meine Frage jetzt geht das beim Moped auch oder nicht ich habe da was gehört, ob das stimmt kann ich nicht sagen. Noch ne Frage wegen den roten Mopedkennzeichen ist ja wie ein Überführungskennzeichen wo kriege ich sowas her ?????

Seit 1.7 2012 können 2 Autos auf 1 Kennzeichen geschrieben werden
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Fürs Moped, gibts das nicht, nur in Form von einem Roten Kennzeichen, was du aber nur beantragen kannst, wenn du ein Gewerbe hast,
wobei mein Versicherrungs Onkel nicht mal mein Gewerbeschein sehen wollte.Gruß
René
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Noch ne Frage wegen den roten Mopedkennzeichen ist ja wie ein Überführungskennzeichen wo kriege ich sowas her ?????
bekommst du von einer versicherung, die bereit ist dir eins zu geben
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geht das so einfach ????? Bei der Versicherung
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darf aber nur für Überführungszwecke genutzt werden!!!
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ich hab bei meiner nachgefragt mit kleingewerbeschein wird das auch nichts
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Deine Überschrift hat mit dem eigentlich gemeinten Thema nichts zu tun.
Man kann ab 1.7.2012 zwei Fahrzeuge ( PKW, Motorrad, Oldtimer ) auf ein Kennzeichen anmelden. Jedoch muss man für beide Fahrzeuge Steuer und Versicherung bezahlen.
Der Spareffekt soll, laut Straßenverkehrsamt, beim Versicherungsanbieter liegen. Jedoch kann derzeit keine Versicherung beondere Angebote zur Versicherung zweier Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen machen, da keinerlei Schadensbilanzen vorliegen. Der Spareffekt, der durch ein Wechselkennzeichen erfolgen soll, kann in folge dessen nicht eintreten. Was in Österreich und in der Schweiz wunderbar funktioniert, scheitert in Deutschland an der Bürokratie und der Geld - Geilheit der Politiker.
Man hat insgesamt nur Nachteile, da man immer nur ein Fahrzeug angemeldet hat, obwohl man für beide Fahrzeuge voll bezahlt. Das Fahrzeug ohne Kennzeichen darf dann auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen, sondern muss in Privaten Flächen ( Einfahrt, Garagen usw. ) abgestellt werden.Was du meintest in ein Kennzeichen für Händler.
Dieses Versicherungskennzeichen ist Rot und soll Händlern dazu dienen Kunden und eigene Fahrzeuge Probe zu fahren und Fahrzeuge zu überführen. Das gleiche gibt es auch für PKWs und Motorräder. Dieses Kennzeichen ist ebenfalls Rot und wird an KFZ Händler ausgegeben. Dabei ist allerdings vorgeschrieben dass nur der Besitzer der Kennzeichen diese im Rahmen seiner Tätigkeit benutzen darf. Dies gilt auch an Mitarbeiter des Betriebes, wenn Vorhanden. Die Weitergabe an dritte ( Betriebsfremde Personen ) ist Untersagt und kann zum Entzug der Kennzeichen führen.An die sogenannten Händler - Kennzeichen kommt man im Normalfall nur mit einem angemeldeten Gewerbe mit Schwerpunkt auf KFZ Handel und Reparatur.
Aber natürlich bestimmen auch hier Ausnahmen die Regel. -
ich hab bei meiner nachgefragt mit kleingewerbeschein wird das auch nichts
Das hast du eindeutig die falsche Versicherrung,
bekomme meins jedes Jahr ohne Probleme.Gruß
René
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