"Am besten auslachen..." hat mir ja gefallen. Und genau das würde ich auch tun. Bzw. wenn er mir auf den Fuß tritt, würde ich diesen so wegziehen, dass er möichst dabei hinfällt!
Zu Frank: Du hast schon recht. Wenn ein Polizist Kenntnis von einer Straftat erhält, muss er handeln. Ansonsten macht er sich der "Unterlassung durch Unterlassung im Amt" strafbar. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Ordnungswiedrigkeit (Überschreiten der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit in einer Tolleranzgrenze). Er hatte sich also überhaupt nicht in dieser Form einzumischen. Ich würde dies sogar als schweren Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung werten (und persönlich auch Anzeige erstatten mit guten Erfolgsaussichten(!)). Er hatte das Recht, wie jeder andere Bürger auch, eine Anzeige zu erstatten. Statt dessen hat er mit seinem Halbwissen sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht. Völlig sinnfrei versteht sich.
Gruß, Gregor