länderkammer am Freitag.

    Seit 2010 sind Winterreifen bei Schnee, Eis und Reifglätte vorgeschrieben. Seither droht Motorradfahrern ein Bußgeld, wenn sie bei Eis und Schnee mit Reifen ohne eine sogenannte M+S Kennung fuhren. Tatsächlich gebe es solche Reifen für die meisten motorisierten Zweiräder aber gar nicht, erklärte der Bundesrat.


    das heißt weil die Reifenhersteller nicht wirklich Bock hatten Winterreifen rauszubringen wird das wieder gekippt??


    und wenn es für Autos auch keine Winterreifen gäbe, wäre die Winterreifenpflicht auch dafür hinfällig??

    Also genug Leute zusammentrommeln und Einfluss auf die Politik nehmen... oder wie jetzt ?


  • Ein Enduro Reifen reicht da bestimmt nicht aus ( hinten) ?
    Oder?
    :P

  • Winterreifen sind mit M+S Symbol gekennzeichnet.


    Glaube kaum dass ein Enduroreifen bei Minusgraden die nötige Elastizität besitzt

  • OO hat grad 2x K42 M+S für 66 TEus.


    Hab hervorragende Erfahrungen mit den Dingern, auch bei längeren Februartouren (700km+)


    Mehr muss man dazu net sagen.

    Ich wollt' du wärst ein Huhn - Ich hätt nich viel zu tun
    Legst jeden Tag ein Ei - Ich schau dir zu dabei

  • Seit der neuesten Fassung der StVO gibt es, wenn ich das richtig verstehe, keine Winterreifenpflicht mehr für Mopeds, Motorräder und Roller.
    § 2 Abs. 3a lautet nun

    Zitat

    Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
    Satz 1 gilt nicht für
    1.Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
    2.einspurige Kraftfahrzeuge,
    ...


    Da unsere Simsons zu den einspurigen Kraftfahrzeugen gehören, gilt die Winterreifenpflicht hier nicht mehr.


    Aber es gibt Einschränkungen für Fahrten bei winterlichen Straßenverhältnissen:

    Zitat

    Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus
    1.vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
    2.während der Fahrt
    a)einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
    b)nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.


    Besonders die erste Einschränkung kann u.U. Probleme bereiten und so wie es formuliert ist ("geführt werden darf" und nicht "geführt wird"), gilt diese Einschränkung sogar dann, wenn man mit Winterreifen unterwegs ist.


    Nachzulesen ist der Gesetzestext z.B. hier:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

  • Für folgende Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht nicht:


    -Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,


    -einspurige Kraftfahrzeuge,


    -Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),


    -motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV,


    -Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und


    -Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.


    Aber es gelten jedoch folgende Einschränkungen zu ihrer Nutzung:


    Vor jeder Fahrt muss geprüft werden, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist.
    Während der Fahrt ist ein Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten.
    Es darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.



    Quelle: https://www.adac.de/der-adac/r…/winterreifenpflicht-faq/ (12.01.2019 - 23:27 Uhr)

  • Die Winterreifenpflicht wurde für Mopeds und Motorräder wieder aufgehoben. Der Fahrer ist jetzt wieder selbst verantwortlich.


    Genauso ist es,es war mal kurz im Gespräch,jedoch ist jeder selbst dafür verantwortlich,es gilt nur Reifen im eigenem Ermessen den Witterungs Bedingungen anpassen,heißt eigentlich nur im Winter nicht gerade mit Renn Reifen unterwegs zu sein.
    Zumal ein Großteil der Biker im Winter ohnehin nicht unterwegs ist.
    Ich selbst fahre ganz Jährig und bin auch im Winter bei allgemeinen Verkehrs Kontrollen noch nie darauf angesprochen worden von den Freundlichen.

  • Hatte diesbezüglich mal direkt bei der Polizei angefragt.
    Anwort war wie folgt: Eine Pflicht besteht zwar nicht, jedoch sollten die Reifen den Wetterbedingungen angepasst werden da ansonsten im Falle eines Unfalls die Versicherung eventuelle Zahlungen verweigern könnte.

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