Parkplatz der Schwalbe

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  • Heute kam meine Hausmeisterin vorbei und meinte, meine zwei Roller (Kr51/2 e und S51 B1-4) dürfen nicht vor dem Haus stehn, ich soll sie doch bitte auf die Straße stellen.
    Also beide stehen nahe an der Hauswand sind sauber und rosten nicht hinterlassen keine Ölflecken und sind beide zugelassen, ich lasse sie nicht vor dem Haus an und sie schiebe sie immer dort hin.
    In der Hausordnung gibt es kein Verbot und im Mietvertrag auch nicht.


    Wie siehts bei euch aus? Gibt es Verbote für sowas oder hattet ihr mal solche Probleme?


    Die Mieter vor deren Fenster die Schwalbe und die S51 stehen haben nichts dagegen, bzw mit denen hab ich es abgesprochen.
    Und ich habe auch schon eine e-Mail an die Hausverwaltung geschrieben wie denn nun die Sachlage zu diesem Fall sei.


    Grüße aus München

    eine Schwalbe macht noch keinen Sommer :a_bowing:

  • bei uns darfste auch keine mopeds auf dem bürgersteig abstellen ... is halt so, keine ahnung ob das in der hausordnung steht oder nicht. hat mir der hausmeister gesagt, wird also schon seine richtigkeit haben

  • Bei uns steht die Schwalbe auch an der Hauswand.
    Direkt unter unserem küchenfenster. Alles sauber und mit einer Plane abgedeckt.
    Über ein par Ecken haben wir nun auch mitbekommen dass der Hausmeister dies nicht duldet und uns demnächst einen Brief von der Hausverwaltung zukommen lassen will, wenn die Schwalbe dort nicht verschwindet.


    Ich könnte mit vorstellen, dass das etwas. Mit Brandschutz zu tun hat.
    So ein Gerät mit seinem Sprit und Öl ist eben brandfördernd. Und das direkt an der Hauswand.


    An die Straße stellen will ich sie definitiv nicht. Also warte ich ab was passiert ud versuche mich in Zweifelsfall zu wehren.

  • Befindet sich der "Parkplatz" noch auf dem Grundstück oder ist er schon Teil der Stadt?


    Mein Moped steht immer im Innenhof, da hier in Berlin nur kaputte unterwegs sind, die entweder die Motorräder umkippen oder sonstige Beschädigungen vornehmen.
    Bei mir hat der Hausmeister 1 x gemeckert als ich da 4 Mopeds zu stehen hatte :panic: Jetzt stehen nur noch 2 und alle sind zufrieden.


    Gruß
    Matti

  • Nach derzeitiger Rechtslage ist das Parken von zweirädrigen- wie auch von vierrädrigen Kraftfahrzeugen auf dem Gehweg verboten,
    wenn nicht Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung die Benutzung des Gehwegs als Parkfläche für Kraftfahrzeuge anordnet.
    Manchenorts wird es geduldet,dass Mopeds und Motorräder auf dem Gehweg stehen, damit sie keine Parkplätze blockieren.
    Auf Privatgrundstücken gilt Hausrecht, wenn der Eigentümer nicht möchte, dass der Hobel dort steht, kann er es verbieten.
    Das muss er nicht einmal begründen.


    Gruß Thomas

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