Erwitte-Bad Westernkotten - Junge Rollerfahrerin tödlich verunfallt

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  • Naja, ganz ehrlich, es sind nicht die Gerichte, es ist der Rechtsrahmen den diese anwenden müssen, welcher ein Witz ist. Es ist müßig auf die Justiz zu schimpfen, da diese nur ausführendes Organ ist.


    Dazu eben leider auch, dass Verursacher oft so gar keine Schuldeinsicht mehr haben. Wurde Anfang Mai über den Haufen gefahren (Linksabbieger hat mich zwar angeschaut, aber dann Vollgas Breitseite). Glück im Unglück, er hat mich direkt vor einen Krankenwagen geschubst - und, die Jungs (dank an dieser Stelle) haben mich nicht nur gleich eingeladen und versorgt, sondern auch als Zeugen fungiert (+ weitere Fußgänger - auch diesen: Danke).


    Die Begleichung des Schadens ist bis heute nur in Teilen erfolgt.


    Der Rechtsrahmen für den Verursacher: Fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB) "... Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    ABER: Es handelt sich um ein relatives Antragsdelikt: Heißt, in der Regel muss vom Verletzten ein Strafantrag gestellt werden, dass es verfolgt wird.

    Ohne Strafantrag oder ein (eben regelmässig nicht vorliegendes) besonderes öffentliches Interesse bleibt es bei einer OWi und 85€ (Punkte nicht, wenn es sich, wie in meinem Fall um einen ausländischen Urlauber handelt).

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